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Wohngeldrechner Magdeburg

Alles zum Wohngeldantrag in Magdeburg

Wohngeld ist laut Wohngeldgesetz für Menschen gedacht, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für eine angemessene Wohnung aus eigener Kraft zu tragen. Der Zuschuss vom Staat hilft Einzelpersonen und Familien, eine Wohnung zu mieten.

Einen Zuschuss zur Miete können auch Menschen beantragen, die in Senioren- oder Pflegeheimen leben. Die Wohngeldhöhe errechnet sich dabei individuell in Abhängigkeit von

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts,
  • der Höhe der Miete und
  • der Mietstufe.

Wohngeldreform 2023

Magdeburg ist laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in die Mietstufe 3 eingeordnet. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich über das neue „Wohngeld-Plus“ zu informieren und für sich auch einmal den Wohngeldrechner auszuprobieren. Verschenken Sie kein Geld. Die staatliche Unterstützung steht Ihnen zu und hilft Ihnen dabei, die Preissteigerungen der letzten Monate besser abfedern zu können.

Auf die steigenden Energiekosten reagiert der Staat seit Jahresbeginn mit dem „Wohngeld-Plus“-Gesetz. Die Folge: Mehr Menschen in Deutschland zählen zum Kreis der Berechtigten, die Höhe des Zuschusses wurde angehoben und das Wohngeld beinhaltet nun sowohl eine dauerhafte Heizkostenkomponente als auch eine Klimakomponente. Ob Sie für diese Zusatzleistung in Frage kommen und wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Rolle spielt die Höhe der Miete, die Lage der Wohnung, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und Ihr monatliches Gesamteinkommen.

Wohngeldrechner

Berechnen Sie hier direkt die Höhe Ihres Wohngeldes!

Mit dem Wohngeldrechner finden Sie leicht heraus, ob und in welcher Höhe Sie wohngeldberechtigt sind. Wählen Sie einfach das entsprechende Jahr aus und geben Ihre Daten in die Felder ein.

ZUM WOHNGELDRECHNER

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer hat Anspruch darauf?

Wenn Sie ein geringes Einkommen beziehen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Dieser berechtigt Sie, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu mieten.  Ihren Antrag auf den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins können Sie zusammen mit Ihrem Wohngeldantrag einreichen. Die entsprechenden Formulare und Adressen finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg. Die monatliche Einkommensgrenze für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins liegt für eine Einzelperson in Magdeburg bei unter 1.000 €. Hierbei ist zu beachten, dass die Kaltmiete der Wohnung dann unter 6,00 €/m2 betragen muss. Die DSW bietet vereinzelt Wohnungen für Personen mit Wohnberechtigungsschein an. Idealerweise haben Sie diesen beim Erstgespräch dabei.

Wie wird in Magdeburg Wohngeld beantragt?

Wenn Sie Mietunterstützung benötigen, können Sie Ihren Wohngeldantrag beim Sozial- und Wohnungsamt und in den Bürgerbüros der Stadt Magdeburg stellen. Der Antrag umfasst verschiedene Formulare, die Sie, Ihre Vermietung (Angaben zum Wohnraum) und Ihr* Arbeitgeber*in (Verdienstbescheinigung) ausfüllen und unterschreiben müssen. Wir empfehlen Ihnen, den Erstantrag persönlich abzugeben, da eventuelle Fragen sofort beantwortet werden können. Die Bewilligung des Wohngeldzuschusses gilt jeweils für zwölf Monate und muss danach erneut beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen auf Ihr Konto. Auf Antrag ist es aber auch möglich, den Wohngeldzuschuss direkt auf das Konto Ihres Vermieters zu überweisen.

DSW-Wohnratgeber | Internet & Telefonie bei der MDCC
Single-Wohnung

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld kann jede*r beantragen, der*die ein geringes Einkommen bezieht – ungefähr vergleichbar mit der Hartz 4-Bezugshöhe –, das nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Die Einkommensgrenzen variieren und sind von den regionalen Mietstufen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig. Magdeburg ist in die Mietstufe 3 eingeordnet. Welche aktuellen Einkommensgrenzen bzw. Höchstbeträge für den Wohngeldanspruch gelten können Sie in dieser Wohngeldtabelle nachschauen.

Die Grundlage zur Berechnung des Wohngeldzuschusses bilden:

  • Grundmiete
  • Wasserkosten
  • Abwasserkosten
  • Müllabfuhrgebühren
  • Kosten für die Treppenhausbeleuchtung
  • Schornsteinfegerkosten
  • Heizkosten

Die zuschussfähigen Mietkosten sind gedeckelt. Personen, die Arbeitslosengeld II, eine Grundsicherung oder weitere Transferleistungen erhalten, in denen bereits Wohnkosten enthalten sind, sind nicht zum Bezug von Wohngeld berechtigt.

Mietbescheinigung anfordern

Unsere beiden Kolleginnen aus dem Mitgliederwesen Dana Nieter und Mareike Schulz erstellen gern Ihre Mietbescheinigung.


    Hier haben wir noch weitere hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.

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