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Quartierstankstelle

Das Wichtigste vorab: Für das Laden Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine Genehmigung, damit Sie bei uns am Standort laden können. Diese wird Ihnen durch Ihre gewohnte Ansprechperson in unserer Objektverwaltung ausgestellt. Teil der Genehmigung ist die allgemein gültige Park- und Ladeordnung.

Unsere Ladestationen stehen auf unseren Grundstücken und sind nur durch einen Zugang von Schranken erreichbar. Daher benötigen Sie ggf. eine Aufschaltung ihres Transponders für den Zugang. Sie sind nicht die einzige Person in ihrem Haushalt, die ein Auto laden möchte? Selbstverständlich können Sie alle in Ihrem Haushalt verfügbaren Transponder freischalten lassen. Die Freischaltung erfolgt ebenfalls über ihre gewohnte Ansprechperson in der Objektverwaltung.

Für das Laden an unseren Ladesäulen benötigen Sie eine Ladekarte. Hier können Sie sich für eine Ladekarte registrieren: https://gcharge.de/ Alle abrechnungsrelevanten Daten als auch Rechnungen laufen über den Abrechnungsdienstleister. Bitte verwenden Sie ggf. bei der Anmeldung den QuartierscodeDSW6“, sodass die Karte auch für das Laden vor Ort freigeschaltet ist.

Unsere Ladeparks

Die Ladesäule in der Stolzestraße

Stolzestraße 6

Am Standort im Stadtteil Stadtfeld-Ost finden Sie auf dem Hinterhof vier Ladeplätze sowie zwei weitere Lademöglichkeiten, welche derzeit von TeilAuto genutzt werden. Die Ladeleistung je Ladesäule beträgt bis zu 11 kW. Laden Sie hier noch bis zum 31.12.2024 zum Sonnentarif.

Die Stadtfelder: unser E-Auto

Peter-Paul-Straße 32

Am Standort in der Alten Neustadt finden Sie drei Ladeplätze. Das Laden ist ausschließlich am Wochenende – freitags ab 16:00 Uhr bis Montagmorgen um 06:00 Uhr – erlaubt. In der Woche sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Geschäftsstelle vorgesehen.

Ladepreise und Gebühr für die Ladekarte

Die Ladepreise werden jährlich angepasst und entsprechend über unsere Internetseite bekannt gegeben. Des Weiteren werden Ihnen die Ladepreise vor jedem Ladevorgang direkt an der Ladesäule bzw. in der App angezeigt.

Hinweis: Derzeit erarbeiten wir die Grundlagen für weitere Standorte in unseren Quartieren. Neue Lademöglichkeiten auch in Ihrer Nähe geben wir dann nach Fertigstellung bekannt. Im Rahmen des ELEMENT-Projekt setzen wir uns mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhausquartieren auseinander.

Preisübersicht G|CHARGE

Servicegebühr G|CHARGE Ladekarte | einmalig
Jede Kartenausgabe wird einmalig mit einer Bereitstellungs- und Servicegebühr berechnet.10,00 €
Regulärer Fahrstromtarif
Nutzen Sie die Sonne um Geld zu sparen! Der Fahrstromtarif ist günstiger, wenn die PV-Anlage Strom produziert, siehe Tabelle oben.46 ct./kWh
Registrierungs-Code
Den objektspezifischen Registrierungs-Code geben Sie bitte bei Ihrer Anmeldung auf www.gcharge.de ein.DSW6

Wissenswertes

Nutzung öffentlicher Ladestationen – Mit der G|CHARGE Ladekarte können Sie auch unkompliziert öffentliche Ladestationen dritter Anbieter nutzen.

Der G|CHARGE Kundenservice steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Servicezeiten: Mo. bis Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
Entstörungshotline: 24/7 erreichbar | Telefon: 0800 438 3267 | E-Mail: support@gcharge.de


Gefällt Ihnen unser Angebot?

Melden Sie sich direkt bei unserer Objektverwaltung.

Registrieren Sie sich für die erforderliche Ladekarte bei gcharge.

Unterschreiben Sie die Genehmigung sowie die Park- und Ladeordnung, die wir Ihnen zugeschickt haben.

Nach Ihrer Unterschrift erhalten Sie den Zugang zu Ihrem gewünschten Ladepark.


FAQ – Ihre häufig gestellten Fragen

  • Brauche ich für das Laden an den Ladesäulen der Stadtfelder eine Genehmigung?

    Ja, Sie benötigen eine Genehmigung, da sich die Ladesäulen im nicht öffentlichen Raum auf unseren Grundstücken befinden und diese für das Laden befahren werden müssen.

  • Handelt es sich bei den Ladesäulen um Stellplätze für einzelne Mieter*innen?

    Unsere Ladesäulen sollen von möglichst vielen Mieter*innen genutzt werden können. Daher haben wir uns entschieden, diese an eigens zum Laden von Fahrzeugen bereitgestellten Ladeplätzen zu errichten. Diese Ladeplätze sind keine Parkplätze und somit auch keine Stellplätze für einzelne Mieter*innen.

  • Wie lange darf mein Auto auf dem Ladeplatz stehen?

    Die Ladeplätze sollen ausschließlich für die Zeit des Ladens genutzt werden, sie sind keine Parkplätze. Näheres regelt unsere Lade- und Parkordnung.

  • Brauche ich für das Nutzen der Ladesäulen eine Zugangsberechtigung?

    Ja, Sie benötigen eine Zugangsberechtigung, da die Ladesäulen sich hinter Schranken im nicht öffentlichen Bereich befinden. Der Zugang erfolgt durch eine Aufschaltung auf Ihren vorhandenen Transponder.

  • Ich möchte mein Auto laden lassen. An wen kann ich mich wenden?

    Bitte richten Sie Ihre Rückfragen an Ihre gewohnte Ansprechperson in unserer Objektverwaltung.

  • Wird für das Laden an den Ladesäulen eine extra Ladekarte benötigt?

    Ja, es wird eine Ladekarte benötigt. Derzeit Hier können Sie sich für eine Ladekarte registrieren: https://gcharge.de/ Bitte verwenden Sie ggf. bei der Anmeldung den Quartierscode „DSW6“, sodass die Karte auch für das Laden vor Ort freigeschaltet ist.

  • Welche Ladeparks haben die Stadtfelder bereits?

    Aktuell bieten wir Ihnen zwei Standorte mit Lademöglichkeiten.

    In der Stolzestraße 6 finden Sie auf dem Hinterhof vier Ladeplätze sowie zwei weitere Lademöglichkeiten, welche derzeit von teilAuto genutzt werden. Die Ladeleistung je Ladesäule beträgt bis zu 11 kW.

    Laden Sie noch bis zum 31.12.2024 zum Sonnentarif in der Stolzestraße.

    Am Standort Peter-Paul-Straße 32 finden Sie drei Ladeplätze. Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]

  • Was kostet der Ladevorgang an der Ladesäule?

    Für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs erheben wir einen kWh-bezogenen Ladepreis.

  • Wann kann ich die Ladesäulen in der Peter-Paul-Straße 32 nutzen?

    Das Laden ist wochentags 19:00 bis 06:00 Uhr sowie am Wochenende freitags ab 16:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr sowie feiertags ganztägig möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Ladesäulen für das Laden der Dienstfahrzeuge der Genossenschaft vorgesehen. [Stand: 15.10.2024]

Wir helfen Ihnen gern weiter

Objektverwaltung

Unser Team Objektverwaltung trägt zur hohen Zufriedenheit unserer Mitglieder, welche wir uns in den letzten Jahren hart erarbeitet haben, bei. Sie lebt unseren Servicegedanken und verbessert täglich die Wahrnehmung als Dienstleister für unsere Mitglieder. Alle sind erreichbar für die Anliegen unserer Bewohnerinnen und Bewohner, nehmen Hinweise der Mitgliederumfrage entgegen und haben stets einen Blick auf die korrekten Stammdaten.

Getreu unseren Leitsätzen: WIR bewirtschaften verantwortungsvoll. WIR handeln respektvoll. WIR lieben Qualität.

DSW-Objektverwaltung | Andrea Bierstedt DSW-Objektverwaltung | Andrea Bierstedt

Andrea Bierstedt

Leitung

+49 391 56849-15
DSW-Objektverwaltung | Christin Ackermann DSW-Objektverwaltung | Christin Ackermann

Christin Ackermann

Kannenstieg, Leipziger Straße, Neustädter Feld

+49 391 56849-26
DSW-Objektverwaltung | Daniel Goldgräbe DSW-Objektverwaltung | Daniel Goldgräbe

Daniel Goldgräbe

Neustädter See, Reform, Stadtfeld West, Sudenburg

+49 391 56849-13
DSW-Objektverwaltung | Sascha Gruschinski DSW-Objektverwaltung | Sascha Gruschinski

Sascha Gruschinski

Alte/Neue Neustadt, Neu Olvenstedt

+49 391 56849-16
DSW-Objektverwaltung | Desiree Osterburg DSW-Objektverwaltung | Desiree Osterburg

Desiree Wittig

Altstadt, Stadtfeld Ost

+49 391 56849-36

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