Checkliste Wohnungsübergabe: Tipps und Hinweise
Ob beim Einzug oder Auszug – eine gründliche Vorbereitung ist das A und O vor dem Tag der Wohnungsübergabe. Unsere Checkliste für die Wohnungsübergabe ist Ihr praktischer Begleiter, der Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte führt. So vermeiden Sie mögliche Fallstricke und können sich darauf verlassen, dass Sie an alles gedacht haben. Vom Festhalten der Zählerstände über die Besenreinheit der Wohnung bis hin zur vollständigen Übergabe aller Schlüssel – behalten Sie den Überblick und starten Sie gelassen in Ihr nächstes Kapitel.
Wohnungsübergabe: Checkliste für die Terminvereinbarung
Timing ist alles, besonders bei der Wohnungsübergabe. Ein vorab festgelegter Termin gibt beiden Parteien Klarheit und sorgt für einen strukturierten Ablauf. Mit unserer Wohnungsübergabe-Checkliste stellen Sie sicher, dass Missverständnisse mit der Verwaltung oder dem/der Vermieter*in vermieden werden.
Rein rechtlich gesehen, brauchen Sie erst an dem Tag, an dem der Mietvertrag endet, die Schlüssel übergeben und aus der Wohnung ausziehen. Es ist allerdings ratsam, einen sogenannten Vorabnahmetermin etwas früher vor der eigentlichen Übergabe anzusetzen. Denn ja, ein Vorabnahmetermin kann Gold wert sein – dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, eventuelle Mängel noch vor der endgültigen Übergabe zu beheben. Unsere Checkliste hält alle Termine im Blick – für eine finale Übergabe, die keine Fragen mehr offen lässt:
- Vereinbarung eines Vorabnahmetermins
- Termin zur Wohnungsübergabe wurde mit dem/der Vermieter*in gemacht und schriftlich festgehalten
- Der Übergabetermin liegt vor dem Ende des Mietverhältnisses – dem gesetzlichen Termin
Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie den Vorabnahmetermin sowie den Übergabetermin am Vormittag oder Mittag, wenn das Tageslicht Mängel oder Schäden am besten offenbart.
Checkliste Wohnungsübergabe: Mieter*innen haben Rechte & Pflichten
Als Mieter*in haben Sie viele Rechte, aber auch einige Pflichten – besonders wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen. Um dabei den Durchblick zu behalten, bekommen Sie mit unserem Hinweisen einen detaillierten Überblick darüber, was von Ihnen erwartet wird und worauf Sie bestehen können. So vermeiden Sie Streitfälle und gewährleisten eine faire und transparente Übergabe.
Ihre Rechte:
Renovierungsarbeiten müssen Sie lediglich bei größeren Schäden übernehmen.
Die Regelung zu Schönheitsreparaturen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Als Faustregel gilt: Sie übergeben die Wohnung in dem Zustand, in dem Sie sie beim Einzug vorgefunden haben.
Daher sind auch häufig im Mietvertrag festgelegte Streicharbeiten nach dem Auszug unwirksam.
Mängel müssen seitens des/der Vermieter*in oder der Verwaltung spätestens bei der Übergabe angesprochen werden. Nachträglich haben Sie keine Verpflichtungen zur Beseitigung mehr.
Möbel und Einrichtungsgegenstände dürfen an die nächste Mietpartei abgelöst werden. Halten Sie dies zusätzlich im Übergabeprotokoll fest.
Sie dürfen Übergabetermine vor dem Ende der Mietzeit ablehnen.
Ihre Pflichten:
Die Miete ist inkl. Nebenkosten bis zum Mietende zu bezahlen.
Sie sind an die Kündigungsfrist gebunden, sofern Sie keine passenden Nachmieter gefunden haben.
Sie müssen Besichtigungstermine für potenzielle Nachmieter*innen ermöglichen.
Bis zum Ende der Mietzeit müssen Sie nicht mitgemietete Möbel und Einrichtungsgegenstände entfernt haben.
Die Wohnung ist besenrein zu übergeben und mögliche Bohrlöcher in Wänden etc. sind zu schließen – das gilt auch für extravagante Veränderung wie z. B. dunkle Tapeten, die Sie während Ihrer Mietzeit angebracht haben.
Die Wohnungsübergabe darf spätestens am letzten Tag der Miete erfolgen – außer beide Parteien einigen sich einvernehmlich anders.
Bei der Übergabe sind alle Schlüssel zur Wohnung, Haustüre, dem Keller etc. abzugeben.
Unser Tipp: Setzen Sie im Vorfeld rechtzeitig mit dem/der Vermieter*in oder der Hausverwaltung in Kontakt, um Unklarheit bzgl. Schönheitsreparaturen, fehlender Schlüssel oder abzulösender Möbel zu beseitigen.
Ganz wichtig! Bestehen Sie auf ein Wohnungsübergabeprotokoll
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein detailliertes Dokument, das alle relevanten Informationen über den Zustand der Wohnung sowohl beim Einzug als auch beim Auszug festhält. Damit bietet es Ihnen eine klare Basis für etwaige Ansprüche oder die Rückzahlung der Kaution. In dem Protokoll werden Schäden, Zählerstände, vorhandene Einbauten und die Sauberkeit der Wohnung dokumentiert. Achten Sie darauf, dass alle Angaben präzise sind und von Ihnen und dem/der Vermieter*in unterschrieben werden. Dieses Dokument ist Ihr Beweismittel bei möglichen zukünftigen Auseinandersetzungen. Sollten Mängel dokumentiert werden, sind zusätzlich möglicherweise Beweisfotos sinnvoll, um den genauen Umfang festzuhalten.
Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte folgende Angaben beinhalten:
Den genauen Zustand der einzelnen Räume – insbesondere bei erfassten Mängeln
Die Anzahl der übergebenen Schlüssel für die einzelnen Räume
Die Strom-Zählerstände und -nummern und soweit vorhanden auch die von Gas, Wasser und Öl
Einzelne Einrichtungsgegenstände, wie etwa eine Einbauküche, die in der Wohnung verbleiben sowie deren Zustand
Die Unterschrift beider Parteien und ggf. die von Zeugen
Unsere Checkliste für die Wohnungsübergabe: So läuft alles reibungslos ab
In unserer Checkliste-Wohnungsübergabe finde Sie alle Punkte detailliert aufgeführt, die Sie beachten sollten. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für einen reibungslosen Ablauf zur finalen Übergabe kurz zusammen:
Checkliste:
1. Vorabnahme:
In einem Vorabnahmetermin mit dem/der Vermieter*in oder der Hausverwaltung gehen Sie durch die einzelnen Räume und protokollieren, welche Schönheitsreparaturen und ggf. weitere Reparaturarbeiten Sie erledigen müssen.
2. Schönheitsreparaturen:
Vergewissern Sie sich vorab, welche Regelung in Ihrem Mietvertrag steht, bevor Sie mit Schönheitsreparaturen beginnen. Liegen diese in Ihrer Verantwortung, sollten Sie genügend Zeit einplanen, um sie bis zur Wohnungsübergabe erledigt zu haben.
3. Besichtigungstermine:
Innerhalb eines angemessenen Maßes sind Sie verpflichtet, Wohnungsbesichtigungen zuzulassen. Falls Sie früher aus der Wohnung ausziehen wollen, kann es sogar von Vorteil für Sie sein, wenn zeitnah eine neue Mietpartei gefunden wird, die ihrerseits früher einziehen möchte.
4. Wohnungsübergabe
Bei der Wohnungsabnahme werden alle Räume auf potenzielle Mängel geprüft, alle Schlüssel abgegeben und ein unterschriebenes Übergabeprotokoll erstellt.
Wohnungsübergabe-Checkliste als PDF – jetzt downloaden!
Schönheitsreparaturen vor der Wohnungsübergabe
Die Sache mit den Schönheitsreparaturen: es gibt grundsätzliche Regelungen, die individuell jedoch variieren können. Aber was genau umfassen Schönheitsreparaturen eigentlich? Im Mietrecht sind damit das Tapezieren, Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, sowie das Schließen von Löchern, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern einschließlich Heizungsrohren und das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen gemeint.
Wird mehr von Ihnen verlangt, ist dies in den meisten Fällen unwirksam – auch wenn entsprechende Klauseln im Mietvertrag stehen. Informieren Sie sich im Zweifel genauer oder ziehen sich bei einem Streitfall anwaltliche Hilfe hinzu, wenn Sie unsicher sind, welche Arbeiten Sie übernehmen müssen.
Wann sind welche Renovierungsarbeiten notwendig?
Nicht alle oben genannten Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich immer zu erledigen. Insbesondere bei kurzen Mietdauern von ein bis drei Jahren kann der/die Vermieter*in deutlich weniger Renovierungsarbeiten verlangen. An folgenden Fristen können Sie sich grob orientieren, wann ein neuer Anstrich für Decken und Wände erforderlich ist:
In der Küche und im Bad bzw. der Dusche etwa alle drei Jahre
In Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten ungefähr alle fünf Jahre
In sonstigen Nebenräumen spätestens alle sieben Jahre
Dabei sind starre Fristen im Mietvertrag unwirksam, die Ihnen vorschreiben, nach welcher exakten Dauer Sie renovieren müssen. Das liegt daran, dass Abnutzungserscheinungen von Räumen sehr unterschiedlich ausfallen können und dementsprechend innerhalb der Frist nicht zwangsläufig Renovierungsbedarf besteht. Stattdessen sind Fristenpläne mit ungefähren Zeitpunkten zur groben Orientierung gesetzlich erlaubt. Für Türen, Fenster und Heizkörper gilt übrigens ausschließlich das Prinzip der Notwendigkeit.
Gut zu wissen: Wenn Sie in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind und keinen Ausgleich – beispielsweise in Form von Mieterlass für die ersten zwei Monate – erhalten haben, können Sie nicht wirksam zu Renovierungsarbeiten verpflichtet werden. Gleiches gilt, wenn im Mietvertrag ausschließlich eine „besenreine Übergabe der Mietsache“ vereinbart ist.
Checkliste Wohnungsübergabe vor dem Auszug: besenreine Übergabe
Den Begriff „besenrein“ können Sie im Grunde wortwörtlich nehmen und alle gemieteten Räume mit dem Besen von grobem Schmutz befreien. Dazu zählen Spinnweben, Staubflusen, Sand, Erde sowie Essensreste. In Küche und Bad zählen auch die Fliesen und Armaturen, sowie die Küchengeräte dazu. Fliesen müssen zusätzlich von Kalkablagerungen befreit werden.
Was zählt sonst noch zur besenreinen Übergabe?
Das Entfernen von selbst ausgelegten Teppichböden, Aufklebern, Folien und Kleberesten auf Fliesen, Fenstern, Heizkörpern
Das Ausräumen von mitgemieteten Einbauküchen
Das Staubsaugen von mitgemieteten Teppichböden
Denn: Wird die Wohnung grob verschmutzt übergeben, kann Ihnen ein Teil der Mietkaution für die Reinigungskosten abgezogen werden.
Weitere Tipps & Hinweise für die Wohnungsübergabe
Haben Sie wirklich an alle Räume gedacht? Gerade selten genutzte Kellerräume, Abstellräume und Dachböden dienen häufig als reine Abstellfläche und kosten beim Ausräumen und Aussortieren viel Zeit. Denken Sie daher frühzeitig daran, auch diese Räume auszuräumen. Auch der Sperrmüll lohnt sich bei einem Umzug häufig, um alte Möbel und beschädigte Einrichtungsgegenstände zu entsorgen. Aber Achtung! Melden Sie den Sperrmüll rechtzeitig an, da dieser meist zwei bis vier Wochen Vorlaufzeit benötigt. Informieren Sie sich dazu individuell je nach Ihrem Wohnort, wie Sie einen Termin anmelden.
Wenn Sie Änderungen in der Aufteilung der Räume durch Einbauten, Verkleidungen von Decken o. Ä. vorgenommen haben, denken Sie ebenfalls daran diese zu entfernen und alle Montage- sowie Demontagespuren zu beseitigen. Verschließen Sie zum Schluss die Wasserabsperrventile in Bad und Küchen und legen Sie alle Wohnungsschlüssel bereit, auch die, die Sie auf eigene Kosten selbst angefertigt haben.
In der DWS- Wohnungsübergabe-Checkliste sind alle Punkte für Sie zum Abhaken zusammengefasst. Falls Sie noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, finden Sie in unsere Wohnungsbesichtigungs-Checkliste viele wertvolle Tipps und Punkte, die Ihnen bei der Auswahl und Beurteilung Ihrer Traumwohnung helfen können.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist bei einer Wohnungsübergabe zu beachten?
Beachten Sie bei der Wohnungsübergabe darauf, dass Sie ein unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll erhalten, in dem detailliert der Zustand der Wohnung festgehalten wurde.
- Wie muss die Wohnung übergeben werden?
Die Wohnung ist besenrein zu übergeben, potenzielle Schönheitsreparaturen müssen erledigt und alle selbst eingebauten Gegenstände entfernt sein.
- Wann findet die Wohnungsübergabe statt?
Die Wohnungs- und damit die Schlüsselübergabe findet allerspätestens am Tag des offiziellen Endes der Mietzeit statt. Es empfiehlt sich allerdings, den Termin früher zu legen, um noch Zeit für potenzielle Reparaturen zu haben. Aufgrund der Lichtverhältnisse eignet sich zudem der Vormittag oder Mittag am besten für den Termin.
- Wie lange dauert eine Wohnungsübergabe?
Im Durchschnitt dauert eine Wohnungsübergabe etwa 20 bis 30 Minuten. Je nach Größe der Wohnung oder des Hauses und der Anzahl der gefundenen Mängel kann die Übergabe inkl. Protokoll jedoch deutlich länger dauern. Planen Sie daher lieber mehr Zeit ein.