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Wählen Sie Ihre Held:innen!

Die Mitgliedervertreterwahl der DSW –
Gestalten und bestimmen Sie mit!

Unsere Wohnungsgenossenschaft lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Mitglieder. Demokratie und Mitbestimmung sind zentrale Werte unserer Gemeinschaft. In diesem Jahr steht wieder die Wahl der Mitgliedervertretung an – eine wichtige Gelegenheit, die Zukunft der DSW mitzugestalten. Dana Nieter, beschäftigt im Mitgliederwesen und Forderungsmanagement, beantwortet als Kommissionsmitglied des Wahlvorstandes die wichtigsten Fragen für Sie kurz und kompakt:

Frau Nieter, wie läuft die Mitgliedervertreterwahl bei der DSW ab?

„Die Wahl findet als Briefwahl statt und stimmberechtigt sind alle eingetragenen Mitglieder der DSW. Die gewählten Vertreter*innen übernehmen für eine Amtszeit von fünf Jahren die Aufgabe, den Jahresabschluss des Vorjahres zu bestätigen und die Interessen der Mitglieder in der Vertreterversammlung zu vertreten.“

Wann und wo findet die Wahl statt?

„Die Wahl findet in der Zeit vom 10. April 2025 bis zum 16. Mai 2025 statt. Alle Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post. Die ausgefüllten Stimmzettel können innerhalb des angegebenen Zeitraums an die DSW zurückgesendet werden.“

Daten & Fakten Ihrer DSW

Stand: 31.12.2024 – DSW-Geschäftsbericht

71

Jahre
Die Stadtfelder

4.909

Wohnungen
im Bestand

12

Stadtteile mit
DSW-Wohnungen

5.622

verbleibende
Mitglieder

Wie stellen wir sicher, dass die Wahl transparent und fair ist?

„Transparenz und Fairness haben bei der Mitgliedervertreterwahl oberste Priorität. Die Wahl wird nach den Vorgaben der Satzung der DSW durchgeführt und von der Wahlkommission überwacht. Die Stimmenauszählung erfolgt unter der Aufsicht des Wahlvorstands, um Manipulationen auszuschließen. Die Wahlergebnisse sind in der Geschäftsstelle sowie bei den jeweiligen Hausmeistern einsehbar.“

Ihre Stimme zählt!

Die Wahl der Mitgliedervertretung ist ein wichtiger demokratischer Prozess, der die Richtung unserer Genossenschaft in den kommenden Jahren mitbestimmt. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und tragen Sie dazu bei, dass die DSW weiterhin ein starkes und lebendiges Miteinander fördert!


Ansprechpartnerin für die Vertreterwahl 2025 bei der DSW

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder der Kandidatur haben, melden Sie sich einfach bei Ihrer Ansprechpartnerin Dana Nieter. Sie freut sich auf Ihre Anfrage!

Bei Ihr und Ihrer Kollegin Mareike Schulz können Sie auch Ihre Mietbescheinigung anfordern und Informationen zu weiteren Fragen aus dem Mitgliederwesen erhalten.

FAQ Mitgliedervertretung

HELDENHAFT kandidieren

  • Der Wahlvorstand der „Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG“ gibt bekannt, dass die Wahl der Mitgliedervertreter*innen in der Zeit vom 10. April - 16. Mai 2025 in Form einer Briefwahl nach Wahlbezirken stattfindet.
  • Bei der Vertreterwahl 2025 können DSW-Mitglieder per Briefwahl über die zukünftigen Vertreter*innen entscheiden. So schnell können Sie in 3 Schritten Ihre Stimme abgeben:
    • SCHRITT 1: Sie kreuzen auf Ihrem persönlichen Stimmzettel Ihre Favoriten an - beachten Sie dabei bitte die Maximalanzahl.
    • SCHRITT 2: Ihren gefalteten Stimmzettel stecken Sie in den Wahlbrief.
    • SCHRITT 3: Zum Schluss stecken Sie Ihren Wahlbrief in den Freiumschlag und versenden ihn per Post oder werfen ihn in im Briefkasten der Geschäftsstelle ein.
    • Teilnahme- und Stimmrecht: Als gewählte*r Vertreter*in nehmen sie an der jährlichen ordentlichen Vertreterversammlung teil und haben dort volles Stimmrecht. Sie stimmen beispielsweise über den Jahresabschluss, Satzungsänderungen oder wichtige Zukunftsentscheidungen der Genossenschaft ab.

    • Auskunftsrecht: Vertreter*innen haben das Recht, Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu erhalten. Der Vorstand ist zur Beantwortung verpflichtet, soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

    • Mitbestimmung und Einflussnahme: Vertreter*innen bringen Vorschläge ein, diskutieren über wichtige Entscheidungen und gestalten die Entwicklung der Genossenschaft aktiv mit.

    • Persönliche Weiterentwicklung: Durch die Tätigkeit erhalten Vertreter*innen Einblick in wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Prozesse. Schulungen und Austauschformate bieten zudem Raum für fachliche und persönliche Weiterentwicklung.

    • Beitrag zum Gemeinwohl: Das Engagement als Vertreter*in dient nicht nur der Mitbestimmung, sondern auch dem Ziel, das gemeinschaftliche Miteinander und die Lebensqualität in der Genossenschaft zu fördern.

    • Transparenz durch Einblick in die Geschäftsführung: Vertreter*innen erhalten detaillierte Informationen zu Finanzen, Projekten und strategischen Zielen der Genossenschaft – und tragen so zu einem transparenten Meinungsbildungsprozess bei.

    • Repräsentation der Mitglieder: Sie vertreten die Interessen der Mitglieder, die sie gewählt haben, und bringen deren Anliegen gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat zur Sprache.

    • Förderung der Demokratie: Die Tätigkeit als Vertreter*in ist Teil des demokratischen Prinzips der Genossenschaft. Sie stärkt die Mitgliederbeteiligung und die gemeinschaftliche Selbstverwaltung

    • Vertretung der Mitgliederinteressen: Vertreter*innen handeln stellvertretend für die Mitglieder, deren Vertrauen sie durch die Wahl erhalten haben. Ihr Handeln soll sich an den Interessen der gesamten Mitgliedschaft orientieren.

    • Teilnahme an drei Veranstaltungen im Jahr: Zum Aufgabenspektrum gehört die Teilnahme an der jährlichen Vertreterversammlung sowie an mindestens zwei weiteren Informations- oder Austauschformaten.

    • Informationspflicht zur Lage der DSW: Vertreter*innen sollen sich regelmäßig über die wirtschaftliche und organisatorische Entwicklung der Genossenschaft informieren und diese Informationen – sofern sinnvoll und erlaubt – an die Mitglieder weitergeben.

    • Verantwortungsvolle Mitwirkung: Wir erwarten eine sachliche, gewissenhafte und konstruktive Beteiligung an Diskussionen und Entscheidungsprozessen.

    • Einhaltung der Satzung und Richtlinien: Vertreter*innen sind an die Satzung sowie an geltende Regelwerke und Verhaltensrichtlinien der Genossenschaft gebunden.

    • Förderung des genossenschaftlichen Gedankens: Sie tragen dazu bei, die Werte der Genossenschaft – Solidarität, Teilhabe und Verantwortung – aktiv zu leben und weiterzugeben.

    • Transparenz und Rechenschaft: Vertreter*innen sollten nachvollziehbar handeln und bei Bedarf über ihre Tätigkeit Auskunft geben können.


Weitere wissenswerte Themen

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