Warum es manchmal etwas länger dauert
Die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist ein wiederkehrender Verwaltungsprozess, der viele Fragen aufwirft – verständlicherweise. In den letzten Wochen haben uns vermehrt Anrufe und E-Mails erreicht, die sich auf zwei Themen konzentrieren:
- Wann wird die Betriebskostenabrechnung versendet?
- Welche Daten kann ich für meine Steuererklärung verwenden?
Diese Fragen sind berechtigt – und wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag eine transparente Einordnung geben, warum wir nicht sofort auf jede Anfrage individuell reagieren können und was Sie bereits jetzt selbst tun können.
Mehr Zeit für gute Arbeit durch weniger Rückfragen
Wir verstehen, dass Sie als Mitglied unserer Genossenschaft gut informiert sein möchten – das ist Ihr gutes Recht. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir nicht jede einzelne Anfrage vorab beantworten können, ohne die zügige Bearbeitung für alle zu gefährden.
Indem Sie auf die offizielle Zustellung der Abrechnung warten und die genannten Hinweise für Ihre Steuererklärung nutzen, helfen Sie uns, den gesamten Prozess effizienter zu gestalten – und am Ende profitieren alle davon.
Vielen Dank für Ihre Geduld, Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe.
FAQ Betriebskostenabrechnung
- Was bewirkt die Strom- und Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen. Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Der Gaspreis wird von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, Im März werden
die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet. Das Wichtigste vorab: Um von der Gaspreisbremse zu profitieren,
müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über Ihre Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr für das Jahr 2023 entlastet.Die Strompreisbremse unterstützt ebenfalls private Haushalte und kleine Unternehmen für denselben Zeitraum. Die Strompreisbremse wird bei
40 ct/kWh brutto pro Jahr, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des
prognostizierten Verbrauchs. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt die Strompreisbremse rückwirkend.
Auch hier müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über die Abrechnung Ihres Stromversorgers entlastet. - Was sind Betriebskosten eigentlich genau?
Betriebskosten sind alle regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes, der dazugehörigen Einrichtungen und des Grundstücks entstehen. Sie sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und dürfen laut Mietvertrag auf die Mieter*innen umgelegt werden. Dazu gehören z. B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung.
- Welche Betriebskosten zahle ich monatlich?
Mit Ihrer monatlichen Miete leisten Sie eine Betriebskostenvorauszahlung. Diese deckt die voraussichtlichen Kosten für z. B. Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Aufzug, Gartenpflege oder Gebäudereinigung ab. Die tatsächlichen Kosten werden einmal jährlich abgerechnet.
- Wie funktioniert die jährliche Betriebskostenabrechnung?
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine detaillierte Betriebskostenabrechnung. Sie zeigt, welche Kosten im Abrechnungszeitraum angefallen sind, welcher Anteil davon auf Ihre Wohnung entfällt und wie viel Sie bereits vorausgezahlt haben. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
- Was passiert bei einer Nachzahlung?
Wenn Ihre Vorauszahlungen geringer waren als die tatsächlichen Kosten, ergibt sich eine Nachzahlung. Diese wird in Ihrer Abrechnung ausgewiesen. Sie können auf Wunsch Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen lassen, um zukünftige Nachzahlungen zu vermeiden.
- Was bedeutet „umlagefähig“?
Umlagefähig sind alle Betriebskosten, die laut Gesetz (§ 2 BetrKV) und Mietvertrag auf die Mieter*innen umgelegt werden dürfen. Dazu gehören z. B.:
Wasserversorgung und Abwasser
Heizkosten
Müllentsorgung
Straßenreinigung und Winterdienst
Hausmeisterleistungen
Gartenpflege
Aufzugsbetrieb
- Warum steigen die Betriebskosten?
Mehrere Faktoren führen zu steigenden Betriebskosten:
Erhöhte Energiepreise
Allgemeine Preissteigerungen bei Dienstleistern
Gesetzliche Vorgaben wie z. B. die CO₂-Kostenaufteilung
Erweiterte Leistungen (z. B. bessere Pflege der Außenanlagen, zusätzliche Reinigungsdienste)
- Kann ich selbst etwas tun, um Betriebskosten zu senken?
Ja! Jeder Beitrag zählt. Sie können helfen, indem Sie z. B.:
Wasser und Energie bewusst nutzen
Müll korrekt trennen
Richtig lüften und heizen
Gemeinschaftseinrichtungen ordentlich behandeln
In unserem Serviceratgeber finden Sie praktische Tipps, wie Sie mit Ihrem Verhalten Kosten mit beeinflussen können.
- Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?
Hier gilt eine klare gesetzliche Regelung (§ 556 Abs. 3 BGB):
Die Abrechnung muss dem Mieter bis spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Für die Abrechnung des Vorjahres bedeutet das: Sie muss Ihnen spätestens bis zum 31. Dezember diesen Jahres vorliegen.In der Praxis bemühen wir uns natürlich, die Abrechnungen so früh wie möglich zu versenden. Aber: Dafür müssen uns zuerst alle abrechnungsrelevanten Unterlagen externer Dienstleister und Abrechnungsfirmen vollständig und korrekt vorliegen. Gerade bei Themen wie Heizkostenabrechnungen, Müllgebühren oder Hausmeisterdiensten kann es zu Verzögerungen kommen, auf die wir als Genossenschaft keinen unmittelbaren Einfluss haben.
Warum wir um Geduld bitten
Ein Großteil der telefonischen Rückfragen bezieht sich genau auf den Stand dieser Abrechnung. Leider führt die Masse dieser Anfragen dazu, dass wir weniger Zeit für die eigentliche Bearbeitung der Abrechnungen selbst haben. Das bedeutet: Je mehr Zeit wir mit telefonischen Erklärungen verbringen, desto langsamer kommen wir im Prozess voran.
Unser Appell: Vertrauen Sie auf unsere Sorgfalt – sobald die Unterlagen fertig sind, erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung umgehend nach Hause.
- Steuererklärung & haushaltsnahe Dienstleistungen – was zählt?
Ein weiteres häufiges Thema: Welche Werte aus der Betriebskostenabrechnung können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen?
Auch hier möchten wir Klarheit schaffen:
Bitte nutzen Sie die Anlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahreszeitraums, also zum Beispiel die Abrechnung für 2023, wenn Sie aktuell Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 erstellen.Warum? – Das Abflussprinzip
Laut Steuerrecht gilt das sogenannte Abflussprinzip:
Ausgaben sind in dem Jahr steuerlich zu erfassen, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden – also nicht in dem Jahr, auf das sich die Abrechnung bezieht, sondern in dem Jahr, in dem Sie die Nachzahlung oder die anteiligen Kosten tatsächlich geleistet haben.Das bedeutet: Auch wenn die Abrechnung für das Jahr 2024 in diesem Jahr (2025) noch nicht vorliegt, können Sie Ihre Steuererklärung trotzdem korrekt abschließen – mit den Werten aus der letzten Abrechnung.
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