Jeder Mensch muss sich irgendwann im Leben mit dem leidigen Thema des Versicherungsschutzes befassen. Sei es die Krankenkasse, die erste Kfz-Versicherung oder eine Privathaftpflicht. Auch als Bewohner*in einer Mietwohnung ist es sinnvoll, über einen bestimmten Versicherungsschutz zu verfügen. Doch welche Versicherungen für Mieter*innen gibt es, und sind sie am Ende alle sinnvoll?
Wie so oft beim Thema Vorsorge lassen sich die meisten Fragen endgültig erst von hinten, also im Nachgang, beantworten. In unserem Beitrag sprechen wir Ihnen trotzdem Empfehlungen aus, welche Versicherungen Mieter*innen haben sollten, und nennen auch Optionen, auf die Sie gut und gern verzichten können.
Inhaltsverzeichnis
- Versicherungen für Mieter*innen: das Wichtigste auf einen Blick
- Muss ich für eine Mietwohnung bestimmte Versicherungen vorweisen?
- Must-have-Versicherungen für Mieter*in: diese Assekuranzen sind sinnvoll
- Hausrat oder Haftpflicht: was ist der Unterschied?
- Welche Versicherungen schließt der Vermieter ab, und zahlen Sie mit?
- Nice-to-have-Versicherungen für Mieter*innen
- Schaden in der Mietwohnung: was ist zu tun?
- Fazit
- Häufige Fragen zu Versicherungen für Mieter*innen
Versicherungen für Mieter*innen: das Wichtigste auf einen Blick
- es gibt keine Versicherungspflicht für Mieter*innen
- empfohlen werden eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung
- bei der Haftpflicht müssen Mietsachschäden eingeschlossen sein, sonst zahlt sie in der Mietwohnung nicht
- bei der Hausratversicherung gilt als Faustregel eine Versicherungssumme von rund 650 Euro pro Quadratmeter
- Mieter*innen brauchen keine Gebäudeversicherung, zahlen sie aber anteilig über die Nebenkosten mit
- Rechtsschutz- und Tierhalterhaftpflichtversicherung sind (mit Ausnahmen) optional
- eine Kosten-Nutzen-Abwägung hilft bei der individuellen Entscheidung
Muss ich für eine Mietwohnung bestimmte Versicherungen vorweisen?
Eine Frage, die bei vielen, vor allem jungen Mieter*innen, häufig auftaucht, ist die nach Pflichtversicherungen für den Bezug einer Mietwohnung. Hier können wir Sie gleich beruhigen:Eine Versicherungspflicht für Mieter*innen gibt es nicht! Vermieter dürfen Ihnen also nicht vorschreiben, wie Sie sich zu versichern haben, und Sie müssen auch keine Auskunft über Ihre bestehenden Policen geben.
Darf mein Vermieter eine Haftpflichtversicherung verlangen?
Manche Mietverträge enthalten eine Klausel, nach der Mieter*innen eine Haftpflichtversicherung abschließen und auf Verlangen nachweisen müssen. In Formularmietverträgen für Wohnraum gelten solche Klauseln nach überwiegender Rechtsauffassung als unwirksam. Der Bund der Versicherten kommt zum selben Ergebnis: Nachweisen müssen Sie nichts. Dasselbe gilt für die Forderung nach einer Hausratversicherung.
Trotzdem sollten Sie kurz innehalten, bevor Sie erleichtert weiterlesen: Unwirksam ist die Klausel, nicht Ihre Haftung. Für Schäden, die Sie verursachen, haften Sie in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Wasserschaden, der sich durch zwei Etagen zieht, kostet schnell einen fünfstelligen Betrag.
Deshalb sehen auch wir es gern, wenn unsere Mitglieder abgesichert sind. Vorlegen müssen Sie uns Ihre Police aber nicht, und wir fragen auch nicht danach.
Must-have-Versicherungen für Mieter*in: diese Assekuranzen sind sinnvoll
Obwohl es in Deutschland keine Pflichtversicherungen für Mieter*innen gibt, liegt es in Ihrem eigenen Interesse, über bestimmte Versicherungen im Schadensfall geschützt zu sein. Hierzu gehört die neben der Kranken- und Rentenversicherung wohl wichtigste Police, die private Haftpflichtversicherung. Um Ihr persönliches Hab und Gut in Ihrer Mietwohnung gegen Schäden abzusichern, ist außerdem eine Hausratversicherung sinnvoll..
Brauche ich als Mieter*in eine private Haftpflichtversicherung?
Für Mieter*innen einer Wohnung ist eine Privathaftpflicht immer eine sinnvolle Absicherung. Denn diese Form von Assekuranz springt ein, falls Sie Dritte oder das Eigentum Dritter schädigen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie beim Möbelrücken den Türrahmen beschädigen, beim Bohren eine Wasserleitung treffen, das Waschbecken durch ein herunterfallendes Zahnputzglas absplittert oder Ihre Waschmaschine einen Wasserschaden verursacht.
Im letzten Fall sichert eine Privathaftpflicht Sie auch ab, wenn das Wasser in der darunterliegenden Wohnung Schäden beim Nachbarn anrichtet. Sogar bei Gefälligkeitsschäden oder beschädigten Leihgegenständen springen viele Privathaftpflichtversicherungen ein.
Tipp für Familien
Für Eltern mit Kindern ist eine Familienhaftpflicht eine besonders gute Option, da beide Partner und die Kinder unter den Versicherungsschutz fallen. Dieser gilt bis zum 18. Lebensjahr sowie während des Studiums sowie der Ausbildung und ist auch dann noch aktiv, wenn die Kinder währenddessen aus der gemeinsamen Mietwohnung ausziehen.
Worauf muss ich bei der Haftpflichtversicherung achten?
Eine Privathaftpflicht ist schnell abgeschlossen, aber nicht jede Police passt zum Leben in einer Mietwohnung. Auf diese fünf Punkte kommt es an:
1. Mietsachschäden müssen eingeschlossen sein. Das ist der wichtigste Punkt überhaupt. Als „Mietsache“ gilt alles, was fest zur Wohnung gehört und Ihnen nur für die Mietzeit überlassen wird: Parkett und Fliesen, Türen und Fensterrahmen, Waschbecken, Duschwanne, Einbauschränke. Beschädigen Sie davon etwas, zahlt Ihre Haftpflicht nur, wenn der Baustein Mietsachschäden in Ihrem Tarif enthalten ist. Gute Tarife haben ihn serienmäßig, besonders günstige sparen genau hier.
2. Achten Sie auf die Deckungssumme, auch die für Mietsachschäden. Empfohlen werden mindestens 10 Millionen Euro pauschal. Viele Versicherer setzen für Mietsachschäden aber eine eigene, deutlich niedrigere Grenze an, manchmal nur 100.000 Euro. Bei einem Wohnungsbrand reicht das nicht. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.
3. Grobe Fahrlässigkeit sollte mitversichert sein. Die Kerze, die Sie beim Verlassen des Zimmers haben brennen lassen, ist der Klassiker. Ohne diesen Einschluss darf der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
4. Schlüsselverlust: In vielen Mehrfamilienhäusern hängt am Schlüsselverlust der Austausch einer kompletten mechanischen Schließanlage und der kostet schnell einen vierstelligen Betrag. Bei uns ist das seit der Umstellung auf digitale Schließanlagen kein Thema mehr: Wir sperren den verlorenen Transponder einfach und geben Ihnen einen neuen aus. Trotzdem entstehen Kosten. Sperrung und Neuausgabe eines Transponders kosten 50,00 Euro zzgl. MwSt., ein neuer Müllschlüssel 76,40 Euro. Das Wohnungstürschloss können Sie selbst wechseln lassen, den Briefkastenschlüssel selbst nachmachen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Privathaftpflicht einreichen, viele Tarife erstatten sie. Prüfen Sie deshalb, ob der Verlust fremder Schlüssel in Ihrer Police enthalten ist. Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber Wohnungsschlüssel nachmachen lassen.
5. Allmählichkeitsschäden. Nicht jeder Schaden zeigt sich sofort. Wenn über Monate Gießwasser unbemerkt ins Parkett zieht, spricht man von einem Allmählichkeitsschaden. Nicht jeder Tarif kommt dafür auf.
Was zahlt die Privathaftpflicht nicht?
So verlässlich eine Privathaftpflicht ist, ein paar Dinge deckt sie in der Regel nicht ab:
- Bewegliches Mobiliar des Vermieters in möbliert vermieteten Wohnungen. Das gilt versicherungsrechtlich nicht als Mietsachschaden.
- Glasschäden: Die zerbrochene Fensterscheibe oder das gesprungene Cerankochfeld sind meist ausgeschlossen, weil sie sich separat versichern lassen. Eine Glasversicherung gibt es als Baustein zur Hausratversicherung.
- Normale Abnutzung: Ausgetretene Böden, vergilbte Tapeten, abgegriffene Türklinken: Dafür haften Sie ohnehin nicht, die ist mit Ihrer Miete abgegolten.
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden durch Ihren Hund: Dafür brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflicht (mehr dazu weiter unten). Kleintiere wie Katze oder Kaninchen sind dagegen mitversichert.
Brauche ich als Mieter*in eine Hausratversicherung?
Zu den sinnvollen Versicherungen für Mieter*innen gehört auch die Hausratversicherung. Sie sichert Ihr gesamtes Inventar – also Möbel, Elektro- und Haushaltsgeräte, Kleidung und Schmuck – gegen eine Vielzahl von Schäden ab.
Darunter fallen beispielsweise Einbruchdiebstahl, Brand, Explosion und Leitungswasser. Viele Hausratversicherungen umfassen nicht nur Ihre Wohnung, sondern auch gemietete Keller- oder Dachbodenabteile. Außerdem schützen einige Versicherer Mieter vor Sturm und Hagelschäden, die beispielsweise auf dem Balkon entstehen können.
Den Umfang der Leistungen, die die Police Ihrer Hausratversicherung enthält, können Sie bei vielen Anbietern auch erweitern. In von Hochwassern oder Erdrutschen betroffenen Wohngegenden kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich gegen Extremwetterereignisse abzusichern.
Worauf muss ich bei der Hausratversicherung achten?
- Die Versicherungssumme ist die wichtigste Stellschraube. Laut Verbraucherzentrale liegt die übliche Mindestversicherungssumme bei 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 65-Quadratmeter-Wohnung sind das etwa 42.250 Euro. Wer hochwertige Elektronik, Schmuck, Musikinstrumente oder Designermöbel besitzt, sollte höher ansetzen.
- Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht. Ist Ihre Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, kürzt der Versicherer im Schadensfall anteilig, und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist 60.000 Euro wert, versichert sind 40.000 Euro. Bei einem Wasserschaden über 9.000 Euro bekämen Sie nur zwei Drittel, also 6.000 Euro. Mit einem Unterversicherungsverzicht entfällt diese Kürzung. Die meisten Versicherer gewähren ihn automatisch, wenn Sie die Summe nach der Quadratmeter-Pauschale berechnen.
- Bestehen Sie auf Neuwertentschädigung. Sonst bekommen Sie für das zehn Jahre alte Sofa nur noch den Zeitwert, also einen Bruchteil des Kaufpreises.
- Fahrrad und E-Bike sind meist ein eigener Baustein. Im Keller abgestelltes Rad: versichert. Vor dem Supermarkt angeschlossenes Rad: nur mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Bei den Preisen aktueller E-Bikes lohnt sich das schnell.
- Grobe Fahrlässigkeit, dasselbe Thema wie bei der Haftpflicht. Das gekippte Fenster, durch das eingebrochen wurde, ist der typische Streitfall.
- Prüfen Sie die Summe alle zwei bis drei Jahre, spätestens nach größeren Anschaffungen oder einem Umzug in eine größere Wohnung.
Was kostet das eigentlich?
Eine Hausratversicherung liegt je nach Wohnfläche, Wohnort und gewählten Bausteinen meist zwischen 60 und 200 Euro im Jahr. Eine Privathaftpflicht für einen Single-Haushalt kostet oft zwischen 40 und 90 Euro im Jahr, Familientarife etwas mehr.
Zusammen sind das selten mehr als 20 Euro im Monat. Gemessen an Schäden, die schnell fünfstellig werden, ist das eine überschaubare Summe. (Richtwerte, Stand 2026)
Hausrat oder Haftpflicht: was ist der Unterschied?
Die beiden Policen werden häufig verwechselt, schließen sich aber nicht aus, sondern ergänzen sich: Die eine deckt Schäden, die Sie anderen zufügen, die andere Schäden an Ihren eigenen Sachen.
| Privathaftpflicht | Hausratversicherung | |
| Schützt | fremdes Eigentum, das Sie beschädigen | Ihr eigenes Hab und Gut |
| Typischer Fall | Ihre Waschmaschine läuft aus, das Wasser beschädigt die Wohnung darunter | Nach einem Einbruch fehlen Laptop und Fahrrad |
| Zahlt an | die geschädigte Person, z. B. Ihren Vermieter oder Nachbarn | Sie selbst |
| Wichtigster Punkt | Mietsachschäden einschließen | ausreichende Versicherungssumme |
| Pflicht? | nein | nein |
Kurzformel: Was Ihnen gehört, versichert die Hausratversicherung. Was anderen gehört und von Ihnen beschädigt wurde, übernimmt die Haftpflicht.
Welche Versicherungen schließt der Vermieter ab, und zahlen Sie mit?
Ihr Vermieter versichert das Gebäude, Sie versichern, was darin steht. Bei uns heißt das konkret: Die Stadtfelder schließen für jedes Haus eine Wohngebäudeversicherung ab, die Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser an der Bausubstanz abdeckt, sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Schäden, die vom Gebäude oder Grundstück ausgehen, etwa wenn im Winter jemand auf einem nicht geräumten Weg stürzt.
Und ja: Ein Teil davon steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Nach § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung dürfen die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes anteilig auf die Mieter*innen umgelegt werden. Umlagefähig sind unter anderem:
- die Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden
- die Glasversicherung
- die Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug
Verteilt wird in der Regel nach Wohnfläche, so sieht es § 556a BGB vor, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Nicht umlagefähig sind dagegen Versicherungen, die allein das Interesse des Vermieters schützen:
- Rechtsschutzversicherungen
- Mietausfallversicherungen
- Reparatur- und Instandhaltungsversicherungen
- eine Hausratversicherung des Vermieters
Tauchen diese Posten in Ihrer Abrechnung auf, dürfen Sie nachfragen. Bei uns können Sie jederzeit Einsicht in die Belege nehmen. Sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Übrigens: Eine eigene Gebäudeversicherung brauchen Sie als Mieter*in nicht und sollten sie auch nicht abschließen. Das Gebäude ist nicht Ihr Eigentum.
Nice-to-have-Versicherungen für Mieter*innen
Natürlich sind Assekuranz-Anbieter darum bemüht, möglichst viele Versicherungen zu verkaufen. Auch für Mieter*innen gibt es passende Policen, wie etwa einen Mieter-Rechtsschutz oder eine Tierhalterhaftpflicht. Doch lohnen sich diese zusätzlichen Versicherungen wirklich, wenn ich in einer Mietwohnung wohne?
Brauche ich als Mieter*in eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Sollten Sie keine Haustiere besitzen, liegt die Antwort auf der Hand: Nein. Lebt jedoch eine Fellnase mit Ihnen in der Mietwohnung, kann eine Versicherung sinnvoll sein. Während Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen in der Regel durch Ihre private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind, benötigen Hundehalter für ihre Vierbeiner eine eigene Police.
In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sogar obligatorisch, unabhängig davon, ob Sie in einer Mietwohnung leben oder Eigentümer sind. So benötigen alle Hundehalter in Sachsen-Anhalt eine eigene Police für Balu, Nala, Buddy, Luna und Milo. Das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt neben der Kennzeichnung und Registrierung ausdrücklich auch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vor. In einigen anderen Bundesländern gilt die Pflicht hingegen nur für sogenannte Listenhunde.
Brauche ich als Mieter*in eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist praktisch, wenn man sie sich leisten will. In der Regel sind Mieter*innen und Vermieter an einem guten Auskommen interessiert, vor allem in Wohnungsgenossenschaften.
Trotzdem landen laut Deutschem Mieterbund jährlich mehr als 150.000 Mietstreitigkeiten vor Gericht. Dabei geht es vor allem um Vertragsverletzungen, Mietkautionen, Nebenkosten, Mieterhöhung und Eigenbedarf.
Unabhängig vom Mietverhältnis kann es durchaus sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. In den allermeisten Fällen benötigen Mieter*innen jedoch keine Rechtsschutzassekuranz, nur weil sie in einer Mietwohnung leben.
Brauche ich als Mieter*in eine Elementarschadenversicherung?
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck: Diese Naturgefahren sind in einer Standard-Hausratversicherung nicht enthalten. Wie die Verbraucherzentrale erläutert, brauchen Sie dafür eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung. Sie kostet meist einen überschaubaren Aufschlag.
Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Lage ab. In Magdeburg mit seiner Elbnähe ist das keine theoretische Frage, die Hochwasser von 2002 und 2013 haben das gezeigt.
Wichtig zu wissen: Betroffen sind längst nicht nur Wohnungen am Fluss. Starkregen kann jede Straße treffen, und in Erdgeschoss- und Souterrainwohnungen richtet zurückgestautes Wasser schnell erheblichen Schaden an
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zuhause gefährdet ist: Sprechen Sie uns an. Wir kennen unsere Häuser.
Schaden in der Mietwohnung: was ist zu tun?
Wenn es passiert ist, hilft ein klarer Ablauf:
- Gefahr abwenden. Bei einem Wasserschaden zuerst das Wasser abstellen, bei Feuer die 112 wählen. Bei Einbruch oder Diebstahl immer die Polizei informieren, denn ohne Anzeige zahlt die Hausratversicherung nicht.
- Uns Bescheid geben. Melden Sie den Schaden über unsere Schadensmeldung. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie unseren Havarie-Notdienst unter +49 391 990 678 90.
- Dokumentieren. Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Beschädigte Sachen aufheben, bis der Versicherer sie freigibt.
- Versicherung informieren. Schäden am Gebäude laufen über uns, Schäden an Ihrem Eigentum über Ihre Hausratversicherung, Schäden, die Sie verursacht haben, über Ihre Privathaftpflicht.
- Nicht auf eigene Faust reparieren lassen. Erst abstimmen, dann beauftragen, sonst bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Wer bei uns wofür zuständig ist, steht auch in unserem Serviceratgeber und in den häufigen Fragen.
Versicherungen für Mieter*innen: Zwei reichen in der Regel aus
Sie sehen: Der Versicherungsdschungel ist als Mieter*in überschaubarer, als er auf den ersten Blick wirkt. Zwei Policen decken das Wesentliche ab, alles Weitere richtet sich nach Ihrer Lebenssituation, nach Hund, Fahrrad, Familie oder der Lage Ihrer Wohnung. Und wenn Sie unsicher sind, was in unseren Häusern ohnehin über die Genossenschaft abgesichert ist: Fragen Sie uns. Wir geben keine Versicherungsberatung, aber wir sagen Ihnen gern, was Sache ist.
Häufige Fragen zu Versicherungen für Mieter*innen
Nein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Mieter*innen. Auch eine entsprechende Klausel im Formularmietvertrag ist nach § 307 BGB unwirksam. Empfohlen werden trotzdem eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung, weil Sie für selbst verursachte Schäden in voller Höhe haften.
Pflicht ist sie nicht, sinnvoll in den meisten Fällen schon. Sie ersetzt Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen nach Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ist Ihr gesamter Hausrat weniger als etwa 10.000 Euro wert, etwa in einer einfach eingerichteten ersten Wohnung, können Sie zunächst darauf verzichten.
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Ohne Privathaftpflicht haften Sie für Schäden an der Mietwohnung und bei Nachbarn allerdings mit Ihrem gesamten Vermögen. Bei Beiträgen ab etwa 40 Euro im Jahr ist sie die günstigste große Absicherung überhaupt.
Verlangen kann er sie nicht wirksam durchsetzen: Entsprechende Klauseln in Formularmietverträgen für Wohnraum gelten als unwirksam. Auch einen Nachweis Ihrer Policen müssen Sie nicht vorlegen. Empfehlen darf Ihr Vermieter sie natürlich, und tut es meist aus gutem Grund.
Die Hausratversicherung schließen Sie als Mieter*in selbst ab und zahlen sie auch selbst. Sie versichert Ihr Eigentum. Der Vermieter versichert mit der Wohngebäudeversicherung nur die Bausubstanz.
Nach § 2 Nr. 13 BetrKV die Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden, die Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutz-, Mietausfall- und Reparaturkostenversicherungen sowie die Hausratversicherung des Vermieters.
Je nach Wohnfläche, Wohnort und Bausteinen meist zwischen 60 und 200 Euro im Jahr. Zusammen mit einer Privathaftpflicht liegen Sie selten über 20 Euro im Monat. (Richtwerte, Stand 2026)
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