Wärmeversorgung muss sicher und bezahlbar bleiben!
Unser Kolumnist Ronald Meißner war lange Zeit Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften von Sachsen-Anhalt. In seiner mieteinander-Kolumne wirft er ab sofort einen Blick auf die aktuellen Geschehnisse in Wohnungswirtschaft und -politik.
Seit fast zwei Jahren ist die Bundesregierung bemüht, durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen die Klimaziele zu erreichen. Die Tendenz der Politik, durch Pflicht und Zwang den Mangel an einem gemeinsamen politischen Handeln auszugleichen, hat der Akzeptanz in der Bevölkerung geschadet.
Aktuelles Beispiel für diese Einschätzung ist der politische Streit über das Gebäudeenergiegesetz GEG.
So hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über das GEG zunächst gestoppt. Auch aus meiner Sicht brauchen wir für dieses zentrale Gesetzesvorhaben, das uns alle bewegt, Zeit um viele strittige Politikansätze zu diskutieren und offene Probleme zu klären. Es geht eben nicht nur um Maßnahmen zum Schutz des Klimas, es geht auch um Versorgungssicherheit und bezahlbare Wärme. Ein Thema, das uns alle existenziell berührt. Die politischen und gesetzgeberischen Antworten müssen nachhaltig, seriös und verlässlich sein.
Mietermagazin mieteinander
Was ist aus meiner Sicht wichtig?
Erstens: Das Gebäudeenergiegesetz muss in der strategischen Ausrichtung technologieoffen sein. Diejenigen, die jetzt in ihre Wärmeversorgung investieren, müssen Bestandsschutz haben. Eine bis heute fehlende Wärmeplanung der Gemeinden darf nicht zu Lasten der Gebäudeeigentümer und ihrer Mieter gehen. Zugleich müssen
Wohnungsunternehmen aktiver Partner im Prozess der kommunalen Wärmeplanung sein und ihre Interessen vertreten. Die Stadtfelder sind dabei.
Zweitens: Die Höhe der Förderung ist entscheidend für die Umsetzbarkeit der energetischen Maßnahmen durch den Vermieter bzw. die Genossenschaft und maßgeblich für die Belastbarkeit unserer Wohnungsnutzer. Der bisher angekündigte Basiszuschuss von 30 % und eine monatliche Mieterhöhungsmöglichkeit von 0,50 € je Quadratmeter werden in vielen Fällen nicht reichen, um die Wirtschaftlichkeit der Investitionen herzustellen. Hier muss unbedingt nachgebessert werden. In allen Fällen muss mindestens ein Zuschuss von 50 % gewährt werden. Nur so kann die Belastung des Mieters gedeckelt werden. Und: die jeweilige Förderung muss bis 2030 in voller Höhe sichergestellt werden.
Drittens: Mit Blick auf die Wärmeversorgung der Stadt Magdeburg spricht vieles dafür, dort wo es für alle Beteiligten technisch und ökonomisch umsetzbar ist, das vorhandene Netz der zentralen Wärmeversorgung durch die Städtischen Werke Magdeburg weiter auszubauen. Gleichwohl macht die dezentrale Wärmeversorgung zum Beispiel in der Kombination Wärmepumpe und Solar dort Sinn, wo eine zentrale Wärmeversorgung nicht sinnvoll oder unmöglich ist.
Viertens: Mit Blick auf unsere Genossenschaft stelle ich fest, dass bereits vielfältige Erfahrungen mit alternativen Wärmeversorgungssystemen bestehen. Zudem haben Mitarbeiter unserer Genossenschaft die notwendige Sach- und Fachkompetenz, um basierend auf den bestehenden Erfahrungen der Vergangenheit auch gute
Lösungen für die Zukunft zu finden.
Gebäudeenergiegesetz im Überblick
Hintergrundinformationen zum GEG
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) macht energetische Vorgaben, die Bauherren bei Neubauten und bei Sanierungen von Bestandsbauten berücksichtigen müssen. Das GEG ist am November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zudem werden mit dem GEG der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude berücksichtigt. Das Ziel ist dabei klar: ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden sowie eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
Welche Anforderungen stellt das GEG an Bestandsbauten?
Die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude bleiben weitgehend unverändert. Bei Renovierungen dürfen Eigentümer keine baulichen Veränderungen vornehmen, die die energetische Qualität verschlechtern. Bei Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes müssen die entsprechenden Anforderungen des GEG beachtet werden.
Was bedeuten die Anforderungen
des GEG für Neubauvorhaben?
Gemäß des GEG muss jedes neue Gebäude als Niedrigst-Energiegebäude errichtet werden. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten.
Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.
Was bedeuten die Vorgaben des GEG für uns als Wohnungsgenossenschaft?
Die gesetzlichen Vorgaben des GEG sind für uns als Wohnungsgenossenschaft richtungsweisend für die Modernisierung und die Investition in unseren Gebäude- und Wohnungsbestand.
Mit dem Stopp der Verabschiedung des GEG durch das Bundesverfassungsgericht noch vor der Sommerpause bleiben für uns viele Fragen offen.
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