Startseite > Wir behandeln alle gleich

Wir behandeln alle gleich

Wir stehen zu unserem Slogan "Bezahlbar wohnen für alle Generationen!"

Darum erhöhen wir die Grundnutzungsgebühr

In einem aktuellen Schreiben bitten wir unsere Mitglieder um ihre Mitwirkung: Es geht um die Erhöhung ihrer Grundnutzungsgebühr. Wir haben unsere Aussage „Bezahlbar wohnen für alle Generationen“ in den vergangenen Jahren sehr ernst genommen und die Nutzungsgebühr günstig gestaltet. In Magdeburg sind wir die Wohnungsgenossenschaft mit der günstigsten Miete/m². Doch angesichts der dramatischen Preisanstiege in nahezu allen Bereichen können auch wir die vereinbarte Nutzungsgebühr nicht mehr länger auf dem bisherigen Niveau halten und sehen eine Erhöhung als unumgänglich an.

Wir alle haben in den letzten Monaten erlebt, dass die Preise für Güter, Waren, Dienstleistungen und insbesondere Energie stark gestiegen sind und weiter steigen. Im Oktober 2022 erreichte der Inflationssatz einen Rekordwert von 10,4 %. Diese Preisanstiege sind für uns durch Optimierungen oder Einsparungen nicht mehr aufzufangen und schwächen die Leistungsfähigkeit unserer Genossenschaft. So sind nun auch die Zeiten der niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten vorbei, hierdurch konnten wir in den vergangenen Jahren steigende Aufwendungen noch kompensieren.

Deshalb bitten wir unsere Mieter*innen um Ihr Einverständnis. Nur so können wir unsere Wohnungen und Häuser weiterhin schnell und zuverlässig für sie instand halten sowie in gewohnt hoher Qualität modernisieren und unsere Serviceleistungen samt unserem sozialen Engagement erhalten.

Wir arbeiten nach dem Gleichbehandlungsprinzip

Diese aktuelle Situation und die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Konsequenzen haben wir mit dem Aufsichtsrat, den Mitarbeiter*innen sowie im November 2022 mit den Mitgliedervertreter*innen besprochen und deren Zustimmung zur Erhöhung der Nutzungsgebühr erhalten. Gemeinsam sind wir zu dem Schluss gekommen: Wir wollen diese Veränderung partnerschaftlich und vor allem miteinander meistern. Daher erhalten alle Mitglieder in unseren Beständen das besagte Schreiben – denn nur gemeinsam können wir das Wohnen auch zukünftig sicher und bezahlbar gestalten.

Wir möchten mit unseren Mieter*innen Folgendes vereinbaren:

  • Die Grundnutzungsgebühr soll sich ab dem 1. April 2023 erhöhen.
  • Im Gegenzug verpflichten wir uns bis zum 30. September 2025 keine weiteren Erhöhungen der Grundnutzungsgebühr im Rahmen einer Vergleichsmieterhöhung gemäß § 558 BGB vorzunehmen und geben somit auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten langfristige Planungssicherheit. Lediglich die erwartete allgemeine Teuerungsrate wird so abdeckt und die Handlungsfähigkeit unserer Genossenschaft sichert.
  • Erhöhungen der Nutzungsgebühr wegen Modernisierung (§§ 555b, 559 BGB) oder die Anpassung der jährlichen Betriebskostenvorauszahlungen (§ 560 BGB) bleiben hiervon unberührt.

3 Fakten über die DSW

Ihre Fragen – unsere Antworten

Aufzählungszeichen

Worin liegt der Unterschied zwischen Grundnutzungsgebühr bei Neuverträgen und aktueller Grundnutzungsgebühr?

Altverträge haben in der Regel eine niedrigere Grundnutzungsgebühr als Neuverträge.

Aufzählungszeichen

“Bei mir sind diverse Dinge nicht intakt und Sie erhöhen die Miete – wie kann das sein?”

Es ist immer wichtig, dass Sie uns über einen Schadensfall informieren, dann können wir auch zeitnah reagieren.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular Schadensmeldung oder senden Sie unserem Team Instandhaltung per E-Mail Fotos und Informationen des Schadens.

Aufzählungszeichen

Warum muss ich der Erhöhung zustimmen?

Wir wollen die Anpassung partnerschaftlich vereinbaren. Daher bitten wir unsere Nutzer*innen bis zum 28. Februar 2023 zuzustimmen.

Aufzählungszeichen

„Was macht die DSW dann mit dem ganzen Geld?“

Wir nutzen die Erlöse für laufende Instandhaltung und Instandsetzung, Investitionen im Bestand (insbesondere Erhaltungsmaßnahmen, energetische Maßnahmen und Modernisierung) auf gewohnt hohem technischen Niveau, Modernisierungsmaßnahmen, Serviceleistungen für alle Mitglieder sowie unser soziales Engagement.

Aufzählungszeichen

Alles ist teurer geworden – warum jetzt auch noch meine Grundnutzungsgebühr?

Dramatische Preisanstiege in nahezu allen Bereichen schwächen die Leistungsfähigkeit unserer Genossenschaft und machen diesen Schritt notwendig.

Aufzählungszeichen

Wann gab es die letzte Erhöhung?

Es handelt sich um die zweite Erhöhung der Grundnutzungsgebühr bei der DSW über den gesamten Wohnungsbestand (außer öffentlich geförderte Wohnungsbestände). Unsere Mitbewerber in Magdeburg erhöhten in der Vergangenheit viel öfter. Wir sind nach wie vor einer der günstigsten Wohnungsanbieter mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 5,18 € in Magdeburg.

Aufzählungszeichen

„Was passiert wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme?“


Sollten unsere Nutzer*innen nicht zustimmen, müssen wir anhand unseres Gleichbehandlungsgrundsatzes gesetzlich erhöhen. Diese gesetzliche Erhöhung kann ggf. höher ausfallen. Bei einer Anpassung bis zur ortüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB würde die Erhöhung 20 % betragen und somit viel höher ausfallen, jetzt sind es nur 0,50 €/m²- 1,00 €/m².

Weitere Hinweise für DSW-Mieter*innen

  • SEPA-Mandat: Wenn uns ein SEPA-Mandat erteilt wurde, werden wir nach der Rücksendung der Zustimmung die neue Gesamtnutzungsgebühr ab dem 1. April 2023 vom bekannten Konto abbuchen.
  • Dauerauftrag: Wenn Mieter*innen selbst Ihre Nutzungsgebühr monatlich per Dauerauftrag überweisen, sind diese entsprechend anzupassen.
  • Transferleistungen/Wohngeld: Wenn Transferleistungen oder Wohngeld erhalten, legen Sie bitte diese Vereinbarung sowie eine Kopie der Annahmeerklärung bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem entsprechenden Leistungsgeber vor.
  • Wir verpflichten uns auch zukünftig dem genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Zu Ihrer Information: Gemäß § 558 BGB werden wir bei Nicht-Zustimmung eine Erhöhung der Nutzungsgebühr auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmieten vornehmen. Diese Erhöhung kann ggf. höher und ohne Preisbindung ausfallen.
Nutzen Sie unseren Wohnratgeber um Geld zu sparen
DSW-Wohnratgeber | Internet-Telefonie bei der MDCC für Magdeburg
Single-Wohnung in Magdeburg anmieten - bezahlbar wohnen bei der DSW

Hilfen während der Energiekrise

Aufgrund der dynamischen Situation bitten wir Sie darum, für aktuelle Informationen und neue Entwicklungen immer auch die Meldungen auf unseren Social-Media-Kanälen oder dem Internetauftritt der Stadt Magdeburg im Auge zu behalten.

Wohngeld und Heizkostenzuschuss

Grundsätzlich kann jeder Mensch Wohngeld beantragen, der ein geringes Einkommen bezieht – in etwa vergleichbar mit der Hartz-IV-Bezugshöhe. Die Einkommensgrenzen variieren und sind von den regionalen Mietstufen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig. Magdeburg ist laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in die Mietstufe 3 eingeordnet. Welche aktuellen Einkommensgrenzen bzw. Höchstbeträge für den Wohngeldanspruch gelten, können Sie der Abbildung entnehmen. Ob und in welcher Höhe Sie wohngeldberechtigt sind, finden Sie ganz einfach mit dem Wohngeldrechner heraus. Wichtig: Die Bewilligung des Wohngeldzuschusses gilt jeweils für zwölf Monate und muss danach erneut beantragt werden.

Das aktuelle Entlastungspaket der Bundesregierung sieht seit dem 1. Januar 2023 eine Ausweitung des Wohngeldanspruchs sowie die Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente vor. Dadurch sollen die steigenden Energiepreise besser abgefedert werden. Konkret bedeutet das, dass der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger*innen erweitert wird und alle Bezieher*innen von Wohngeld als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig einen Heizkostenzuschuss erhalten.

Seit dem 1. Januar 2023 wird dieser Zuschuss für Wohngeldberechtigte dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415,00 für einen 1-Personen-Haushalt, 540,00 , für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzlich 100,00 . Prüfen Sie also unbedingt, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Ihren Wohngeldantrag können Sie beim Sozial- und Wohnungsamt und in den Bürgerbüros der Stadt Magdeburg stellen.

Der Antrag umfasst verschiedene Formulare, die Sie, wir als Ihre Vermietung (Angaben zum Wohnraum) und Ihr Arbeitgeber (Verdienstbescheinigung) ausfüllen und unterschreiben müssen. Weitere Infos: https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Planen-Bauen-Wohnen/Wohngeld/

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2023 und Mietstufe 3

Mitglieder
im Haushalt
monatliche
Einkommensgrenze
Brutto-Einkommen (ohne Kindergeld)vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11.435 €1.595 €1.794 €2.050 €
21.936 €2.151 €2.419 €2.765 €
32.411 €2.679 €3.014 €3.444 €
43.256 €3.618 €4.070 €4.652 €
53.733 €4.148 €4.667 €5.333 €
64.206 €4.673 €5.257 €6.008 €
74.621 €5.134 €5.776 €6.601 €
84.834 €5.371 €6.042 €6.905 €
95.461 €6.067 €6.826 €7.801 €
106.146 €6.828 €7.682 €8.779 €
Quelle: Wohngeld.org

Bürgergeld

Seit Januar 2023 wird Hartz-IV durch das neue Bürgergeld ersetzt. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen soll am 1. Januar 2023 um 53,00 € von 449,00 € auf 502,00 € steigen. Hier sehen Sie aktuell geltenden Regelbedarfe.

Regelbedarfe für das neue Bürgergeld

Regelbedarf für …Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende502,00 €
Volljährige Partner451,00 €
Volljährige von 18 – 24 Jahre
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen
402,00 €
Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 – 17 Jahre420,00 €
Kinder von 6 – 13 Jahre348,00 €
Kinder von 0 – 5 Jahre318,00 €
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Skip to content