Hausreinigung & Grünflächenpflege
So erzielen wir gemeinsam das beste Ergebnis
Ein sauberer Hauseingang, ordentliche Treppenhäuser sowie Kelleraufgänge liegen gleichermaßen in Ihrem wie auch unserem Interesse. Dafür beauftragen wir Reinigungsdienste, die wöchentlich diese Arbeiten übernehmen. Dabei kam es zuletzt häufiger vor, dass die Qualität der Arbeiten nicht den üblichen Standards entsprach. In diesen Fällen sind wir auf Ihre schnelle Mithilfe angewiesen, nur so können wir Nachbesserungen einfordern. „Wir haben die Möglichkeit, Mängel bei der Reinigung innerhalb von 24 Stunden bei unseren Dienstleistern zu melden. Dann sind diese verpflichtet, nachzuarbeiten“, erklärt Susanne Hoffmann vom DSW-Gebäudemanagement.
Gemeinsam schaffen wir das besser!
Unsere Hausmeister können leider nur sporadisch kontrollieren, weshalb wir auf Ihr wachsames Auge angewiesen sind. „Etwaige Beanstandungen können Sie innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Reinigungsarbeiten bei uns melden – dann bleibt auch für uns genügend Zeit zum Reagieren“ erklärt Frau Hoffmann aus unserer Abteilung Technik.
Melden Sie uns daher bitte Ihre Hinweise binnen 24h zu den Reinigungsdiensten gerne telefonisch oder per E-Mail!

Partnerfirmen Gebäudereinigung
Aktuell arbeiten wir vertrauensvoll mit diesen Firmen aus dem Bereich der Gebäudereinigung aus dem Raum Magdeburg und Umgebung zusammen:
Der Reinigungsplan im Hausflur
Das bedeuten die einzelnen Abkürzungen auf dem Aushang auf der Infotafel in Ihrem Hausflur.
WÖCHENTLICH

Treppenhaus (TH)
Fegen und Feuchtes Wischen aller Bodenbeläge im gesamten Treppenhaus und Hauseingangsbereich; Säubern der Handläufe, Fensterbänke und Geländer; Entfernung von Spinnweben; Reinigung der Hauseingangstür (inkl. Glasflächen)

Aufzug innen (AZI)
Reinigung der Innenkabine – Boden fegen und wischen, Tür, Spiegel und verchromte Griffstangen reinigen
MONATLICH

Hauseingang (HE)
Hauseingänge / Hinterausgänge / Kellerausgänge (jeweils inkl. Treppen und Podeste) fegen und wenn möglich wischen

Aufzug außen (AZA-EG)
Aufzugstür und Zarge im Erdgeschoss reinigen, Tür inkl. Zarge reinigen und mit geeignetem Pflegemittel pflegen, Türschwelle aussaugen
QUARTALSWEISE

Sonstige Objekte (SO)
Briefkastenanlagen, Klingelanlagen, Steckdosen, sämtliche Taster feucht reinigen und Klebereste entfernen, Dachausstiegstreppe, alle Türen reinigen (Flure, Keller, Dachböden und alle Nebenräume),
Abtritt-Roste aller Eingänge aufnehmen und entleeren

Sonstige Flächen (SF)
Dachböden fegen, Oberflächen entstauben, Kellergänge, Fahrrad-, Trocken-, E-Räume (und sonstige Nebenräume) fegen, Entstauben aller Oberflächen inkl. Spinnweben entfernen

Aufzug alle Geschosse (AZA-G)
Aufzugstüren und Zargen aller Geschosse sowie Kabinentür und alle Edelstahlelemente in der Kabine reinigen und mit geeignetem Pflegemittel behandeln, Polieren und Griffspuren entfernen.
HALBJÄHRLICH

Beleuchtung & Fenster (BF)
Feuchte Reinigung aller Leuchtkörper/Lampenabdeckungen,
Glasreinigung aller Glasflächen (Fenster, Pendeltüren, Hauseingangsbereiche, Kellerausgangstür) im Treppenhaus und Hauseingangsbereich, Fensterreinigung innen und außen inkl. Fensterrahmen und Fensterbänke außen

Reinigung Tiefgarage
Alle zugänglichen Flächen der Tiefgaragen fegen, Spinnweben entfernen (Türen gehören in die Kellerreinigung)
JÄHRLICH

Grund-reinigung (GR)
Bodenbeläge reinigen und pflegen, Flecken sowie Verkrustungen und Pflegemittelreste entfernen
Soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist staubfrei, Schlieren frei, wasserfleckenfrei reinigen und die Behandlung mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel durchführen.
WICHTIGE HINWEISE
Das Treppenhaus beginnt an der Hauptkellertür und endet vor der Dachbodentür!
Die Fensterflächen liegen teilweise hinter Treppenpodesten und sind nur mit einer Leiter zugänglich.
Bitte beachten Sie, nicht in allen Hauseingängen sind alle aufgeführten Objekte und Flächen vorhanden.

Grünpflege & Parkplätze
Auch beim Thema Grünpflege geht es nicht ohne Sie. Zahlreiche Parkplätze vor DSW-Gebäuden werden von Grünanlagen umschlossen. Dabei kommt es leider immer wieder vor, dass Pflegearbeiten durch über den Bordstein ragende Autos erschwert werden. „An dieser Stelle daher die Bitte: achten Sie beim Parken auf die Position Ihres Autos oder greifen Sie gerne auch spontan ein, wenn Sie sehen, dass Ihr Wagen die ausführende Firma behindert“, wirbt Susanne Hoffmann um Verständnis.
Häufige Fragen zur Grünflächenpflege
- Wer kümmert sich um die Pflege der Grünflächen rund um mein Wohngebäude?Die Firma Piepenbrock kümmert sich um die Grünlandpflege, die Hausmeister melden Probleme oder schlecht ausgeführte Tätigkeiten.
Zu den Leistungen gehören:
Prüfungsplan Terminvorlage Kontrolle der Außenanlagen, Unfallgefahren, Grobmüllbeseitigung monatlich Reinigung der Müllanlage wöchentlich Reinigung und Kontrolle der Spielplätze wöchentlich Unterhaltspflege Rasenflächen zusätzlich Mitte Mai Unterhaltspflege Rasenflächen April bis Oktober monatlich Unterhaltspflege Rabatten März, Mai, Juni, Juli, September, November Unterhaltspflege von Gehölzflächen Februar und November Unterhaltspflege Hecken bis 80cm Höhe Juni und September Unterhaltspflege Hecken bis 1,50m Höhe Juni und September Unterhaltspflege Rasenflächen mulchen alle 2 Monate April bis Oktober Unterhaltspflege Laubentsorgung November und Dezember Baumschau (unbelaubt) März Baumschau (belaubt) September Trockenastung monatlich Auslichtungsschnitt monatlich Unkrautbekämpfung alle 2 Monate April bis Oktober Reinigung der Traufstreifen/Platten März, Juni, Oktober Reinigung Straßen, Gehwege wöchentlich Reinigung der Garagenhöfe, Stellflächen, Zufahrten März und November Reinigung der Garagenhöfe, Stellflächen, Zufahrten monatlich Manuelle Reinigung von Nebenflächen (Gossen) monatlich Winterdienst November bis März Vorhaltepauschale Winterdienst (Maschinengestellung, Personalbereitschaft) November bis März Vordächer der Hauseingänge April (bis Mai) Flachdächer der Hauseingänge April (bis Mai) Flach- und Steildächer je Hauseingang März (bis April) Wassereinläufe im Außenbereich März und November - Wie oft werden die Grünflächen in meiner Wohnanlage gepflegt?Es gibt mit der Firma Piepenbrock einen festen Pflegeplan. Der Rhythmus ist je nach Leistung wöchentlich bzw. saisonal eingetaktet und unterscheidet sich je nach Standort.
- Die Grünfläche vor meinem Haus wurde nicht ordentlich gepflegt. An wen kann ich mich wenden?Bitte melden Sie uns Ihre Hinweise binnen 24h an die Mail gebaeudemanagement@diestadtfelder.de. Bestenfalls senden Sie ein Foto mit. Unsere Partnerfirma Piepenbrock hat die Anweisung, wenn es sehr trocken ist und der Rasen nicht wirklich wachsen konnte, auf das Mähen zu verzichten. So beugen wir vor nur Staub aufzuwirbeln und den Rasen zu beschädigen.
- Darf ich die Grünfläche vor meinem Wohngebäude selbst bepflanzen oder gestalten?Grünfläche darf nur nach Genehmigung durch die Genossenschaft verändert werden! Hierzu haben wir unsere Aktion GrünHeld*in gesucht ins Leben gerufen.
- Mein parkender PKW wurde bei Mäharbeiten durch Steinschlag beschädigt, was kann ich tun?Senden Sie uns eine Info mit Fotos an gebaeudemanagement@diestadtfelder.de. Wir wenden uns an unsere Partnerfirma Piepenbrock, und danach bekommen Sie als Mieter*in den Kontakt zu Piepenbrock. Um das zu vermeiden kündigen wir die Parkplatzpflege rechtzeitig an. Bei Pflege von Gehwegen, wo Autos stehen, geht die Firma Piepenbrock händisch vor oder macht mehrere Anfahrten um zu Schauen ob mehr Platz ist bzw. Lücken und legt dann erst los.
- Gibt es Ruhezeiten, die beim Mähen berücksichtigt werden?Ja, die gibt es. Wir versuchen hierbei mit der Firma Piepenbrock einen Mittelweg zwischen optimalen Wetterbedingungen, sinnvollem Einsatzplan in unseren Wohngebieten und wenig Lärmbelästigung zu finden. Dabei können wir keine individuellen Tagesabläufe unserer Mieter*innen berücksichtigen und bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.In Magdeburg gelten für laute Gartenarbeiten (wie Rasenmäher, Heckenscheren) strenge Ruhezeiten laut Gefahrenabwehrverordnung. Wichtige Regelungen:
- Werktags (Montag-Samstag) Mittagsruhe: Laut Gefahrenabwehrverordnung ist die Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr werktags von ruhestörenden Arbeiten freizuhalten.
- Nachtruhe: Die Gefahrenabwehrverordnung und allgemeine Vorschriften sehen eine Ruhezeit zwischen 20:00 und 07:00 Uhr vor.
- Besonders laute Geräte: Für Geräte wie Laubbläser oder Freischneider könnennoch strengere Einschränkungen gelten, oft wird eine Nutzung nur zu bestimmten Zeiten (z.B. 9-13 Uhr und 15-17 Uhr) empfohlen.
- Sonn- und feiertags ist laute Gartenarbeit ganztägig untersagt. [1, 2, 3, 4, 5]
- Ausnahmen: Ausnahmen gelten für Arbeiten, die der Gefahrenabwehr dienen.
Hausreinigung & Grünflächenpflege: Das sind Ihre Vorteile
Komfort in Ihrem Alltag: Sie müssen sich nicht die Frage stellen, wann Sie wieder Rasen mähen oder die Treppe putzen müssen.
Gutes Preis-Leistungsverhältnis: die von uns beauftragten Firmen haben uns im Vergleich durch gute Leistungen zu fairen Preisen überzeugt.
