Startseite > Serviceratgeber > FAQ: Antworten auf Ihre meistgestellten Fragen

FAQ: Antworten auf Ihre meistgestellten Fragen

Wann können Sie nach dem Unterschreiben des Mietvertrages einziehen? Wem melden Sie Schäden und notwendige Reparaturen? Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich Antworten. Für Begriffserklärungen können Sie darüber hinaus in unserem Glossar alle wichtigen Fachbegriffe nachschlagen.

Thema: Anteile

Mitgliedschaft

  • Ja, die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für ein Nutzungs- bzw. Mietverhältnis bei uns.

  • Je nach Wohnungsgröße zahlen Sie in unserer Genossenschaft Anteile (ein Anteil entspricht 160,00 €) für z. B. eine 1-Raumwohnung: 4 Anteile, 2-Raumwohnung: 6 Anteile, 3-Raumwohnung: 8 Anteile u.s.w.

  • Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie das Recht auf wohnliche Versorgung durch die DSW, können unsere Dienstleistungen und Einrichtungen in Anspruch nehmen sowie Vertreter*innen wählen bzw. selbst kandidieren.

    Dafür müssen Sie Geschäftsanteile zeichnen und sich bei unserem Vermietservice bewerben, der demokratisch über Ihre Aufnahme in unserer Genossenschaft entscheidet.

    Mit anderen Worten: Sie profitieren von lebenslangem Wohnrecht, fairen Mieten, Mitbestimmung und einem starken Gemeinschaftsgefühl.

  • Dann können Sie Ihre bisherigen Genossenschaftsanteile zur neuen DSW-Wohnung ebenso umziehen lassen. Sie zahlen lediglich die Differenz bzw. erhalten die übrigen Anteile zurück.

    Weiteres Plus: Mieter*innen die in unserem Bestand umziehen wollen, sind viel flexibler und können Ihre Wohnung binnen kurzer Zeit nach Absprache und Verfügbarkeit tauschen. Die reguläre Kündigungsfrist entfällt.

  • Zunächst ist es wichtig, dass Sie auch Ihre Mitgliedschaft schriftlich kündigen. Diese können Sie entweder klassisch zum Ende des Geschäftsjahres mit einer einjährigen Kündigungsfrist beenden oder Sie nutzen die Möglichkeit, das gesamte Geschäftsguthaben zu übertragen.

    Wenn sich juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften auflösen oder ein Todesfall eintritt, kann die Mitgliedschaft ebenfalls beendet werden.

    Hinweis: Bei Fehlverhalten oder Nicht-Einhalten der Pflichten können Mitglieder auch ausgeschlossen werden.

  • Ja, Sie können auch ohne Wohnung weiterhin Mitglied bleiben und an der Entwicklung der Genossenschaft, z.B. in Form der ehrenamtlichen Mitgliedervertretung, teilhaben. Dazu können Sie hier kandidieren.

Thema: Anmietung

Wohnungssuche: Tipps und Tricks

  • Wenn Sie bei den Stadtfeldern in Magdeburg eine Wohnung mieten möchten, haben Sie die Wahl aus folgenden Immobilien:

    Dabei gibt es Wohnungen mit einem Zimmer bis hin zu Vier-Zimmer-Mietwohnungen.

  • Die höchsten Mieten zahlen Bewohner*innen laut verschiedenen Auswertungen von Vermietungsportalen mit über 8 €/m² auf der grünen Elbinsel Werder und in den Stadtteilen Berliner Chaussee und Herrenkrug. Am günstigsten sind hingegen Wohnungen in Neu Olvenstedt, Neustädter See und Neustädter Feld. Hier zahlen Sie im Durchschnitt weniger als 6 €/m².

    Der Mietspiegelrechner der Stadt Magdeburg kann Ihnen bei der Entscheidung und Bewertung der Miete helfen.

  • Die Mietpreise in Magdeburg steigen moderat. Das bestätigen unabhängige Statistik-Portale wie statista.com. Ein offizieller Mietpreisspiegel der Stadt Magdeburg liegt aktuell noch nicht vor.

  • Magdeburg besteht aus insgesamt 40 verschiedenen Stadtteilen und jeder zeichnet sich durch andere Highlights aus: Einige sind besonders familienfreundlich, andere haben ein belebtes Kneipenviertel. Manche sind ruhiger, andere sind zentral gelegen. Um herauszufinden, welcher Stadtteil für Sie am besten passt, stellen wir Ihnen in unserer Stadtteil-Beratung alle 13 Stadtteile, in denen wir Wohnungen vermieten, einmal genauer vor. In folgenden Stadtteilen finden Sie Wohnungen der Stadtfelder:

    • Alte Neustadt
    • Altstadt
    • Kannenstieg
    • Leipziger Straße
    • Neu Olvenstedt
    • Neue Neustadt
    • Neustädter Feld
    • Neustädter See
    • Östlich der Elbe
    • Reform
    • Stadtfeld Ost
    • Stadtfeld West
    • Sudenburg
  • Für den Mietvertrag benötigen Sie eine Vorvermieterbescheinigung, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise und Ihren gültigen Personalausweis. Studierende oder Auszubildende brauchen darüber hinaus noch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag und eine Bürgschaft. Arbeitsuchende sollten ein Angebot für das Jobcenter und einen Bescheid mit Zuschuss vorzeigen können, Rentnerinnen und Rentner brauchen einen Rentenbescheid, Selbstständige eine Bilanz.

  • Eine Bürgschaft ist das Versprechen einer Dritten Person an uns, dass Sie Ihre Miete zahlen können und werden. Nur für den Fall, dass Sie dem nicht nachkommen, verpflichtet sich Ihr Bürge an Ihrer Stelle zu zahlen.
    Eine Bürgschaft kann z. B. ein Familienmitglied übernehmen. Wir benötigen von dieser Person auch einen gültigen Personalausweis sowie die letzten 3 Gehaltsnachweise.
  • Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, können Sie jederzeit eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Uns ist ein persönliches Treffen vorab sehr wichtig, um unsere potenziellen Mieterinnen und Mieter kennenzulernen.

  • Im gemeinsamen Kundencenter von MDCC und SWM Magdeburg im Am Blauen Bock 1, 39104 Magdeburg können unsere Mieter:innen direkt im Herzen unserer Stadt alles Wissenswerte zu den Themen Strom, Gas, Internet, Fernsehen und Telefonie erfahren.

    • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00-18.00 Uhr und Samstag 09.00 bis 15.00 Uhr
    • Eingänge gibt es an der Ernst-Reuter-Allee oder über den Boulevard am Blauen Bock. inklusive Kundenleitsystem

    Über ein Nummernsystem und die firmenbezogene Anzeige der Warteschlange bekommen Kund:innen sofort einen Überblick und wissen, wann an welchem Beratungsplatz das Gespräch mit den SWM- und MDCC-Berater:innen beginnt. Zudem sind auch online Beratungstermine buchbar. Eventuell anfallende Wartezeiten werden den Besucher:innen z. B. durch kostenfreies WLAN (Otto-Hotspot) oder dem Dienst Share Magazines – ein Angebot für digitale Zeitungen und Magazine – verkürzt. Bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wasser wird der Aufenthalt noch angenehmer.

  • Diese finden Sie in Ihrem Nutzungsvertrag unter dem § Weitere Leistungen des Mitglieds. Die Kleinstreparaturklausel regelt, dass Sie als Mieter*in kleinere Reparaturen in Ihrer Wohnung in bestimmten Fällen selbst bezahlen müssen.

    Was zählt als „klein“?

    • Es geht um Dinge, die Sie häufig selbst nutzen – zum Beispiel Lichtschalter und Steckdosen, Wasserhähne oder Gasanschlüsse, Heizkörperregler, Tür- und Fenstergriffe, Rollladengurte oder ähnliche Verschlüsse.
    • Gut zu wissen: Der Schaden sollte maximal nur 120 € pro Reparatur kosten.
    • Es gibt eine Obergrenze von maximal 6 % Ihrer Jahresnutzungsgebühr.

    Warum gibt’s das bei Genossenschaften?
    Weil’s fair ist: Kleinere, alltägliche Dinge, die Sie ständig nutzen, können Sie selbst mitverantworten. Wir als Ihre Genossenschaft kümmern uns weiterhin um alle großen Reparaturen – also z. B. am Dach, an Leitungen oder Heizungen, wir sanieren oder modernisieren das Gebäude, damit Sie auch in Zukunft gut bei uns wohnen können. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern an unsere Objektverwaltung.

Thema: Betriebskostenabrechnung

  • Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen. Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Der Gaspreis wird von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, Im März werden
    die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet. Das Wichtigste vorab: Um von der Gaspreisbremse zu profitieren,
    müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über Ihre Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr für das Jahr 2023 entlastet.

    Die Strompreisbremse unterstützt ebenfalls private Haushalte und kleine Unternehmen für denselben Zeitraum. Die Strompreisbremse wird bei
    40 ct/kWh brutto pro Jahr, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des
    prognostizierten Verbrauchs. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt  die Strompreisbremse rückwirkend.
    Auch hier müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über die Abrechnung Ihres Stromversorgers entlastet.

  • Betriebskosten sind alle regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes, der dazugehörigen Einrichtungen und des Grundstücks entstehen. Sie sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und dürfen laut Mietvertrag auf die Mieter*innen umgelegt werden. Dazu gehören z. B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung.

  • Mit Ihrer monatlichen Miete leisten Sie eine Betriebskostenvorauszahlung. Diese deckt die voraussichtlichen Kosten für z. B. Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Aufzug, Gartenpflege oder Gebäudereinigung ab. Die tatsächlichen Kosten werden einmal jährlich abgerechnet.

  • Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine detaillierte Betriebskostenabrechnung. Sie zeigt, welche Kosten im Abrechnungszeitraum angefallen sind, welcher Anteil davon auf Ihre Wohnung entfällt und wie viel Sie bereits vorausgezahlt haben. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

  • Wenn Ihre Vorauszahlungen geringer waren als die tatsächlichen Kosten, ergibt sich eine Nachzahlung. Diese wird in Ihrer Abrechnung ausgewiesen. Sie können auf Wunsch Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen lassen, um zukünftige Nachzahlungen zu vermeiden.

  • Umlagefähig sind alle Betriebskosten, die laut Gesetz (§ 2 BetrKV) und Mietvertrag auf die Mieter*innen umgelegt werden dürfen. Dazu gehören z. B.:

    • Wasserversorgung und Abwasser

    • Heizkosten

    • Müllentsorgung

    • Straßenreinigung und Winterdienst

    • Hausmeisterleistungen

    • Gartenpflege

    • Aufzugsbetrieb

  • Mehrere Faktoren führen zu steigenden Betriebskosten:

    • Erhöhte Energiepreise

    • Allgemeine Preissteigerungen bei Dienstleistern

    • Gesetzliche Vorgaben wie z. B. die CO₂-Kostenaufteilung

    • Erweiterte Leistungen (z. B. bessere Pflege der Außenanlagen, zusätzliche Reinigungsdienste)

  • Ja! Jeder Beitrag zählt. Sie können helfen, indem Sie z. B.:

    • Wasser und Energie bewusst nutzen

    • Müll korrekt trennen

    • Richtig lüften und heizen

    • Gemeinschaftseinrichtungen ordentlich behandeln

    In unserem Serviceratgeber finden Sie praktische Tipps, wie Sie mit Ihrem Verhalten Kosten mit beeinflussen können.

Thema: Internetanschluss

Internet & Telefonie

  • Das hängt stark von dem ab was Sie an Bandbreite nutzen und monatlich zahlen wollen.

  • Nutzen Sie online zum Beispiel diese Portale um die Kosten und Leistungen eines Internetanschlusses in Magdeburg zu vergleichen. Beachten Sie bitte die Verfügbarkeit an Ihrem jeweiligen Standort.

    https://www.check24.de/dsl/
    https://tarife.chip.de/dsl-vertrag/
    https://www.verivox.de/lp/sea/dsl/

  • Sobald Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschrieben haben, können Sie sich bei der MDCC beraten lassen. Erfahrungsgemäß benötigt der Anbieter etwas Vorlauf um Ihnen das gewünschte Produkt bereitzustellen.

  • Nutzen Sie dafür die online Verfügbarkeitsabfrage der MDCC unter: https://partner.mdcc-net.de/

  • Aktuell beginnen Tarife ab 16,90 € pro Monat. Alle Produkte und Werbeaktionen finden Sie unter https://www.mdcc.de/privatkunden/internet

  • Im gemeinsamen Kundencenter von MDCC und SWM Magdeburg im Am Blauen Bock 1, 39104 Magdeburg können unsere Mieter:innen direkt im Herzen der Elbe-Stadt alles Wissenswerte zu den Themen Strom, Gas, Internet, Fernsehen und Telefonie erfahren.

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag 09:00-18:00 Uhr

    Eingänge gibt es an der Ernst-Reuter-Allee oder über den Boulevard am Blauen Bock.

    Kundenleitsystem: Über ein Nummernsystem und die firmenbezogene Anzeige der Warteschlange bekommen Kund:innen sofort einen Überblick und wissen, wann an welchem Beratungsplatz das Gespräch mit den SWM- und MDCC-Berater:innen beginnt. Zudem sind auch online Beratungstermine buchbar. Eventuell anfallende Wartezeiten werden den Besucher:innen z. B. durch kostenfreies WLAN (Otto-Hotspot) oder dem Dienst Share Magazines – ein Angebot für digitale Zeitungen und Magazine – verkürzt. Bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wasser wird der Aufenthalt noch angenehmer.

  • Ja, Sie können Ihren zukünftigen Internetanschluss auch ohne einen weiteren Telefonvertrag abschließen. Mehr Infos finden Sie dazu unter: https://www.mdcc.de/privatkunden/internet

Thema: Objektverwaltung

Balkonkraftwerke – Photovoltaik-Anlagen auf Balkon oder Terrasse

  • Ja, bevor Sie eine PV-Anlage auf Ihrem Balkon oder der Terrasse installieren, müssen Sie das uns melden und eine Genehmigung einholen.

  • Sie können eine Genehmigung nur für Ihren Balkon oder Ihre Terrasse beantragen. Auf Dächern oder Vordächern ist die Installation nicht erlaubt. In Hochhäusern (über 22 Meter) wird keine Genehmigung erteilt, da hierfür ein Bauantrag erforderlich ist.

    • Sie dürfen nur Anlagen anschließen, die in bestehende Endstromkreise einspeisen und eine maximale Leistung von 800 VA haben.
    • Ihre Anlage muss sich bei einem Netzausfall automatisch abschalten. Dafür benötigt sie:
    • Vor der Installation lassen Sie Ihre Elektroanlage von einer Fachfirma überprüfen. Die Einspeisung darf nur über eine separat abgesicherte Steckdose erfolgen. Die Kosten dafür tragen Sie.
    • Die Höhe und Lage der Anlage müssen den Windlasten standhalten.
    • Der Balkon muss als Rettungsweg für die Feuerwehr frei bleiben.
  • Ja, Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre PV-Anlage sicher ist und keine Gefahren entstehen. Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Risiken wie Installation, Betrieb oder Rückbau abdeckt, und uns als Ihrem Vermieter den Nachweis darüber vorlegen.

    Außerdem sind Sie verpflichtet, die Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden.

     

    • Die Gebäudesubstanz und der Balkon dürfen nicht beschädigt oder statisch geschwächt werden. Bohrungen im Mauerwerk oder Geländer sind verboten.
    • Sie vermeiden Blendwirkungen und Beeinträchtigungen anderer Mieter*innen.
    • Eine sichere Befestigung der Anlage muss gewährleistet sein, damit keine Teile herunterfallen oder weggeweht werden.
    • Rettungswege und ein Mindestabstand von einem Meter zur Anlage müssen eingehalten werden.
  • Sie sind verpflichtet, alle Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Ihrer PV-Anlage unverzüglich und auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

  • Beim Auszug sind Sie verpflichtet, die PV-Anlage zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse wiederherzustellen.

  • Wir gehen das Thema verstärkt an und rüsten seit Herbst 2022 unsere 10-Geschosser nach und nach mit PV-Anlagen aus. Weitere werden folgen. Geplant ist es den Allgemeinstrom der DSW (Licht, Fahrstuhl, Außenbeleuchtung, etc.) eigenständig und regenerativ zu erzeugen und 1,5 Megawatt zu erzielen.

Hausordnung: Hausreinigung & Co.

  • Spinnweben, Treppe wischen, Fenster putzen und fegen – das und noch vieles mehr ist Bestandteil der Hausreinigung. Erfahren Sie auf unserer Kategorieseite mehr zum Thema.

  • Uns erreichen gelegentlich Hinweise dazu, dass die Mülltrennung nicht immer in allen Wohnobjekten gut funktioniere. Dabei ist Mülltrennung ein wichtiger Faktor für den Umweltschutz! Ohne korrekte Mülltrennung ist das Recycling und damit die Wiederverwertbarkeit von Verpackungsabfällen unmöglich. Somit können die Abfälle
    nicht aufbereitet werden und als Rohstoffe wiederverwendet werden – weshalb sie aus dem Recyclingkreislauf ausscheiden. Dabei ist es kinderleicht, Hausmüll richtig zu trennen. Wir haben die wichtigsten Tipps und Hinweise für Sie hier in einer Infografik zusammengestellt: www.diestadtfelder.de/welchen-muell-wie-und-wo-entsorgen/

  • Haustiere machen Spaß und bereichern das Leben. Und wenn alle Tierhalter*innen ein paar Regeln einhalten, klappt das auch in so großen Nachbarschaften wie bei den  Stadtfeldern. Klare Regeln plus etwas gesunder Menschenverstand sind die beste Basis für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier. Wir haben uns die  Hausordnung angeschaut und stellen hier die wichtigsten Regeln zum Thema Haustiere vor.

    Tierhaltung im Allgemeinen
    Grundsätzlich haben wir bei der DSW nichts gegen Tierhaltung. Wer Haustiere
    in seiner Wohnung halten möchte, der sollte das auch tun dürfen. Sobald die Tiere aber größer oder gefährlicher sind als die typischen Kleintiere (Fische und Hamster etc.), muss die Genossenschaft die Haltung in Schriftform genehmigen. Bei allen Tieren gilt das Gleiche: Keine Belästigung oder Gefährdung von Mitbewohnern, immer artgerechte Haltung, Halter*innen haften für Schäden, Genehmigungen
    können widerrufen werden.

    Kleintiere & Exoten
    Solange sie in angemessener Zahl gehalten werden und keine Beschwerden anderer Mitbewohner vorliegen, ist die Haltung von Kleintieren ohne Genehmigung möglich. Eine klare Ausnahme bilden exotische Tierarten, die potenziell gefährlich sind oder ein höheres Störpotenzial haben. Schlangen, giftige Tiere, Papageien u. Ä. benötigen immer eine Genehmigung! Bei exotischen Tierarten ist es sinnvoll, vorab selbst zu prüfen, ob eine Haltung von Gesetzes wegen überhaupt möglich ist.

    Hunde
    Wir in der Genossenschaft mögen Hunde. Damit das so bleibt, muss jede  Hundehaltung bei uns gemeldet und schriftlich genehmigt werden. So eine Genehmigung erfolgt widerruflich. Wenn Störungen, Gefährdungen oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt auftreten, können wir die Genehmigung entziehen. Dass Hunde im Haus und in den Außenanlagen an die Leine gehören, versteht sich von selbst. Auch, dass sie von Spielplätzen fernzuhalten sind. Verschmutzungen und Gassi-Hinterlassenschaften sind natürlich sofort zu beseitigen. Und in Aufzügen gilt besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner*innen.

    Katzen
    Für Katzenhalter*innen ist es ratsam, Geruchs- oder Geräuschbelästigungen zu vermeiden. Riechbare Katzenklos und nächtliche Katzenkonzerte können in der Nachbarschaft für Missstimmung sorgen. Genauso wie Abflussrohre, die durch Katzenstreu verstopft sind. Deshalb gehört Katzenstreu nicht ins WC. Katzennetze am Balkon benötigen die Zustimmung der Genossenschaft. Und natürlich gilt bei Katzen wie bei Hunden: Verunreinigungen im Haus und in den Außenanlagen immer sofort beseitigen!

    Fazit
    Hunde müssen immer genehmigt werden, exotische und potenziell gefährliche
    Tiere auch. Grundsätzlich ist es besser, vorab mit uns zu sprechen als einfach ein Tier anzuschaffen. In den allermeisten Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung, mit der sich Mensch und Tier wohlfühlen.

  • Im Blumentopf oder -kübel auf Ihrem Balkon! Auf den Grünflächen vor den Wohngebäuden bedarf es einer speziellen Genehmigung durch die DSW.

    Wir haben eigens für die Grünflächenpflege Firmen unter Vertrag. Unsere Hausmeister können leider nur sporadisch vor Ort kontrollieren, weshalb wir auf Ihr wachsames Auge angewiesen sind. „Etwaige Beanstandungen bei der Grünflächenpflege als auch Hausreinigung können Sie innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten bei uns melden – dann bleibt auch für uns genügend Zeit zum Reagieren“ erklärt Frau Stahn aus unserer Abteilung Technik.

    Melden Sie uns daher bitte Ihre Hinweise binnen 24h zu den Reinigungsdiensten gerne per E-Mail direkt an: gebaeudemanagement@diestadtfelder.de!

  • Im Fliederhof! Für Geburtstage, Jubiläen oder Jugendweihe können unsere Mitglieder in der Geschäftsstelle diesen Raumzum Vorteilspreis anmieten. Mehr erfahren Sie auf der Webseite unseres Partyraumes in der Alten Neustadt.

Rauchwarnmelder

  • Ja! Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern bereits zur Pflicht gemacht. Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern und zum Teil auch in anderen Räumen angebracht werden sowie in Fluren und Räumen, die hieraus als Fluchtwege dienen. Ihre Wohnung wurde daher mit hochwertigen Techem Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet. Aber auch die Betriebsbereitschaft der Geräte muss sichergestellt sein. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich.

  • Rauchmelder nützen nur, wenn sie im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren. Deshalb werden sie regelmäßig geprüft und haben eine festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit einiger der aktuell verbauten Rauchwarnmelder endet dieses Jahr. Daher werden Sie in den nächsten Monaten über den Regeltausch bzw. Einbau der neuen Geräte informiert. Sobald Auftrag und Planung stehen, werden wir Sie per Aushang im Hausflur bzw. über eine Terminkarte über Ihren Tauschtermin mit der Firma Techem informieren. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu vereinbaren. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Ihnen eventuelle Mehrkosten für nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden können.

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erfordert laut DIN 14676 eine mindestens jährliche Überprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Raucheindringöffnungen frei sind, sich keine Hindernisse in der Umgebung des Gerätes befinden, keine funktionsrelevanten Beschädigungen vorliegen und die Warnsignale ausgelöst werden.

    Die Funk-Rauchwarnmelder von Techem führen alle vorgeschriebenen Kontrollen automatisch per Funk-Inspektion durch, die Ergebnisse werden dann an Techem übertragen. Liegt ein Defekt vor, so wird dies unseren Mieter*innen zeitnah signalisiert und sie erhalten automatisch einen Termin zur Überprüfung und Instandsetzung des Gerätes.

  • Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von Ventilatoren die Wirksamkeit von Rauchwarnmeldern stark beeinträchtigen kann. Ventilatoren sollten daher ausgeschaltet sein, wenn Sie schlafen. Wichtig: Informieren Sie uns unbedingt, wenn:
    • Raumteiler oder Wände ein- oder ausgebaut oder versetzt werden. Beachten Sie bitte: hierfür ist aus Sicherheitsgründen eine Genehmigung erforderlich.
    • Klima- oder Belüftungsgeräte eingebaut haben.
  • Als Genossenschaft schätzen wir uns glücklich, insgesamt ein sehr gutes Miteinander zu pflegen. Aber es gibt auch Punkte, da reicht ein gutes Miteinander nicht aus. Beim Brandschutz zum Beispiel. Wenn es nämlich wirklich brennt ist guter Rat zu spät, aber  schnelle Hilfe lebenswichtig. Deshalb gibt es beim vorbeugenden Brandschutz klare Vorgaben. Und kein Pardon. Weder von der zuständigen Behörde noch von der Hausverwaltung.

    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob Sie als Mieter*in in einem großen 10-Geschosser oder in einem kleineren Mehrfamilienhaus wohnen. Die Hausflure, die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind absolut nicht zum Abstellen privater Gegenstände vorgesehen. Aus nachvollziehbaren Gründen: Zum einen handelt es sich bei den Fluren und Treppenhäusern um Rettungswege, die im Brand- oder Katastrophenfall frei zugänglich sein müssen. Zum anderen sind diese Bereiche freizuhalten von potenziell brennbaren Materialien.

    Im Folgenden ein paar Beispiele:

    Abfall, Altglas, Altpapier
    Den Abfall für ein paar Minuten vor die Tür zu stellen und beim nächsten Gang mit zur Tonne zu nehmen, ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Ganze Sammlungen aus Altpapier und Altglas, und das über einen längeren Zeitraum, das geht aber auf gar keinen Fall. Hier heißt es: Entweder in der eigenen Wohnung aufbewahren oder direkt entsorgen!

    Leergut und Getränkekästen
    Mehrwegflaschen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber nicht vor der Wohnung auf dem Flur. Weder als Einzelflaschen noch in Getränkekästen. Ob gefüllt oder geleert, Ihre  Getränkeflaschen gehören Ihnen und damit in Ihre Wohnung. Bei Leergut empfehlen wir eine regelmäßige Rückgabe, damit große „Sammlungen“ gar nicht erst entstehen.

    Schuhschränke und Garderoben
    Auch wenn es ein schönes Zeichen gegenseitigen Vertrauens ist, wenn Mieter*innen ihre Schuhe und Jacken auf den Fluren aufbewahren: Der vorbeugende Brandschutz und die Hausordnung sagen ganz klar NEIN. Ob lose auf dem Boden oder in Schränken und Garderoben, wie sie Ihre Sachen aufbewahren, ist Ihre Sache. Hauptsache in der Wohnung – und nicht davor!

    Räder, Roller, Reifen
    Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder und Roller, sind in den Fluren und Treppenhäusern absolut tabu. Und trotzdem finden sich immer wieder Vehikel an Stellen, wo sie nicht  hingehören. Fahrräder, gekettet an Handläufe, ganze Roller-Rudel auf Fluren, wildes  Kinderwagen-Parken in Gemeinschaftsräumen. Alles mit Rädern (auch Rollatoren und Rollstühle) gehört in die eigene Wohnung oder in die dafür ausgewiesenen Bereiche.

    Einfache Regeln, mehr Sicherheit für alle
    Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Hier heißt es wörtlich: „Zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt.“ In der Vergangenheit waren wir bei der Durchsetzung oftmals großzügig. Da diese Regel aber direkte Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Mieter*innen und Gebäude hat, werden wir in Zukunft gesteigerten Wert auf ihre Einhaltung legen. Helfen Sie uns. Prüfen Sie selbst, ob  Sie noch Gegenstände auf dem Flur, im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen platziert haben.

  • Ja. Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden.

    Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich (max. nach 14 Tagen) wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Danach muss der Rauchwarnmelder durch Auftrag an Techem wieder aktiviert werden. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.

    • Verlassen Sie sofort den Brandort so wie Sie sind. Kleidung, Gegenstände und Wertsachen können ersetzt werden – Sie nicht!
    • Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. Ein nasses Tuch vor Mund und Nase kann das Atmen erleichtern.
    • Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der 112 an. Nennen Sie Ihren Namen, Adresse und den Brandort.
    • Überprüfen Sie, ob sich noch Menschen im Gefahrenbereich befinden – falls ja,  warnen Sie diese.
    • Kehren Sie niemals in ein brennendes Gebäude zurück!
    Falls es im Treppenhaus brennt:
    • Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung!
    • Rufen Sie die Feuerwehr unter der 112.
    • Schließen Sie die Türen, dichten Sie diese mit einem feuchten Tuch ab.
    • Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.
  • Nein, wir haben neben Techem weiterhin ista als Wartungspartner der Rauchwarnmelder für die Gebäude am Pfälzer Platz, in der Regierungsstraße 19a und im Wohnquartier Karl-Sasse in der Johannes-Kirsch-Str. 24-26 vertraglich gebunden.

  • Aktuell haben wir den Funk-Rauchwarnmelder radio4/vario4 von Techem im Einsatz. Für diesen gibt es online eine Bedienungsanleitung in verschiedenen Sprachen.

Thema: Gasversorgung

  • In folgenden Straßen haben wir Gebäude mit Gasversorgung:

    Alte Neustadt

    • Alemannstraße, Ernst-Lehmann-Straße, Froser Straße, Große Weinhofstraße, Gutenbergstraße, Hohepfortestraße, Johannes-Kirsch-Straße, Lüneburger Straße, Peter-Paul-Straße, Schifferstraße, Telemannstraße, Weinbergstraße, Wittenberger Straße

    Altstadt

    • Otto-von-Guericke-Straße, Jakobstraße, Peterstraße

    Neue Neustadt

    Stadtfeld-West

    • Beimsstraße, Fröbelstraße, Weferlinger Straße

  • Aktuell beobachten wir die politische Lage und die Berichterstattung in den Medien sehr genau und reagieren soweit möglich auf die Ereignisse.

    Insbesondere haben wir die Möglichkeiten der Energieeinsparung durch Sommerabschaltung der Heizungsversorgung, Reduzierung der Vorlauftemperaturen sowie Optimierung der Heizungsanlagen im gesamten Wohnungsbestand intensiv umgesetzt.

    Wir informieren unsere Vertreterinnen und Vertreter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates ständig über die aktuelle Situation.

    • Bis 15. September 2022 haben wir in den Fernwärmeversorgten Liegenschaften den Sommerbetrieb, bis dahin wird keine Heizungs-Wärmeversorgung vorgehalten.

    • In den Liegenschaften die über eine Kombination aus Gas- und Wärmepumpe verfügen, wird die Wärmeversorgung insgesamt über die Wärmepumpe realisiert.

    • In den ausschließlich Gasversorgten Gebäuden ist ebenfalls die Sommerschaltung aktiviert.

  • Mit anderen Wohnungsgenossenschaften und der Stadt Magdeburg erarbeiten wir aktuell einen Notfallplan. Wir werden unsere Mitglieder z.B. auf der Website und unserem Mietermagazin mieteinander auf dem Laufenden halten.

  • Es ist eine interessante Variante die wir gerne prüfen wollen. Allerdings ist von hohen, kostenintensiven Auflagen seitens der zuständigen Schornsteinfeger zu rechnen, da die Schornsteinzüge teilwiese über Jahre nicht genutzt wurden.

    Weiterhin ist die Frage nach der Rohstoff-Verfügbarkeit und Preisentwicklung ebenfalls zu stellen. Darüber hinaus sind die CO²-Emissionen sehr erheblich.

    • Ja, unbedingt! Melden Sie sich dazu bei:

      • Nadine Sandring – nadine.sandring@diestadtfelder.de

      • Birgit Tornack – birgit.tornack@diestadtfelder.de

  • Wir informieren regelmäßig in unserem Mietermagazin, der mieteinander, und hier auf der Website sowie unseren Social Media Kanälen.

    Für den direkten und persönlichen Austausch zwischen unseren Mieter*innen und uns wird es in einzelnen Liegenschaften zu gesonderten Themen Infoveranstaltungen geben.

  • Je nach Einkommensgrenze haben Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Dieses wird zum 1. Januar 2023 sogar um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente erweitert. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserer Rubrik WOHNGELD unter https://www.diestadtfelder.de/wohngeld/

Thema: Mitgliedervertretung

HELDENHAFT kandidieren

  • Der Wahlvorstand der „Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG“ gibt bekannt, dass die Wahl der Mitgliedervertreter*innen in der Zeit vom 10. April – 16. Mai 2025 in Form einer Briefwahl nach Wahlbezirken stattfindet.

  • Bei der Vertreterwahl 2025 können DSW-Mitglieder per Briefwahl über die zukünftigen Vertreter*innen entscheiden. So schnell können Sie in 3 Schritten Ihre Stimme abgeben:
    • SCHRITT 1: Sie kreuzen auf Ihrem persönlichen Stimmzettel Ihre Favoriten an – beachten Sie dabei bitte die Maximalanzahl.
    • SCHRITT 2: Ihren gefalteten Stimmzettel stecken Sie in den Wahlbrief.
    • SCHRITT 3: Zum Schluss stecken Sie Ihren Wahlbrief in den Freiumschlag und versenden ihn per Post oder werfen ihn in im Briefkasten der Geschäftsstelle ein.

Thema: Wohngeld

Wohngeldrechner & Co.

  • Bei unserem Mitgliederwesen können Sie Ihre Mietbescheinigung anfordern und per Post oder E-Mail zugeschickt bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Wohngeldrechner

  • Ihre Bescheinigung können Sie direkt hier bei unserem Mitgliederwesen ihre Vorvermieterbescheinigung anfordern.

  • Der Unterschied zwischen einer Mietbescheinigung und einer Vorvermieterbescheinigung liegt in ihrem Zweck und dem Aussteller:

    1. Mietbescheinigung:
      • Zweck: Wird oft für Behörden oder Arbeitgeber benötigt, um nachzuweisen, dass Sie tatsächlich Mieter*in einer bestimmten Wohnung sind und auf welche Höhe sich die Mietzahlungen belaufen.
      • Aussteller: Diese Bescheinigung wird in der Regel vom aktuellen Vermieter ausgestellt.
      • Inhalt: Informationen wie Adresse, die Höhe der Miete, eventuelle Nebenkosten und seit wann Sie in der Wohnung wohnen.
    2. Vorvermieterbescheinigung:
      • Zweck: Dient dazu, einem neuen potenziellen Vermieter zu bestätigen, dass Sie zuverlässig Ihre Miete gezahlt haben. Sie wird häufig bei der Bewerbung um eine neue Wohnung verlangt.
      • Aussteller: Diese Bescheinigung wird vom vorherigen Vermieter ausgestellt.
      • Inhalt: Informationen über die Mietdauer, ob es Probleme mit Zahlungen oder anderen Verpflichtungen gab und oft auch eine allgemeine Einschätzung Ihres Verhaltens als Mieter*in.

    Zusammengefasst: Die Mietbescheinigung ist ein Nachweis der aktuellen Mietsituation, während die Vorvermieterbescheinigung eine Art Referenzschreiben vom vorherigen Vermieter darstellt.

Thema: Quartierstankstelle

Ladeparks, Bedingungen & Co.

  • Ja, Sie benötigen eine Genehmigung, da sich die Ladesäulen im nicht öffentlichen Raum auf unseren Grundstücken befinden und diese für das Laden befahren werden müssen.

  • Unsere Ladesäulen sollen von möglichst vielen Mieter*innen genutzt werden können. Daher haben wir uns entschieden, diese an eigens zum Laden von Fahrzeugen bereitgestellten Ladeplätzen zu errichten. Diese Ladeplätze sind keine Parkplätze und somit auch keine Stellplätze für einzelne Mieter*innen.

  • Die Ladeplätze sollen ausschließlich für die Zeit des Ladens genutzt werden, sie sind keine Parkplätze. Näheres regelt unsere Lade- und Parkordnung.

  • Ja, Sie benötigen eine Zugangsberechtigung, da die Ladesäulen sich hinter Schranken im nicht öffentlichen Bereich befinden. Der Zugang erfolgt durch eine Aufschaltung auf Ihren vorhandenen Transponder.

  • Bitte richten Sie Ihre Rückfragen an Ihre gewohnte Ansprechperson in unserer Objektverwaltung.

  • Ja, es wird eine Ladekarte benötigt. Derzeit Hier können Sie sich für eine Ladekarte registrieren: https://gcharge.de/ Bitte verwenden Sie ggf. bei der Anmeldung den Quartierscode „DSW6“, sodass die Karte auch für das Laden vor Ort freigeschaltet ist.

  • Aktuell bieten wir Ihnen zwei Standorte mit Lademöglichkeiten.

    In der Stolzestraße 6 finden Sie auf dem Hinterhof drei Ladeplätze sowie drei weitere Lademöglichkeiten, welche derzeit von teilAuto genutzt werden. Die Ladeleistung je Ladesäule beträgt bis zu 11 kW.

    Am Standort Peter-Paul-Straße 32 finden Sie drei Ladeplätze. Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]

  • Für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs erheben wir einen kWh-bezogenen Ladepreis in Höhe von 48 ct/kWh (Stand: 01.04.2025).

  • Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 12.02.2025]

Thema: Wohnungsübergabe

Checkliste Wohnung übergeben

  • Schade, dass Sie ausziehen! Doch wir wollen Ihnen den Umzug in Ihr neues Zuhause so einfach wie möglich gestalten. Um die Wohnung reibungslos abnehmen zu können, bitten wir Sie daher Folgendes zu beachten:

    • Wände und Decken falls notwendig streichen oder tapezieren
    • Verkleidungen wie Decken- und Wandtäfelungen, Styroporplatten einschließlich deren Kleberückstände, Zwischenböden und jegliche Anbauten entfernen und Montage- sowie Demontagespuren beseitigen
    • Dübel, Nägel, Wandhaken etc. entfernen und Löcher verschließen
    • Plakate, Aufkleber, Schilder und Ähnliches von Türen, Wänden und Einbaumöbeln entfernen
    • alle zur Wohnung gehörenden Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Abnahmetermin wieder einbauen
    • Ihre Einbauten bzw. technischen Geräte entfernen
    • Auslegware und Fußbodenbeläge, die nicht zur Grundausstattung gehören, entfernen
    • Reste von Klebemitteln und Belägen ablösen
    • Abstellräume, Dachböden sowie Keller ausräumen und besenrein übergeben
    • Fenster, Innentüren, Badewanne/Dusche, Waschbecken, WC, Heizkörper, Schalter und Steckdosen reinigen
    • Alle Schlüssel, die zur Wohnung gehören, auch die, die Sie auf eigene Kosten anfertigen ließen, bei der Endabnahme bereithalten und übergeben
    • Wasserabsperrventil in Bad oder Küche verschließen
  • Wenden Sie sich bitte an die Abfallentsorgung Magdeburg (+49 391 5404688) und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Entsorgungstermin.

    Sie haben weitere Fragen zur Wohnungsübergabe? Diese können wir gemeinsam in einem Vorabnahmetermin klären. Setzen Sie sich dazu gern mit unserem Team Objektverwaltung in Verbindung.

Kennen Sie auch diese DSW-Ratgeber-Seiten?

Im Haushalt sparen >

Bei unseren Baumaßnahmen setzen wir auf Nachhaltigkeit und Effizienz – und tun dabei alles um die Nebenkosten für unsere Mitglieder so gering wie möglich zu halten.

Wohn­ratgeber >

Erfahren Sie, wie Sie Strom- und Heizkosten sparen können oder wie viel Wohngeld Ihnen in Magdeburg nach aktueller Rechtslage zusteht.

Heizkosten senken >

Hält die kalte und nasse Jahreszeit Einzug, machen wir es uns gerne warm und gemütlich in den eigenen vier Wänden. Doch wie heizen Sie richtig ohne zu frieren?

Skip to content