Lassen Sie von sich hören & gestalten Sie mit!
Das Jahr 2025 steht im Zeichen der Mitgliedervertreterwahl, ein bedeutendes Ereignis für unsere Genossenschaft. Diese Wahl bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung und Weiterentwicklung der DSW mitzuwirken. Im Folgenden haben wir alle wichtige Informationen zur Wahl und zur Rolle der Vertreter*innen zusammengefasst.
Die Bedeutung der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist ein zentrales Organ unserer Genossenschaft. Gemäß § 43 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) üben die Mitglieder ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertreter*innen der Mitglieder (Vertreterversammlung) besteht.
Rechte und Pflichten der Vertreter*innen
Die Vertreter*innen übernehmen bedeutende Aufgaben und Pflichten innerhalb der Genossenschaft:
- Teilnahme- und Stimmrecht: Alle haben das Recht und die Pflicht, an den Versammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 GenG hat jedes Mitglied – anders als bei Kapitalgesellschaften – nur eine Stimme.
- Auskunftsrecht: Allen ist auf Verlangen in der Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben. Dies stellt sicher, dass die Vertreter*innen informierte Entscheidungen treffen können.
- Treuepflicht: Alle sind verpflichtet, stets im Interesse der gesamten Genossenschaft zu handeln und die Gleichbehandlung aller Mitglieder zu wahren. Sie sind nicht an Weisungen ihrer Wähler*innen gebunden und treffen ihre Entscheidungen unter eigener Verantwortung.
Das Vertreteramt in der Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl persönlicher als auch genossenschaftlicher Natur sind. Hier sind einige der wesentlichen Vorteile im Detail erläutert:
1. Mitbestimmung und Einflussnahme
- Aktive Gestaltung: Als Vertreter*in haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Genossenschaft mitzuwirken. Ihre Stimme und Ihre Ideen tragen dazu bei, die Zukunft der DSW zu formen.
- Entscheidungsbefugnis: Vertreter*innen sind maßgeblich an wichtigen Entscheidungen beteiligt, die die gesamte Genossenschaft betreffen, wie etwa Satzungsänderungen, die Wahl des Aufsichtsrats und die Verwendung des Jahresüberschusses.
2. Persönliche Weiterentwicklung
- Erweiterung des Wissens: Durch die Teilnahme an Versammlungen und die Auseinandersetzung mit genossenschaftlichen Themen erweitern sie Ihr Wissen über wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge.
- Netzwerkaufbau: Das Vertreteramt bietet die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu anderen Mitgliedern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie externen Experten zu knüpfen.
- Erfahrung in der Gremienarbeit: Die Mitarbeit in der Vertreterversammlung vermittelt wichtige Erfahrungen in der Gremienarbeit, die auch in anderen beruflichen und ehrenamtlichen Kontexten nützlich sein können.
3. Beitrag zum Gemeinwohl
- Förderung der Gemeinschaft: Als Vertreter*in tragen Sie dazu bei, die Interessen aller Mitglieder zu vertreten und die Gemeinschaft zu stärken. Ihre Arbeit hilft dabei, eine gerechte und faire Wohnsituation für alle Mitglieder zu gewährleisten.
- Verantwortung für die Genossenschaft: Sie übernehmen Verantwortung für das Wohlergehen und die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft, was zu einer positiven Entwicklung und langfristigen Sicherung beiträgt.
4. Transparenz und Kontrolle
- Einblick in die Geschäftsführung: Vertreter*innen haben das Recht, sich über alle Angelegenheiten der Genossenschaft zu informieren. Dies fördert Transparenz und ermöglicht eine effektive Kontrolle der Geschäftsführung.
- Überwachungsfunktion: Durch Ihre Rolle unterstützen Sie den Aufsichtsrat bei seiner Überwachungsfunktion und tragen somit zur guten Führung der Genossenschaft bei.
5. Repräsentation der Mitglieder
- Stimme der Mitglieder: Als Vertreter*in sind Sie die Stimme der Mitglieder in der Genossenschaft. Sie bringen deren Anliegen und Bedürfnisse in die Versammlung ein und sorgen dafür, dass diese bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
- Unabhängigkeit: Vertreter*innen sind nicht an Weisungen ihrer Wähler gebunden und können unabhängig und objektiv im Interesse der gesamten Genossenschaft entscheiden.
6. Förderung der Demokratie
- Demokratische Prozesse: Ihre Beteiligung stärkt die demokratischen Strukturen der Genossenschaft und stellt sicher, dass Entscheidungen auf einer breiten Basis getroffen werden.
- Ermutigung zur Partizipation: Durch Ihr Engagement als Vertreter*in motivieren Sie andere Mitglieder zur aktiven Teilnahme am genossenschaftlichen Leben und zur Übernahme von Verantwortung.
Das Vertreteramt in der DSW ist eine wertvolle und erfüllende Aufgabe, die zahlreiche Vorteile bietet und maßgeblich zur positiven Entwicklung der Genossenschaft beiträgt. Ihre Mitwirkung ist ein bedeutender Beitrag zur Förderung der Gemeinschaft und zur Sicherung einer nachhaltigen Zukunft für alle Mitglieder.
Wahl der Vertreter*innen
Gemäß § 43a Abs. 2 GenG kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört, als Vertreter*in gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder der Genossenschaft und ist ein essenzieller Bestandteil unserer genossenschaftlichen Demokratie.
Ablauf und Durchführung der Wahl
Die Vertreterwahl wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und unserer Satzung durchgeführt. Die Wahlordnung bedarf der Zustimmung der Generalversammlung und garantiert eine transparente und faire Wahl.
- Kandidatenaufstellung: Interessierte Mitglieder können sich als Kandidaten aufstellen lassen. Die genauen Modalitäten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Wahlkommission: Eine Wahlkommission in Form eines Wahlvorstandes wird eingesetzt, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
- Wahlausschreibung und Stimmabgabe: Die Wahl wird öffentlich bekannt gemacht, und die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben.
- Ergebnisbekanntgabe: Nach der Auszählung der Stimmen werden die gewählten Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen bekannt gegeben.
Ihre Mitwirkung ist gefragt
Die Mitgliedervertreterwahl 2025 ist Ihre Chance, die Zukunft unserer Genossenschaft besser werden zu lassen. Ihre Teilnahme stärkt die demokratische Basis unserer Gemeinschaft und sorgt dafür, dass Ihre Interessen und Anliegen Gehör finden. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Wahl gerne zur Verfügung.
Der Wahlvorstand der
Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG
Jetzt HELDENHAFT kandidieren:
Alle Informationen dieser Webseite basieren auf den rechtlichen Grundlagen und der Satzung unserer Genossenschaft.
Allgemeine Downloads

DSW Satzung (2,5 MB) – WEBVERSION

DSW Hausordnung (380 kb) – WEBVERSION

DSW Wahlordnung (588 kB)

DSW Kandidatur Vertreterwahl (105 kB) – ONLINEFORMULAR