FAQ: Antworten auf Ihre meistgestellten Fragen
Wann können Sie nach dem Unterschreiben des Mietvertrages einziehen? Wem melden Sie Schäden und notwendige Reparaturen? Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich Antworten. Für Begriffserklärungen können Sie darüber hinaus in unserem Glossar alle wichtigen Fachbegriffe nachschlagen.
Thema: Anmietung
Wohnungssuche: Tipps und Tricks
- Welche Arten von Immobilien kann ich in Magdeburg mieten?
Wenn Sie bei den Stadtfeldern in Magdeburg eine Wohnung mieten möchten, haben Sie die Wahl aus folgenden Immobilien:
- Studentenwohnung
- Wohnungen für WGs
- Neubauwohnungen
- Single-Wohnungen
- Altersgerechte Wohnungen
- Barrierearme Wohnungen
- Wohnungen mit Balkon
- Wohnungen mit Aufzug
- Wohnungen mit Bürgergeld (ehemals Hartz4)
Dabei gibt es Wohnungen mit einem Zimmer bis hin zu Vier-Zimmer-Mietwohnungen.
- Wo sind die Mieten in Magdeburg am niedrigsten/höchsten?
Die höchsten Mieten zahlen Bewohner*innen laut verschiedenen Auswertungen von Vermietungsportalen mit über 8 €/m² auf der grünen Elbinsel Werder und in den Stadtteilen Berliner Chaussee und Herrenkrug. Am günstigsten sind hingegen Wohnungen in Neu Olvenstedt, Neustädter See und Neustädter Feld. Hier zahlen Sie im Durchschnitt weniger als 6 €/m².
Der Mietspiegelrechner der Stadt Magdeburg kann Ihnen bei der Entscheidung und Bewertung der Miete helfen.
- Wie haben sich die Mietpreise in Magdeburg entwickelt?
Die Mietpreise in Magdeburg steigen moderat. Das bestätigen unabhängige Statistik-Portale wie statista.com. Ein offizieller Mietpreisspiegel der Stadt Magdeburg liegt aktuell noch nicht vor.
- In welchen Stadtteilen kann ich eine Wohnung mieten?
Magdeburg besteht aus insgesamt 40 verschiedenen Stadtteilen und jeder zeichnet sich durch andere Highlights aus: Einige sind besonders familienfreundlich, andere haben ein belebtes Kneipenviertel. Manche sind ruhiger, andere sind zentral gelegen. Um herauszufinden, welcher Stadtteil für Sie am besten passt, stellen wir Ihnen in unserer Stadtteil-Beratung alle 13 Stadtteile, in denen wir Wohnungen vermieten, einmal genauer vor. In folgenden Stadtteilen finden Sie Wohnungen der Stadtfelder:
- Alte Neustadt
- Altstadt
- Kannenstieg
- Leipziger Straße
- Neu Olvenstedt
- Neue Neustadt
- Neustädter Feld
- Neustädter See
- Östlich der Elbe
- Reform
- Stadtfeld Ost
- Stadtfeld West
- Sudenburg
- Welche Dokumente benötige ich für den Mietvertrag bei der DSW?
Für den Mietvertrag benötigen Sie eine Vorvermieterbescheinigung, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise und Ihren gültigen Personalausweis. Studierende oder Auszubildende brauchen darüber hinaus noch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag und eine Bürgschaft. Arbeitsuchende sollten ein Angebot für das Jobcenter und einen Bescheid mit Zuschuss vorzeigen können, Rentnerinnen und Rentner brauchen einen Rentenbescheid, Selbstständige eine Bilanz.
- Wozu dient eine Bürgschaft?Eine Bürgschaft ist das Versprechen einer Dritten Person an uns, dass Sie Ihre Miete zahlen können und werden. Nur für den Fall, dass Sie dem nicht nachkommen, verpflichtet sich Ihr Bürge an Ihrer Stelle zu zahlen.Eine Bürgschaft kann z. B. ein Familienmitglied übernehmen. Wir benötigen von dieser Person auch einen gültigen Personalausweis sowie die letzten 3 Gehaltsnachweise.
- Ist für das Mieten einer Wohnung eine Besichtigung notwendig?
Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, können Sie jederzeit eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Uns ist ein persönliches Treffen vorab sehr wichtig, um unsere potenziellen Mieterinnen und Mieter kennenzulernen.
- Woher beziehe ich Internet und Telefonie?
Im gemeinsamen Kundencenter von MDCC und SWM Magdeburg im Am Blauen Bock 1, 39104 Magdeburg können unsere Mieter:innen direkt im Herzen unserer Stadt alles Wissenswerte zu den Themen Strom, Gas, Internet, Fernsehen und Telefonie erfahren.
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00-18.00 Uhr und Samstag 09.00 bis 15.00 Uhr
- Eingänge gibt es an der Ernst-Reuter-Allee oder über den Boulevard am Blauen Bock. inklusive Kundenleitsystem
Über ein Nummernsystem und die firmenbezogene Anzeige der Warteschlange bekommen Kund:innen sofort einen Überblick und wissen, wann an welchem Beratungsplatz das Gespräch mit den SWM- und MDCC-Berater:innen beginnt. Zudem sind auch online Beratungstermine buchbar. Eventuell anfallende Wartezeiten werden den Besucher:innen z. B. durch kostenfreies WLAN (Otto-Hotspot) oder dem Dienst Share Magazines – ein Angebot für digitale Zeitungen und Magazine – verkürzt. Bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wasser wird der Aufenthalt noch angenehmer.
Thema: Betriebskostenabrechnung
- Was bewirkt die Strom- und Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen. Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Der Gaspreis wird von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, Im März werden
die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet. Das Wichtigste vorab: Um von der Gaspreisbremse zu profitieren,
müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über Ihre Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr für das Jahr 2023 entlastet.Die Strompreisbremse unterstützt ebenfalls private Haushalte und kleine Unternehmen für denselben Zeitraum. Die Strompreisbremse wird bei
40 ct/kWh brutto pro Jahr, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des
prognostizierten Verbrauchs. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt die Strompreisbremse rückwirkend.
Auch hier müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über die Abrechnung Ihres Stromversorgers entlastet.
Thema: Internetanschluss
- Welcher Internetanschluss ist der Beste?
Das hängt stark von dem ab was Sie an Bandbreite nutzen und monatlich zahlen wollen.
- Wo kann ich die Kosten für meinen Internetanschluss vergleichen?
Nutzen Sie online zum Beispiel diese Portale um die Kosten und Leistungen eines Internetanschlusses in Magdeburg zu vergleichen. Beachten Sie bitte die Verfügbarkeit an Ihrem jeweiligen Standort.
https://www.check24.de/dsl/
https://tarife.chip.de/dsl-vertrag/
https://www.verivox.de/lp/sea/dsl/ - Wann muss ich den Internetvertrag abschließen?
Sobald Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschrieben haben, können Sie sich bei der MDCC beraten lassen. Erfahrungsgemäß benötigt der Anbieter etwas Vorlauf um Ihnen das gewünschte Produkt bereitzustellen.
- MDCC Verfügbarkeit: Welchen Internetanschluss hat meine Wohnung?
Nutzen Sie dafür die online Verfügbarkeitsabfrage der MDCC unter: https://partner.mdcc-net.de/
- Was kostet der Internetvertrag bei MDCC?
Aktuell beginnen Tarife ab 16,90 € pro Monat. Alle Produkte und Werbeaktionen finden Sie unter https://www.mdcc.de/privatkunden/internet
- Wo kann ich mich beraten lassen?
Im gemeinsamen Kundencenter von MDCC und SWM Magdeburg im Am Blauen Bock 1, 39104 Magdeburg können unsere Mieter:innen direkt im Herzen der Elbe-Stadt alles Wissenswerte zu den Themen Strom, Gas, Internet, Fernsehen und Telefonie erfahren.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00-18:00 UhrEingänge gibt es an der Ernst-Reuter-Allee oder über den Boulevard am Blauen Bock.
Kundenleitsystem: Über ein Nummernsystem und die firmenbezogene Anzeige der Warteschlange bekommen Kund:innen sofort einen Überblick und wissen, wann an welchem Beratungsplatz das Gespräch mit den SWM- und MDCC-Berater:innen beginnt. Zudem sind auch online Beratungstermine buchbar. Eventuell anfallende Wartezeiten werden den Besucher:innen z. B. durch kostenfreies WLAN (Otto-Hotspot) oder dem Dienst Share Magazines – ein Angebot für digitale Zeitungen und Magazine – verkürzt. Bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wasser wird der Aufenthalt noch angenehmer.
- Kann ich meinen Internetanschluss ohne zusätzlichen Telefonvertrag nutzen?
Ja, Sie können Ihren zukünftigen Internetanschluss auch ohne einen weiteren Telefonvertrag abschließen. Mehr Infos finden Sie dazu unter: https://www.mdcc.de/privatkunden/internet
Thema: Objektverwaltung
- Was beinhaltet die Hausreinigung?
Spinnweben, Treppe wischen, Fenster putzen und fegen – das und noch vieles mehr ist Bestandteil der Hausreinigung. Erfahren Sie auf unserer Kategorieseite mehr zum Thema.
- Welcher Müll gehört in welche Tonne?
Uns erreichen gelegentlich Hinweise dazu, dass die Mülltrennung nicht immer in allen Wohnobjekten gut funktioniere. Dabei ist Mülltrennung ein wichtiger Faktor für den Umweltschutz! Ohne korrekte Mülltrennung ist das Recycling und damit die Wiederverwertbarkeit von Verpackungsabfällen unmöglich. Somit können die Abfälle
nicht aufbereitet werden und als Rohstoffe wiederverwendet werden – weshalb sie aus dem Recyclingkreislauf ausscheiden. Dabei ist es kinderleicht, Hausmüll richtig zu trennen. Wir haben die wichtigsten Tipps und Hinweise für Sie hier in einer Infografik zusammengestellt: www.diestadtfelder.de/welchen-muell-wie-und-wo-entsorgen/ - Was muss ich über Tierhaltung wissen?
Haustiere machen Spaß und bereichern das Leben. Und wenn alle Tierhalter*innen ein paar Regeln einhalten, klappt das auch in so großen Nachbarschaften wie bei den Stadtfeldern. Klare Regeln plus etwas gesunder Menschenverstand sind die beste Basis für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier. Wir haben uns die Hausordnung angeschaut und stellen hier die wichtigsten Regeln zum Thema Haustiere vor.
Tierhaltung im Allgemeinen
Grundsätzlich haben wir bei der DSW nichts gegen Tierhaltung. Wer Haustiere
in seiner Wohnung halten möchte, der sollte das auch tun dürfen. Sobald die Tiere aber größer oder gefährlicher sind als die typischen Kleintiere (Fische und Hamster etc.), muss die Genossenschaft die Haltung in Schriftform genehmigen. Bei allen Tieren gilt das Gleiche: Keine Belästigung oder Gefährdung von Mitbewohnern, immer artgerechte Haltung, Halter*innen haften für Schäden, Genehmigungen
können widerrufen werden.Kleintiere & Exoten
Solange sie in angemessener Zahl gehalten werden und keine Beschwerden anderer Mitbewohner vorliegen, ist die Haltung von Kleintieren ohne Genehmigung möglich. Eine klare Ausnahme bilden exotische Tierarten, die potenziell gefährlich sind oder ein höheres Störpotenzial haben. Schlangen, giftige Tiere, Papageien u. Ä. benötigen immer eine Genehmigung! Bei exotischen Tierarten ist es sinnvoll, vorab selbst zu prüfen, ob eine Haltung von Gesetzes wegen überhaupt möglich ist.Hunde
Wir in der Genossenschaft mögen Hunde. Damit das so bleibt, muss jede Hundehaltung bei uns gemeldet und schriftlich genehmigt werden. So eine Genehmigung erfolgt widerruflich. Wenn Störungen, Gefährdungen oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt auftreten, können wir die Genehmigung entziehen. Dass Hunde im Haus und in den Außenanlagen an die Leine gehören, versteht sich von selbst. Auch, dass sie von Spielplätzen fernzuhalten sind. Verschmutzungen und Gassi-Hinterlassenschaften sind natürlich sofort zu beseitigen. Und in Aufzügen gilt besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner*innen.Katzen
Für Katzenhalter*innen ist es ratsam, Geruchs- oder Geräuschbelästigungen zu vermeiden. Riechbare Katzenklos und nächtliche Katzenkonzerte können in der Nachbarschaft für Missstimmung sorgen. Genauso wie Abflussrohre, die durch Katzenstreu verstopft sind. Deshalb gehört Katzenstreu nicht ins WC. Katzennetze am Balkon benötigen die Zustimmung der Genossenschaft. Und natürlich gilt bei Katzen wie bei Hunden: Verunreinigungen im Haus und in den Außenanlagen immer sofort beseitigen!Fazit
Hunde müssen immer genehmigt werden, exotische und potenziell gefährliche
Tiere auch. Grundsätzlich ist es besser, vorab mit uns zu sprechen als einfach ein Tier anzuschaffen. In den allermeisten Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung, mit der sich Mensch und Tier wohlfühlen.
- Gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht?
Ja! Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern bereits zur Pflicht gemacht. Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern und zum Teil auch in anderen Räumen angebracht werden sowie in Fluren und Räumen, die hieraus als Fluchtwege dienen. Ihre Wohnung wurde daher mit hochwertigen Techem Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet. Aber auch die Betriebsbereitschaft der Geräte muss sichergestellt sein. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich.
- Wann werden meine Rauchwarnmelder ausgetauscht?
Rauchmelder nützen nur, wenn sie im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren. Deshalb werden sie regelmäßig geprüft und haben eine festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit einiger der aktuell verbauten Rauchwarnmelder endet dieses Jahr. Daher werden Sie in den nächsten Monaten über den Regeltausch bzw. Einbau der neuen Geräte informiert. Sobald Auftrag und Planung stehen, werden wir Sie per Aushang im Hausflur bzw. über eine Terminkarte über Ihren Tauschtermin mit der Firma Techem informieren. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu vereinbaren. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Ihnen eventuelle Mehrkosten für nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden können.
- Wie werden meine Rauchwarnmelder ausgelesen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erfordert laut DIN 14676 eine mindestens jährliche Überprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Raucheindringöffnungen frei sind, sich keine Hindernisse in der Umgebung des Gerätes befinden, keine funktionsrelevanten Beschädigungen vorliegen und die Warnsignale ausgelöst werden.
Die Funk-Rauchwarnmelder von Techem führen alle vorgeschriebenen Kontrollen automatisch per Funk-Inspektion durch, die Ergebnisse werden dann an Techem übertragen. Liegt ein Defekt vor, so wird dies unseren Mieter*innen zeitnah signalisiert und sie erhalten automatisch einen Termin zur Überprüfung und Instandsetzung des Gerätes.
- Beeinflussen Ventilatoren meinen Rauchwarnmelder?Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von Ventilatoren die Wirksamkeit von Rauchwarnmeldern stark beeinträchtigen kann. Ventilatoren sollten daher ausgeschaltet sein, wenn Sie schlafen. Wichtig: Informieren Sie uns unbedingt, wenn:
- Raumteiler oder Wände ein- oder ausgebaut oder versetzt werden. Beachten Sie bitte: hierfür ist aus Sicherheitsgründen eine Genehmigung erforderlich.
- Klima- oder Belüftungsgeräte eingebaut haben.
- Was kann ich für den Brandschutz im Hausflur tun?
Als Genossenschaft schätzen wir uns glücklich, insgesamt ein sehr gutes Miteinander zu pflegen. Aber es gibt auch Punkte, da reicht ein gutes Miteinander nicht aus. Beim Brandschutz zum Beispiel. Wenn es nämlich wirklich brennt ist guter Rat zu spät, aber schnelle Hilfe lebenswichtig. Deshalb gibt es beim vorbeugenden Brandschutz klare Vorgaben. Und kein Pardon. Weder von der zuständigen Behörde noch von der Hausverwaltung.
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob Sie als Mieter*in in einem großen 10-Geschosser oder in einem kleineren Mehrfamilienhaus wohnen. Die Hausflure, die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind absolut nicht zum Abstellen privater Gegenstände vorgesehen. Aus nachvollziehbaren Gründen: Zum einen handelt es sich bei den Fluren und Treppenhäusern um Rettungswege, die im Brand- oder Katastrophenfall frei zugänglich sein müssen. Zum anderen sind diese Bereiche freizuhalten von potenziell brennbaren Materialien.
Im Folgenden ein paar Beispiele:
Abfall, Altglas, Altpapier
Den Abfall für ein paar Minuten vor die Tür zu stellen und beim nächsten Gang mit zur Tonne zu nehmen, ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Ganze Sammlungen aus Altpapier und Altglas, und das über einen längeren Zeitraum, das geht aber auf gar keinen Fall. Hier heißt es: Entweder in der eigenen Wohnung aufbewahren oder direkt entsorgen!Leergut und Getränkekästen
Mehrwegflaschen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber nicht vor der Wohnung auf dem Flur. Weder als Einzelflaschen noch in Getränkekästen. Ob gefüllt oder geleert, Ihre Getränkeflaschen gehören Ihnen und damit in Ihre Wohnung. Bei Leergut empfehlen wir eine regelmäßige Rückgabe, damit große „Sammlungen“ gar nicht erst entstehen.Schuhschränke und Garderoben
Auch wenn es ein schönes Zeichen gegenseitigen Vertrauens ist, wenn Mieter*innen ihre Schuhe und Jacken auf den Fluren aufbewahren: Der vorbeugende Brandschutz und die Hausordnung sagen ganz klar NEIN. Ob lose auf dem Boden oder in Schränken und Garderoben, wie sie Ihre Sachen aufbewahren, ist Ihre Sache. Hauptsache in der Wohnung – und nicht davor!Räder, Roller, Reifen
Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder und Roller, sind in den Fluren und Treppenhäusern absolut tabu. Und trotzdem finden sich immer wieder Vehikel an Stellen, wo sie nicht hingehören. Fahrräder, gekettet an Handläufe, ganze Roller-Rudel auf Fluren, wildes Kinderwagen-Parken in Gemeinschaftsräumen. Alles mit Rädern (auch Rollatoren und Rollstühle) gehört in die eigene Wohnung oder in die dafür ausgewiesenen Bereiche.Einfache Regeln, mehr Sicherheit für alle
Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Hier heißt es wörtlich: „Zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt.“ In der Vergangenheit waren wir bei der Durchsetzung oftmals großzügig. Da diese Regel aber direkte Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Mieter*innen und Gebäude hat, werden wir in Zukunft gesteigerten Wert auf ihre Einhaltung legen. Helfen Sie uns. Prüfen Sie selbst, ob Sie noch Gegenstände auf dem Flur, im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen platziert haben. - Muss ich meine Rauchwarnmelder beim Renovieren abnehmen?
Ja. Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden.
Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich (max. nach 14 Tagen) wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Danach muss der Rauchwarnmelder durch Auftrag an Techem wieder aktiviert werden. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.
- Was soll ich tun, wenn es brennt?
- Verlassen Sie sofort den Brandort so wie Sie sind. Kleidung, Gegenstände und Wertsachen können ersetzt werden – Sie nicht!
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. Ein nasses Tuch vor Mund und Nase kann das Atmen erleichtern.
- Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der 112 an. Nennen Sie Ihren Namen, Adresse und den Brandort.
- Überprüfen Sie, ob sich noch Menschen im Gefahrenbereich befinden – falls ja, warnen Sie diese.
- Kehren Sie niemals in ein brennendes Gebäude zurück!
Falls es im Treppenhaus brennt:- Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung!
- Rufen Sie die Feuerwehr unter der 112.
- Schließen Sie die Türen, dichten Sie diese mit einem feuchten Tuch ab.
- Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.
- Gibt es nur Techem als Anbieter für Rauchwarnmelder?
Nein, wir haben neben Techem weiterhin ista als Wartungspartner der Rauchwarnmelder für die Gebäude am Pfälzer Platz, in der Regierungsstraße 19a und im Wohnquartier Karl-Sasse in der Johannes-Kirsch-Str. 24-26 vertraglich gebunden.
Thema: Gasversorgung
- Welche Gebäude werden mit Gas versorgt?
In folgenden Straßen haben wir Gebäude mit Gasversorgung:
Alte Neustadt
Alemannstraße, Ernst-Lehmann-Straße, Froser Straße, Große Weinhofstraße, Gutenbergstraße, Hohepfortestraße, Johannes-Kirsch-Straße, Lüneburger Straße, Peter-Paul-Straße, Schifferstraße, Telemannstraße, Weinbergstraße, Wittenberger Straße
Altstadt
Otto-von-Guericke-Straße, Jakobstraße, Peterstraße
Neue Neustadt
Stadtfeld-West
Beimsstraße, Fröbelstraße, Weferlinger Straße
- Wie positioniert sich die DSW zur aktuellen Lage?
Aktuell beobachten wir die politische Lage und die Berichterstattung in den Medien sehr genau und reagieren soweit möglich auf die Ereignisse.
Insbesondere haben wir die Möglichkeiten der Energieeinsparung durch Sommerabschaltung der Heizungsversorgung, Reduzierung der Vorlauftemperaturen sowie Optimierung der Heizungsanlagen im gesamten Wohnungsbestand intensiv umgesetzt.
Wir informieren unsere Vertreterinnen und Vertreter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates ständig über die aktuelle Situation.
- Plant die DSW die Wärmeversorgung auf bestimmte Zeiten zu beschränken?
Bis 15. September 2022 haben wir in den Fernwärmeversorgten Liegenschaften den Sommerbetrieb, bis dahin wird keine Heizungs-Wärmeversorgung vorgehalten.
In den Liegenschaften die über eine Kombination aus Gas- und Wärmepumpe verfügen, wird die Wärmeversorgung insgesamt über die Wärmepumpe realisiert.
In den ausschließlich Gasversorgten Gebäuden ist ebenfalls die Sommerschaltung aktiviert.
- Wie hilft die DSW Ihren Mitgliedern im Notfall?
Mit anderen Wohnungsgenossenschaften und der Stadt Magdeburg erarbeiten wir aktuell einen Notfallplan. Wir werden unsere Mitglieder z.B. auf der Website und unserem Mietermagazin mieteinander auf dem Laufenden halten.
- Rüstet die DSW nun auf Solar um?
Wir gehen das Thema verstärkt an und rüsten ab Herbst 2022 unseren ersten 10-Geschosser mit PV-Anlage aus.
Weitere werden folgen. Geplant ist es den Allgemeinstrom der DSW (Licht, Fahrstuhl, Außenbeleuchtung, etc.) eigenständig und regenerativ zu erzeugen.
- Ab 04.10.2022 erhält der 10-Geschosser an der Schneidlinger Straße PV-Anlagen
- 2023 folgt die Pablo-Neruda-Straße
- Geplant ist ein Ziel von 1,5 Megawatt
- Ist eine Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon möglich?
Wir sammeln die Anfragen für eine PV-Balkonanlage. Wir prüfen die technischen Anforderungen, gemäß der anerkannten Regeln der Technik ggf. wird eine spezielle Energiesteckdose benötigt.
Nach der Prüfung kommen wir auf die Nachfrager*innen zurück.
Wir starten ein Pilotprojekt mit zwei Anlagen um die statische und technische Themen zu klären.
- Macht es Sinn Schornsteine wieder in Betrieb zu nehmen?
Es ist eine interessante Variante die wir gerne prüfen wollen. Allerdings ist von hohen, kostenintensiven Auflagen seitens der zuständigen Schornsteinfeger zu rechnen, da die Schornsteinzüge teilwiese über Jahre nicht genutzt wurden.
Weiterhin ist die Frage nach der Rohstoff-Verfügbarkeit und Preisentwicklung ebenfalls zu stellen. Darüber hinaus sind die CO²-Emissionen sehr erheblich.
- Sollte ich freiwillig meine Nebenkosten erhöhen?
Ja, unbedingt! Melden Sie sich dazu bei:
Nadine Sandring – nadine.sandring@diestadtfelder.de
Birgit Tornack – birgit.tornack@diestadtfelder.de
- Gibt es Infoveranstaltungen zum Thema?
Wir informieren regelmäßig in unserem Mietermagazin, der mieteinander, und hier auf der Website sowie unseren Social Media Kanälen.
Für den direkten und persönlichen Austausch zwischen unseren Mieter*innen und uns wird es in einzelnen Liegenschaften zu gesonderten Themen Infoveranstaltungen geben.
- Welche staatlichen Unterstützungen kann ich beantragen?
Je nach Einkommensgrenze haben Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Dieses wird zum 1. Januar 2023 sogar um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente erweitert. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserer Rubrik WOHNGELD unter https://www.diestadtfelder.de/wohngeld/
Thema: Wohngeld
- Von wem erhalte ich die Mietbescheinigung?
Bei unserem Mitgliederwesen können Sie Ihre Mietbescheinigung anfordern und per Post oder E-Mail zugeschickt bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Wohngeldrechner
- Wer stellt mir bei der DSW eine Vorvermieterbescheinigung aus?
Ihre Bescheinigung können Sie direkt hier bei unserem Mitgliederwesen ihre Vorvermieterbescheinigung anfordern.
- Worin liegt der Unterschied zwischen Miet- und Vormieterbescheinigung?
Der Unterschied zwischen einer Mietbescheinigung und einer Vorvermieterbescheinigung liegt in ihrem Zweck und dem Aussteller:
- Mietbescheinigung:
- Zweck: Wird oft für Behörden oder Arbeitgeber benötigt, um nachzuweisen, dass Sie tatsächlich Mieter*in einer bestimmten Wohnung sind und auf welche Höhe sich die Mietzahlungen belaufen.
- Aussteller: Diese Bescheinigung wird in der Regel vom aktuellen Vermieter ausgestellt.
- Inhalt: Informationen wie Adresse, die Höhe der Miete, eventuelle Nebenkosten und seit wann Sie in der Wohnung wohnen.
- Vorvermieterbescheinigung:
- Zweck: Dient dazu, einem neuen potenziellen Vermieter zu bestätigen, dass Sie zuverlässig Ihre Miete gezahlt haben. Sie wird häufig bei der Bewerbung um eine neue Wohnung verlangt.
- Aussteller: Diese Bescheinigung wird vom vorherigen Vermieter ausgestellt.
- Inhalt: Informationen über die Mietdauer, ob es Probleme mit Zahlungen oder anderen Verpflichtungen gab und oft auch eine allgemeine Einschätzung Ihres Verhaltens als Mieter*in.
Zusammengefasst: Die Mietbescheinigung ist ein Nachweis der aktuellen Mietsituation, während die Vorvermieterbescheinigung eine Art Referenzschreiben vom vorherigen Vermieter darstellt.
- Mietbescheinigung:
Thema: Quartierstankstelle
- Brauche ich für das Laden an den Ladesäulen der Stadtfelder eine Genehmigung?
Ja, Sie benötigen eine Genehmigung, da sich die Ladesäulen im nicht öffentlichen Raum auf unseren Grundstücken befinden und diese für das Laden befahren werden müssen.
- Handelt es sich bei den Ladesäulen um Stellplätze für einzelne Mieter*innen?
Unsere Ladesäulen sollen von möglichst vielen Mieter*innen genutzt werden können. Daher haben wir uns entschieden, diese an eigens zum Laden von Fahrzeugen bereitgestellten Ladeplätzen zu errichten. Diese Ladeplätze sind keine Parkplätze und somit auch keine Stellplätze für einzelne Mieter*innen.
- Wie lange darf mein Auto auf dem Ladeplatz stehen?
Die Ladeplätze sollen ausschließlich für die Zeit des Ladens genutzt werden, sie sind keine Parkplätze. Näheres regelt unsere Lade- und Parkordnung.
- Brauche ich für das Nutzen der Ladesäulen eine Zugangsberechtigung?
Ja, Sie benötigen eine Zugangsberechtigung, da die Ladesäulen sich hinter Schranken im nicht öffentlichen Bereich befinden. Der Zugang erfolgt durch eine Aufschaltung auf Ihren vorhandenen Transponder.
- Ich möchte mein Auto laden lassen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte richten Sie Ihre Rückfragen an Ihre gewohnte Ansprechperson in unserer Objektverwaltung.
- Wird für das Laden an den Ladesäulen eine extra Ladekarte benötigt?
Ja, es wird eine Ladekarte benötigt. Derzeit Hier können Sie sich für eine Ladekarte registrieren: https://gcharge.de/ Bitte verwenden Sie ggf. bei der Anmeldung den Quartierscode „DSW6“, sodass die Karte auch für das Laden vor Ort freigeschaltet ist.
- Welche Ladeparks haben die Stadtfelder bereits?
Aktuell bieten wir Ihnen zwei Standorte mit Lademöglichkeiten.
In der Stolzestraße 6 finden Sie auf dem Hinterhof vier Ladeplätze sowie zwei weitere Lademöglichkeiten, welche derzeit von teilAuto genutzt werden. Die Ladeleistung je Ladesäule beträgt bis zu 11 kW.
Laden Sie noch bis zum 31.12.2024 zum Sonnentarif in der Stolzestraße.
Am Standort Peter-Paul-Straße 32 finden Sie drei Ladeplätze. Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]
- Was kostet der Ladevorgang an der Ladesäule?
Für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs erheben wir einen kWh-bezogenen Ladepreis.
- Wann kann ich die Ladesäulen in der Peter-Paul-Straße 32 nutzen?
Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]
Thema: Wohnungsübergabe
- Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?
Schade, dass Sie ausziehen! Doch wir wollen Ihnen den Umzug in Ihr neues Zuhause so einfach wie möglich gestalten. Um die Wohnung reibungslos abnehmen zu können, bitten wir Sie daher Folgendes zu beachten:
- Wände und Decken falls notwendig streichen oder tapezieren
- Verkleidungen wie Decken- und Wandtäfelungen, Styroporplatten einschließlich deren Kleberückstände, Zwischenböden und jegliche Anbauten entfernen und Montage- sowie Demontagespuren beseitigen
- Dübel, Nägel, Wandhaken etc. entfernen und Löcher verschließen
- Plakate, Aufkleber, Schilder und Ähnliches von Türen, Wänden und Einbaumöbeln entfernen
- alle zur Wohnung gehörenden Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Abnahmetermin wieder einbauen
- Ihre Einbauten bzw. technischen Geräte entfernen
- Auslegware und Fußbodenbeläge, die nicht zur Grundausstattung gehören, entfernen
- Reste von Klebemitteln und Belägen ablösen
- Abstellräume, Dachböden sowie Keller ausräumen und besenrein übergeben
- Fenster, Innentüren, Badewanne/Dusche, Waschbecken, WC, Heizkörper, Schalter und Steckdosen reinigen
- Alle Schlüssel, die zur Wohnung gehören, auch die, die Sie auf eigene Kosten anfertigen ließen, bei der Endabnahme bereithalten und übergeben
- Wasserabsperrventil in Bad oder Küche verschließen
- Ich habe noch Sperrmüll. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich bitte an die Abfallentsorgung Magdeburg (+49 391 5404688) und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Entsorgungstermin.
Sie haben weitere Fragen zur Wohnungsübergabe? Diese können wir gemeinsam in einem Vorabnahmetermin klären. Setzen Sie sich dazu gern mit unserem Team Objektverwaltung in Verbindung.