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Fliederhof mieten in Magdeburg

Günstig feiern in Magdeburg

Sie haben den Anlass – wir den passenden Partyraum! Der Fliederhof ist eine, vor allem für DSW-Mitglieder, günstige Location in Magdeburg für Familienfeiern, runde Geburtstage, Hochzeiten, Silvester-/Weihnachtsfeiern, Jugendweihen oder Jubiläen. Auf seinen ca. 250 m² können Sie mit maximal 50 Personen kostengünstig feiern. Dazu haben Sie vor Ort eine Theke, viele Abstellmöglichkeiten, eine vollausgestattete Küche und natürlich auch ausreichend Toiletten, Garderobenständer sowie Sitzmöglichkeiten. In der geräumigen Küche können Sie alles für ihr Buffet zubereiten und die Getränke kalt stellen, die Sie später in der Lounge genießen.

Für Ihr Planung: Bis zu 12 Monate im Voraus können Sie sich Ihren Wunschtermin sichern.

Freuen Sie sich als DSW-Mitglied bei der Anmietung über…

…eine Preisersparnis in Höhe von 116,50 €!

Partylocation mieten in Magdeburg: Das sind Ihre Vorteile

Sie sparen als DSW-Mitglied bares Geld und können günstig in Magdeburg feiern. Statt 416,50 € bezahlen Sie nur 300,00 €. Die Anmietung ist auch an den Wochenenden möglich.

Zudem haben Sie keinen Platzmangel Ihre Gäste in den eigenen vier Wänden unterzubringen. Fast 250 m² stehen Ihnen für Ihr Event zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie unsere Technik (Musik-Anlage, Stromanschluss) nutzen und Ihren Gästen eine schöne Zeit bescheren.

Der Fliederhof ist in unserer Geschäftsstelle in der Peter-Paul-Straße 32, 39106 Magdeburg untergebracht und somit verkehrsgünstig gelegen.

Hier Fliederhof anmieten:

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Mehr Informationen

Der Fliederhof: Feiern auf fast 250 m²

Auf diesem Grundriss können Sie sich bereits ein Bild von unserem Veranstaltungsraum Fliederhof machen.

Magdeburg: Veranstaltungsraum mieten?

Sie wollen einen Raum für Ihr Event in Magdeburg mieten? Wir helfen Ihnen gerne per Kontaktformular weiter.

STORNIERUNG
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag fallen folgende Gebühren an: bis zu vier Wochen vor Vertragsbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises unter vier Wochen vor Vertragsbeginn: 75 % des vereinbarten Mietpreises Bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung ist der vereinbarte Mietzins vollständig zu entrichten. Im Falle einer Terminverschiebung bis zu vier Wochen vor dem eigentlichen Vertragsbeginn fallen keine Umbuchungsgebühren an. Bei einer Terminverschiebung unter vier Wochen vor dem eigentlichen Vertragsbeginn sind vom Mieter zuzüglich zum Mietpreis Umbuchungsgebühren in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.

HAFTUNG
Der Mieter trägt das Risiko für die Veranstaltung. Der Mieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Personenschäden, nebst Vermögensschäden und Folgeschäden, die durch ihn selbst, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonstigen Dritten die während der Mietzeit verursacht werden. Für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ein Haftungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

ZUSTAND DER MIETSACHE / RÜCKGABE
Die gemieteten Räume und die zur Mitnutzung bestimmte technische Ausstattung / Konferenztechnik (Auswahl gem. § 2) sind in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand (Übergabeprotokoll). Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind ausgeschlossen. Entsteht ein Mangel, der in § 536 BGB bezeichneter Art, nach Abschluss des Mietvertrages, so ist die Haftung des Vermieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden.
Der Mieter ist verpflichtet, Betriebsstörungen und Beschädigungen der Mietsache (alles, was über die gewöhnliche Abnutzung hinausreicht) oder Vorkommnisse (z. B. Beschwerden, Störungen) während der Mietzeit unverzüglich unter den oben genannten. Rufnummern an den Vermieter oder seinen Beauftragten zu melden.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache (Mieträume und sämtliche Ausstattung) pfleglich zu behandeln sowie im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zurückzugeben. Verunreinigungen der Außenanlage sind vom Mieter unverzüglich wieder zu beseitigen. Dies ist insbesondere bei Silvester- und Hochzeitsfeiern zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die übergebenen Schlüssel/Transponder an den Vermieter zu dem im § 1 genannten Termin zurückzugeben. Erfolgt die Übergabe nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters die Mieträume öffnen zu lassen. Darüber hinaus wird der Vermieter neue Schlösser einbauen sowie die benötigten Schlüssel/Transponder anfertigen lassen, um so den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.

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