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Grillen auf dem Balkon: Genuss fast ohne Rauch

Grillen auf dem Balkon: Genuss ohne Rauch

Wenn der Frühling mit den ersten warmen Sonnentagen Mieter*innen auf ihre Balkone lockt, liegt nicht nur der Duft von Blumen in der Luft: Auch die appetitanregenden Aromen, die in der Nachbarschaft von Grills aufsteigen sind deutlich wahrnehmbar. Sie kündigen den Beginn der Grillsaison an. Doch wie sieht es eigentlich aus mit dem Grillen auf dem Balkon? Ist es im Mehrfamilienhaus überhaupt erlaubt und kann der Vermieter das Grillvergnügen verbieten?

In unserem Ratgeber verschaffen wir Ihnen einen Überblick über gängige Regelungen zum Thema. Außerdem erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie auf Ihrem Balkon möglichst geruchsarm und ohne Rauch grillen können.

Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Grillfans erwartet zunächst eine schlechte Botschaft: Ein in der Verfassung verankertes Grillrecht gibt es nicht. Doch nun zur guten Nachricht – es gibt auch kein grundsätzliches Grillverbot für Balkone.

Das sagt das Gesetz zum Grillen auf dem Balkon

Die rechtlichen Bestimmungen zum Grillen auf dem Balkon sind in Deutschland mitunter ein heißes Thema. Auch Gerichte haben sich schon vielfach damit auseinandergesetzt.

Laut dem Mietrecht ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, solange es nicht zu Belästigungen der Nachbar*innen führt. Dabei ist es besonders wichtig, auf die Wahl des Grills zu achten.

Grillen mit Holzkohle oder Gas ist aufgrund der Brandgefahr oftmals nicht gestattet. Elektrogrills gelten hingegen als weniger problematisch, da sie kaum Rauch entwickeln und somit seltener störend für andere Mieter*innen sind. In Mehrfamilienhäusern entscheidet in jedem Fall der Vermieter darüber, was auf dem Balkon erlaubt ist.

So hat das Landgericht Essen in einem Urteil (Az. 10 S 438/01) festgestellt, dass in der Hausordnung oder im Mietvertrag vereinbarte Grillverbote rechtmäßig sind.

Unsere Grillvorschriften für den Balkon

Bei der Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft möchten wir, dass alle Mieter*innen den Balkon ihrer Mietwohnung in vollen Zügen genießen können – sei es für eine entspannte Auszeit oder ein gemütliches Grillfest mit Freund*innen. Deshalb ist bei uns das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich einmal monatlich erlaubt.

Allerdings sind für uns die Sicherheit der Hausgemeinschaft und die Rücksichtnahme auf Nachbar*innen von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir in unserer Hausordnung eine klare Regelung zum Grillen auf dem Balkon formuliert:

„Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen mit Holzkohle und Gas auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen untersagt.“

Diese Regel dient vor allem der Sicherheit der Mieter*innen und dem Schutz des Gebäudes vor Brandgefahren. Ausdrücklich nicht verboten ist das Grillen mit einem Elektrogrill, schließlich wissen wir, dass eine leckere Grillmahlzeit auch für viele unserer Mieter*innen zum Lebensgefühl im Sommer einfach dazu gehört.

Sicherheits-Hinweis: Achten Sie darauf, Ihren Elektrogrill so zu platzieren, dass er keine Gefahr für die Bausubstanz oder andere Mieter*innen darstellt.

Elektrogrill für den Balkon – rauchfrei und geruchsarm grillen

Mit einem Elektrogrill bietet sich Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, ohne Rauch und möglichst geruchsarm zu grillen. Im Vergleich zu Holzkohle- oder Gasgrills erzeugt ein Elektrogrill deutlich weniger Rauch. Das liegt vor allem daran, dass kein offenes Feuer zum Einsatz kommt – was auch zur Sicherheit beiträgt.

Die Vorteile eines Elektrogrills für das Grillen auf dem Balkon liegen auf der Hand: Er ist einfach zu bedienen, kann schnell auf- und abgebaut sowie gereinigt werden und benötigt keine zusätzlichen Brennmaterialien wie Kohle oder Gas. Die lästige Rauchentwicklung und den Funkenflug, der vor allem bei Holzkohlegrills entsteht und für Konflikte mit den Nachbar*innen sorgt, müssen Sie bei einem Elektrogrill nicht befürchten.

5 Tipps für geruchsarmes Grillen auf dem Balkon

Neues Projekt Wählen Sie mageres Fleisch

Fettreiche Fleischstücke erzeugen mehr Rauch und intensive Gerüche, die durch die Verbrennung des austretenden Fetts entstehen. Um die Rauchentwicklung zu minimieren, können Sie sich für mageres Grillgut entscheiden.

Neues Projekt Vermeiden Sie zu viel Marinade am Grillgut

Damit Marinaden ihre würzende und mürbe-machende Wirkung entfalten, muss das Grillgut nicht in der Soße schwimmen. Zu viel Marinade verbrennt beim Grillen und kann die Geruchsbildung verstärken.

Neues Projekt Grillen bei gutem Wetter

Grillen Sie an windstillen Tagen, um zu verhindern, dass der Rauch sich in der ganzen Nachbarschaft verbreitet.

Neues Projekt Halten Sie Ihren Grill sauber

Ein sauberer Grill sorgt dafür, dass weniger Rauch entsteht. Indem Sie den Rost regelmäßig von Fett und anderen Rückständen reinigen, bereiten Sie Bratwurst und Co. schmackhaft und geruchsarm zu.

Neues Projekt Grillmatte oder Grillschalen nutzen

Durch die Verwendung von Unterlagen, wie Grillschalen oder einer Grillmatte, verhindern Sie, dass Marinade und Fett direkt auf den Grill gelangen. So minimieren Sie nicht nur die Rauchentwicklung und die Entstehung penetranter Gerüche – Sie haben später auch weniger Arbeit mit der Reinigung Ihres Grills.

Öffentliche Grillplätze – die perfekte Alternative

Bei unseren Wohnungen mit Balkon ist das Grillen mit einem Gas- oder Kohlegrill nicht gestattet. Doch nicht alle möchten auf den traditionellen Grillgeschmack verzichten, der mit einem Holzkohlegrill verbunden ist. Und für einige Grillpartys ist auch der größte Balkon zu klein. Zum Glück gibt es in Magdeburg und den meisten anderen Städten öffentliche Grillplätze, an denen Sie – unter Einhaltung städtischer Vorgaben – nach Lust und Laune grillen können.

Öffentliche Grillplätze in Magdeburg:

5 Fakten, mit denen Sie bei der nächsten Grillparty ins Gespräch kommen

Neues Projekt Grillen ist eine der ältesten Zubereitungsmethoden der Menschheit

Archäologische Funde von versteinerten Fleischresten in Feuerstellen belegen, dass das Garen über offenem Feuer bereits vor über 300 000 Jahren praktiziert wurde. 

Neues Projekt Der Begriff „Barbecue“ hat vielfältige Ursprünge

Die Herkunft des Begriffs ist nicht eindeutig geklärt. Einige Quellen führen ihn auf das französische „Barbe à queue“ zurück, was das Garen eines ganzen Tieres bedeutet. Andere vermuten einen Ursprung im haitianischen Wort „barbacoa“, was das Braten von Fleisch über dem Feuer beschreibt.

Neues Projekt Bratwürste haben eine lange Tradition

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung einer Bratwurst findet sich vor etwa 2700 Jahren in Homers Epos „Odyssee“.

Neues Projekt Grillen ist in Deutschland Volkssport

Laut einer Studie besitzen 95 % der deutschen Haushalte einen Grill.

Neues Projekt Der erste Grillweltmeister kam aus Deutschland

Hans-Joachim Fuchs, ein deutscher Koch, wurde 2002 erster Grillweltmeister und gründete die erste deutsche Grill- und Barbecue-Schule in Erfurt.

BBQ statt BGB: Grillen ohne Streit ist eine Frage der Rücksichtnahme

In einer guten Hausgemeinschaft kommt es darauf an, Probleme offen und respektvoll anzusprechen und Verständnis für die Sichtweisen anderer Mieter*innen aufzubringen. Indem Sie Ihre Nachbar*innen rechtzeitig darüber informieren, dass Sie an einem bestimmten Tag grillen wollen, können diese ihre Wäsche rein räumen und die Fenster schließen. So vermeiden Sie Konflikte und müssen auf Ihr geliebtes Grillerchen nicht verzichten.

In unserem Wohnratgeber finden Sie noch mehr Tipps für eine gute Nachbarschaft.

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