Rauchwarnmelder
In diesem Jahr steht turnusmäßig in fast all unseren Gebäuden ein Wechsel der Rauchwarnmelder an. Dabei arbeiten wir eng mit der Firma Techem zusammen und geben uns die größte Mühe unsere Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu informieren.
Den Anfang machen wir hier mit Ihren häufig gestellten Fragen sowie wichtigem Material zum Download.
Wir haben uns für einen Techem Funkrauchwarnmelder radio 4 entschieden, da dieser immer funktionsbereit und kaum fehleranfällig ist. Ebenso bequem wird auch die Funk-Auslesung für Sie werden: wie gewohnt, müssen Sie keine wertvolle Zeit für den Auslesetermin verschwenden.
Techem nutzt einen Aushang in Ihrem Hausflur, um Sie über den für Sie kommenden Termin zu informieren. Halten Sie also bitte die Augen offen.
Sie haben noch eine weitere Frage zum Thema? Dann wenden Sie sich gern an Ihre Ansprechpartnerin Katharina Stahn aus unserem Gebäudemanagement.
Katharina Stahn
Ihre häufig gestellten Fragen zum Thema Rauchwarnmelder
- Gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht?
Ja! Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern bereits zur Pflicht gemacht. Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern und zum Teil auch in anderen Räumen angebracht werden sowie in Fluren und Räumen, die hieraus als Fluchtwege dienen. Ihre Wohnung wurde daher mit hochwertigen Techem Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet. Aber auch die Betriebsbereitschaft der Geräte muss sichergestellt sein. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich.
- Wann werden meine Rauchwarnmelder ausgetauscht?
Rauchmelder nützen nur, wenn sie im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren. Deshalb werden sie regelmäßig geprüft und haben eine festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit einiger der aktuell verbauten Rauchwarnmelder endet dieses Jahr. Daher werden Sie in den nächsten Monaten über den Regeltausch bzw. Einbau der neuen Geräte informiert. Sobald Auftrag und Planung stehen, werden wir Sie per Aushang im Hausflur bzw. über eine Terminkarte über Ihren Tauschtermin mit der Firma Techem informieren. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu vereinbaren. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Ihnen eventuelle Mehrkosten für nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden können.
- Wie werden meine Rauchwarnmelder ausgelesen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erfordert laut DIN 14676 eine mindestens jährliche Überprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Raucheindringöffnungen frei sind, sich keine Hindernisse in der Umgebung des Gerätes befinden, keine funktionsrelevanten Beschädigungen vorliegen und die Warnsignale ausgelöst werden.
Die Funk-Rauchwarnmelder von Techem führen alle vorgeschriebenen Kontrollen automatisch per Funk-Inspektion durch, die Ergebnisse werden dann an Techem übertragen. Liegt ein Defekt vor, so wird dies unseren Mieter*innen zeitnah signalisiert und sie erhalten automatisch einen Termin zur Überprüfung und Instandsetzung des Gerätes.
- Beeinflussen Ventilatoren meinen Rauchwarnmelder?Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von Ventilatoren die Wirksamkeit von Rauchwarnmeldern stark beeinträchtigen kann. Ventilatoren sollten daher ausgeschaltet sein, wenn Sie schlafen. Wichtig: Informieren Sie uns unbedingt, wenn:
- Raumteiler oder Wände ein- oder ausgebaut oder versetzt werden. Beachten Sie bitte: hierfür ist aus Sicherheitsgründen eine Genehmigung erforderlich.
- Klima- oder Belüftungsgeräte eingebaut haben.
- Was kann ich für den Brandschutz im Hausflur tun?
Als Genossenschaft schätzen wir uns glücklich, insgesamt ein sehr gutes Miteinander zu pflegen. Aber es gibt auch Punkte, da reicht ein gutes Miteinander nicht aus. Beim Brandschutz zum Beispiel. Wenn es nämlich wirklich brennt ist guter Rat zu spät, aber schnelle Hilfe lebenswichtig. Deshalb gibt es beim vorbeugenden Brandschutz klare Vorgaben. Und kein Pardon. Weder von der zuständigen Behörde noch von der Hausverwaltung.
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob Sie als Mieter*in in einem großen 10-Geschosser oder in einem kleineren Mehrfamilienhaus wohnen. Die Hausflure, die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind absolut nicht zum Abstellen privater Gegenstände vorgesehen. Aus nachvollziehbaren Gründen: Zum einen handelt es sich bei den Fluren und Treppenhäusern um Rettungswege, die im Brand- oder Katastrophenfall frei zugänglich sein müssen. Zum anderen sind diese Bereiche freizuhalten von potenziell brennbaren Materialien.
Im Folgenden ein paar Beispiele:
Abfall, Altglas, Altpapier
Den Abfall für ein paar Minuten vor die Tür zu stellen und beim nächsten Gang mit zur Tonne zu nehmen, ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Ganze Sammlungen aus Altpapier und Altglas, und das über einen längeren Zeitraum, das geht aber auf gar keinen Fall. Hier heißt es: Entweder in der eigenen Wohnung aufbewahren oder direkt entsorgen!Leergut und Getränkekästen
Mehrwegflaschen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber nicht vor der Wohnung auf dem Flur. Weder als Einzelflaschen noch in Getränkekästen. Ob gefüllt oder geleert, Ihre Getränkeflaschen gehören Ihnen und damit in Ihre Wohnung. Bei Leergut empfehlen wir eine regelmäßige Rückgabe, damit große „Sammlungen“ gar nicht erst entstehen.Schuhschränke und Garderoben
Auch wenn es ein schönes Zeichen gegenseitigen Vertrauens ist, wenn Mieter*innen ihre Schuhe und Jacken auf den Fluren aufbewahren: Der vorbeugende Brandschutz und die Hausordnung sagen ganz klar NEIN. Ob lose auf dem Boden oder in Schränken und Garderoben, wie sie Ihre Sachen aufbewahren, ist Ihre Sache. Hauptsache in der Wohnung – und nicht davor!Räder, Roller, Reifen
Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder und Roller, sind in den Fluren und Treppenhäusern absolut tabu. Und trotzdem finden sich immer wieder Vehikel an Stellen, wo sie nicht hingehören. Fahrräder, gekettet an Handläufe, ganze Roller-Rudel auf Fluren, wildes Kinderwagen-Parken in Gemeinschaftsräumen. Alles mit Rädern (auch Rollatoren und Rollstühle) gehört in die eigene Wohnung oder in die dafür ausgewiesenen Bereiche.Einfache Regeln, mehr Sicherheit für alle
Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Hier heißt es wörtlich: „Zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt.“ In der Vergangenheit waren wir bei der Durchsetzung oftmals großzügig. Da diese Regel aber direkte Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Mieter*innen und Gebäude hat, werden wir in Zukunft gesteigerten Wert auf ihre Einhaltung legen. Helfen Sie uns. Prüfen Sie selbst, ob Sie noch Gegenstände auf dem Flur, im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen platziert haben. - Muss ich meine Rauchwarnmelder beim Renovieren abnehmen?
Ja. Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden.
Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich (max. nach 14 Tagen) wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Danach muss der Rauchwarnmelder durch Auftrag an Techem wieder aktiviert werden. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.
- Was soll ich tun, wenn es brennt?
- Verlassen Sie sofort den Brandort so wie Sie sind. Kleidung, Gegenstände und Wertsachen können ersetzt werden – Sie nicht!
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. Ein nasses Tuch vor Mund und Nase kann das Atmen erleichtern.
- Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der 112 an. Nennen Sie Ihren Namen, Adresse und den Brandort.
- Überprüfen Sie, ob sich noch Menschen im Gefahrenbereich befinden – falls ja, warnen Sie diese.
- Kehren Sie niemals in ein brennendes Gebäude zurück!
Falls es im Treppenhaus brennt:- Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung!
- Rufen Sie die Feuerwehr unter der 112.
- Schließen Sie die Türen, dichten Sie diese mit einem feuchten Tuch ab.
- Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.
- Gibt es nur Techem als Anbieter für Rauchwarnmelder?
Nein, wir haben neben Techem weiterhin ista als Wartungspartner der Rauchwarnmelder für die Gebäude am Pfälzer Platz, in der Regierungsstraße 19a und im Wohnquartier Karl-Sasse in der Johannes-Kirsch-Str. 24-26 vertraglich gebunden.
Wichtige Infos zum Download
Rauchwarnmelder von Techem/ista
Datenblatt Techem Funk-RWM-radio4 (236 kb)
Techem Funk-Ferninspektion (133 kb)
Techem-Hotline bei Störungen (41 kb)
Techem-Infobroschüre (876 kb)
ista Funk-Rauchwarnmelder Ei6500-OMS (1,8 MB) – Die Rauchmelder von ista sind in unseren Liegenschaften Pfälzer Platz und Johannes-Kirsch-Str. 24-26 und der Regierungsstraße 19a im Einsatz.