Umzug innerhalb der DSW
Ein Umzug bringt viele To-dos mit sich – Wohnung finden, Möbel packen, alles neu organisieren. Das kann ganz schön stressig sein. Doch wenn Sie innerhalb unserer Genossenschaft umziehen, wird vieles leichter: Sie kennen die Abläufe, bleiben Teil der vertrauten Gemeinschaft und profitieren von kurzen Wegen und bekannten Gesichtern. So wird aus dem Umzug ein Neustart mit Wohlfühlfaktor.
Kennen Sie bereits Ihre Vorteile?
Beim Umzug in eine andere Wohnung in unserer Genossenschaft müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten und die Genossenschaftsanteile bleiben bestehen. Sie profitieren von unserem sehr guten Service und kennen Ihre Ansprechpartner*innen, sodass Sie einen ganz entspannten und reibungslosen Umzug erleben.
Warum Sie in der Genossenschaft bleiben sollten?
Ein Umzug innerhalb der Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft (kurz DSW) bietet viele Vorteile. Mitglieder profitieren nicht nur von einem reibungslosen Ablauf, sondern auch von den bekannten Ansprechpartner*innen, gleichbleibenden Genossenschaftsanteilen und dem bewährten Service. Wir haben hier einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst:
Sie können als Mitgliedervertreter*in mitbestimmen, bei Vertreterversammlungen teilnehmen und etwas in Ihrer Nachbarschaft bewegen.
Mieten sie preisgünstige und familienfreundliche Wohnungen.
Haben Sie dank kalkulierbarer Mieten und transparenten, fairen Nebenkosten eine Sorge weniger im Alltag.
Vertrauen Sie auf Ihr lebenslanges Wohnrecht.
Bauen Sie auf eine gegenseitige Hilfe durch unsere Solidargemeinschaft.
FAQ Mitgliedschaft & Genossenschaftsanteile
- Muss ich Mitglied werden um eine Wohnung bei der DSW zu bekommen?
Ja, die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für ein Nutzungs- bzw. Mietverhältnis bei uns.
- Wonach richtet sich die Höhe der Anteile?
Je nach Wohnungsgröße zahlen Sie in unserer Genossenschaft Anteile (ein Anteil entspricht 160,00 €) für z. B. eine 1-Raumwohnung: 4 Anteile, 2-Raumwohnung: 6 Anteile, 3-Raumwohnung: 8 Anteile u.s.w.
- Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft?
Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie das Recht auf wohnliche Versorgung durch die DSW, können unsere Dienstleistungen und Einrichtungen in Anspruch nehmen sowie Vertreter*innen wählen bzw. selbst kandidieren.
Dafür müssen Sie Geschäftsanteile zeichnen und sich bei unserem Vermietservice bewerben, der demokratisch über Ihre Aufnahme in unserer Genossenschaft entscheidet.
Mit anderen Worten: Sie profitieren von lebenslangem Wohnrecht, fairen Mieten, Mitbestimmung und einem starken Gemeinschaftsgefühl.
- Was tun, wenn ich meine Wohnsituation innerhalb der DSW verändern will?
Dann können Sie Ihre bisherigen Genossenschaftsanteile zur neuen DSW-Wohnung ebenso umziehen lassen. Sie zahlen lediglich die Differenz bzw. erhalten die übrigen Anteile zurück.
Weiteres Plus: Mieter*innen die in unserem Bestand umziehen wollen, sind viel flexibler und können Ihre Wohnung binnen kurzer Zeit nach Absprache und Verfügbarkeit tauschen. Die reguläre Kündigungsfrist entfällt.
- Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wann bekomme ich meine Anteile zurück?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie auch Ihre Mitgliedschaft schriftlich kündigen. Diese können Sie entweder klassisch zum Ende des Geschäftsjahres mit einer einjährigen Kündigungsfrist beenden oder Sie nutzen die Möglichkeit, das gesamte Geschäftsguthaben zu übertragen.
Wenn sich juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften auflösen oder ein Todesfall eintritt, kann die Mitgliedschaft ebenfalls beendet werden.
Hinweis: Bei Fehlverhalten oder Nicht-Einhalten der Pflichten können Mitglieder auch ausgeschlossen werden.
- Kann ich Mitglied bleiben, auch wenn ich keine Wohnung mehr habe?
Ja, Sie können auch ohne Wohnung weiterhin Mitglied bleiben und an der Entwicklung der Genossenschaft, z.B. in Form der ehrenamtlichen Mitgliedervertretung, teilhaben. Dazu können Sie hier kandidieren.
Was hat sich in den letzten Jahren wesentlich im Dauernutzungsvertrag verändert?
Mietbindungsfrist
- Bei einem Umzug innerhalb der Genossenschaft gilt eine Mietbindungsfrist von einem Jahr. Das bedeutet, dass Sie nach dem Umzug mindestens ein Jahr in Ihrer neuen Wohnung bleiben sollten. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Kleinreparaturklausel
- Zudem möchten wir Sie auf die Kleinreparaturklausel hinweisen. Diese regelt, dass kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 120,00 € von Ihnen übernommen werden und 6 % der Jahreskaltmiete nicht übersteigen dürfen, um die Instandhaltung der Wohnungen gemeinsam zu gewährleisten.