Mitgliedervertretung
Darum sollten Sie als Vertreter*in kandidieren!
Genossenschaft bedeutet Mitbestimmung und Teilhabe für die Mitglieder. Da bilden wir keine Ausnahme. Ganz im Gegenteil. Wir legen großen Wert auf die aktive Beteiligung unserer Mitglieder. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle über die Mitgliedervertreterwahl 2025 informieren — und auch zu einer Kandidatur motivieren!
Die Vertreterversammlung: wichtig
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern können die Mitglieder laut Genossenschaftsgesetz Vertreter bestellen, die die Interessen der Mitglieder in der Generalversammlung vertreten. Diese heißt dann Vertreterversammlung und findet einmal pro Jahr statt. Sie bildet zusammen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat das wichtigste Organ der Genossenschaft.
Die Aufgaben: überschaubar
Die Vertreterversammlung erörtert u.a. den Jahresabschluss, entlastet den Vorstand und wählt den Aufsichtsrat. Auch Satzungsänderungen liegen in der Zuständigkeit der Vertreterversammlung. Neben dieser Vertreterversammlung finden zweimal im Jahr Gespräche statt, in denen die Vertreter*innen Informationen rund um die Genossenschaft aus erster Hand erhalten und diskutieren. Es sind also nur drei offizielle Termine pro Jahr. Ein wirklich überschaubarer Aufwand für dieses wichtige Amt!
Daten & Fakten Ihrer DSW
Stand: 31.12.2023 – DSW-Geschäftsbericht
70
Jahre
Die Stadtfelder
4.908
Wohnungen im Bestand
12
Stadtteile mit
DSW-Wohnungen
5.560
verbleibende
Mitglieder
Die Möglichkeiten: groß
Hinzu kommt die beliebte Mitgliedervertreter*innenfahrt. Einmal im Jahr unternimmt die Mitgliedervertretung zusammen mit Vorstand und Aufsichtsrat einen Ausflug ins Umland von Magdeburg. Organisiert von der DSW, können die Vertreter*innen diese kleine Auszeit in vollen Zügen genießen. Ein weiterer, wesentlicher Aspekt des Amtes: Der kurze Draht zu Mitarbeitenden, Vorstand und Aufsichtsrat. Wir ermuntern die Vertreter*innen ausdrücklich, sich mit allen erdenklichen Mitgliederbelangen, Anregungen und Ideen jederzeit an uns wenden. Schließlich sind es die Mitglieder, die die Genossenschaft ausmachen. Und als Vertreter*innen sind Sie deren Stimme. Lassen Sie von sich hören – gestalten Sie mit!
Jedes Mitglied: wählbar
Jedes Mitglied der DSW kann Mitgliedervertreter*in werden. Voraussetzung ist der Antritt zur Mitgliedervertreterwahl. Alle fünf Jahre wird gewählt; die nächste Wahl findet im kommenden Jahr statt. Pro 100 Genossenschaftsmitglieder wird ein Mitgliedervertreter bestimmt. Bei der DSW sind das insgesamt etwa 60 Personen. Sie können dabei sein!
Jetzt heldenhaft kandidieren!
Ansprechpartnerin für die Vertreterwahl 2025 bei der DSW
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder der Kandidatur haben, melden Sie sich einfach bei Ihrer Ansprechpartnerin Dana Nieter. Sie freut sich auf Ihre Anfrage!
Bei Ihr und Ihrer Kollegin Mareike Schulz können Sie auch Ihre Mietbescheinigung anfordern und Informationen zu weiteren Fragen aus dem Mitgliederwesen erhalten.