Wer räumt wann und worauf muss ich achten?
Wenn es schneit, zählt jede Minute und trotzdem ist nicht immer sofort alles geräumt. Unser Ratgeber erklärt, wie der Winterdienst bei der Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG funktioniert, welche Pflichten Mieter*innen haben und was bei Glätte und Schneefall gilt.
Wer ist wann zuständig? – Das Wichtigste im Überblick
Der Winter kommt meist schneller als gedacht und die Firma Piepenbrock sowie unser Hausmeisterservice sind dann im Dauereinsatz. Bereits ab 6 Uhr morgens beginnt der Winterdienst, um die Hauptwege und besonders gefährliche Stellen zu sichern. Teilweise starten die Teams sogar schon vor dieser Zeit, um alle bewältigen zu können. Dabei gilt:
- Es wird mit Besen, Schneeschiebern, Maschinen und Granulat gearbeitet.
- Streusalz ist grundsätzlich verboten.
- Bei starkem Schneefall kann es sein, dass bereits geräumte Wege nach kurzer Zeit wieder zugeschneit sind.
- Besonders bei Schneewehen oder Dauerfrost wird stückweise vorgearbeitet. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Auch Mieter*innen spielen dabei eine wichtige Rolle: Die Gehwege müssen je nach Vereinbarung selbst geräumt werden, insbesondere bei Einfamilienhäusern oder bestimmten Mietverhältnissen.

Häufige Fragen zum Winterdienst bei der DSW
Wer ist für das Schneeräumen zuständig?
Piepenbrock übernimmt den Winterdienst in unseren Anlagen, ergänzt durch unsere Hausmeister und ggf. auch durch Mieter*innenpflichten. Die Zuständigkeit ist objektspezifisch geregelt. Bei Fragen hilft unser Gebäudemanagement gern weiter.
Warum ist mein Weg noch nicht geräumt?
Unsere Dienstleister arbeiten nach Prioritäten: Hauptlaufwege, Eingänge mit Treppen oder Rampen (z. B. Bahnhofstraße, Leipziger Straße) haben Vorrang. Auch extreme Wetterlagen führen zu Verzögerungen.
Was ist bei Glätte erlaubt?
Grundsätzlich darf kein Streusalz verwendet werden – es schadet Umwelt und Bausubstanz. Ausnahmen gelten nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder Steigungen.
Was ist mit Rollatoren oder Kinderwagen?
Wir nehmen Rückmeldungen ernst und prüfen mögliche Verbesserungen. Wegen begrenzter Ressourcen können jedoch nicht alle Eingänge sofort barrierefrei geräumt sein.
„Ich dachte zuerst, die haben uns vergessen …“
„Letztens gab’s über Nacht Neuschnee. Morgens um sieben war noch alles weiß. Ich war etwas genervt. Mit Rollator komm ich da schlecht durch. Aber um 8:30 Uhr war unser Eingang geräumt, kurz danach der komplette Bürgersteig. Ich hab später erfahren, dass unsere Hausmeisterfirma an dem Morgen bei über 60 Anlagen unterwegs war. Seitdem ich das weiß, habe ich mehr Verständnis und bin einfach eine Stunde später los.“ – Frau B., Mieterin in Stadtfeld West
Checkliste für Mieter*innen im Winter
- Prüfen: Muss ich Gehwege selbst räumen? (siehe Mietvertrag)
- Winterausrüstung im Haus haben: Besen, Schieber, Granulat*
- Wege bis 1,25 m Breite freihalten
- Kein Salz verwenden – nur Granulat oder Splitt!
- Schnee zum eigenen Grundstück hin lagern, nicht auf der Straße/in der Gosse
- Bei starkem Schneefall: mehrmals täglich kontrollieren und ggf. nachräumen
- Glätte oder Gefahrenstellen an die DSW melden
*Ist nicht überall vorhanden und kann bei Bedarf für den Hauseingang beim Gebäudemanagement der DSW angefragt werden.
Nützliche Links & Kontakt
- 🛠️ Schaden online melden
- 📞 Gebäudemanagement: +49 391 568 49-31
- 🆘 Havarienummer: +49 391 990 678 90 (Condor)
- 💬 Rückfragen zum Winterdienst senden Sie bitte direkt an: gebaeudemanagement@diestadtfelder.de