Park- und Ladeordnung

Nutzung von Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

  1. Die Parkplatzordnung gilt als Bestandteil der Genehmigung „Ladesäulennutzung für Privat-Pkw“.
  2. Es gelten die Grundsätze: Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit sowie gegenseitige Rücksichtnahme!
  3. Auf dem Gelände und der Zufahrt zu diesem sind die StVO sowie sämtliche behördlichen Vorschriften zu beachten.
  4. Das Parken auf den ausgewiesenen Ladeplätzen (siehe Anlage) ist nur für die Dauer des Ladevorgangs gestattet. Das Fahrzeug muss während des Ladens mit dem Ladekabel verbunden sein.
  5. Nach Abschluss des Ladevorgangs ist das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen – die maximale Parkdauer über die Ladezeit hinaus beträgt 30 min.
  6. Bei Überschreitung dieser Zeit kann eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben werden.
  7. Reservierungen oder Blockieren der Ladestationen ohne tatsächlichen Ladebedarf sind untersagt und können mit zukünftigem Ladeverbot geahndet werden.
  8. Kraftfahrzeuge, welche die Zufahrt und den Einfahrtsbereich behindern bzw. unberechtigt auf den Ladeplätzen abgestellt werden, werden ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.
  9. Die Parkplatzordnung ist jederzeit einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen.
  10. Beim Verlassen der Parkplatzbereiche ist die Verschlusssicherheit wiederherzustellen.

Die DSW ist jederzeit berechtigt, neue Anweisungen zu erteilen, Anordnungen zu treffen oder Änderungen vornehmen. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Carsharing teilAuto >

Unsere DSW-Mitglieder profitieren auch beim Carsharing: Mit dem nachhaltigen Anbieter teilAuto haben wir Sonderkonditionen vereinbart. So einfach geht Klimaschutz.

Projekt ELEMENT >

Das Ziel des Forschungsprojekts ist eine signifikante Reduzierung der CO2-Produktion. Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzeptes steht daher das Projekt ELEMENT.

FAQ Quartierstankstelle

  • Brauche ich für das Laden an den Ladesäulen der Stadtfelder eine Genehmigung?

    Ja, Sie benötigen eine Genehmigung, da sich die Ladesäulen im nicht öffentlichen Raum auf unseren Grundstücken befinden und diese für das Laden befahren werden müssen.

  • Handelt es sich bei den Ladesäulen um Stellplätze für einzelne Mieter*innen?

    Unsere Ladesäulen sollen von möglichst vielen Mieter*innen genutzt werden können. Daher haben wir uns entschieden, diese an eigens zum Laden von Fahrzeugen bereitgestellten Ladeplätzen zu errichten. Diese Ladeplätze sind keine Parkplätze und somit auch keine Stellplätze für einzelne Mieter*innen.

  • Wie lange darf mein Auto auf dem Ladeplatz stehen?

    Die Ladeplätze sollen ausschließlich für die Zeit des Ladens genutzt werden, sie sind keine Parkplätze. Näheres regelt unsere Lade- und Parkordnung.

  • Brauche ich für das Nutzen der Ladesäulen eine Zugangsberechtigung?

    Ja, Sie benötigen eine Zugangsberechtigung, da die Ladesäulen sich hinter Schranken im nicht öffentlichen Bereich befinden. Der Zugang erfolgt durch eine Aufschaltung auf Ihren vorhandenen Transponder.

  • Ich möchte mein Auto laden lassen. An wen kann ich mich wenden?

    Bitte richten Sie Ihre Rückfragen an Ihre gewohnte Ansprechperson in unserer Objektverwaltung.

  • Wird für das Laden an den Ladesäulen eine extra Ladekarte benötigt?

    Ja, es wird eine Ladekarte benötigt. Derzeit Hier können Sie sich für eine Ladekarte registrieren: https://gcharge.de/ Bitte verwenden Sie ggf. bei der Anmeldung den Quartierscode „DSW6“, sodass die Karte auch für das Laden vor Ort freigeschaltet ist.

  • Welche Ladeparks haben die Stadtfelder bereits?

    Aktuell bieten wir Ihnen zwei Standorte mit Lademöglichkeiten.

    In der Stolzestraße 6 finden Sie auf dem Hinterhof vier Ladeplätze sowie zwei weitere Lademöglichkeiten, welche derzeit von teilAuto genutzt werden. Die Ladeleistung je Ladesäule beträgt bis zu 11 kW.

    Laden Sie noch bis zum 31.12.2024 zum Sonnentarif in der Stolzestraße.

    Am Standort Peter-Paul-Straße 32 finden Sie drei Ladeplätze. Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]

  • Was kostet der Ladevorgang an der Ladesäule?

    Für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs erheben wir einen kWh-bezogenen Ladepreis.

  • Wann kann ich die Ladesäulen in der Peter-Paul-Straße 32 nutzen?

    Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]

Skip to content