Die Kosten für die Unterkunft, die durch das Bürgergeld abgedeckt werden, sind i.d.R. die Miete, die Heizkosten sowie weitere Nebenkosten, die laut Mietvertrag anfallen. Die anfallenden Strom-Rechnungen müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Die Kosten für die Unterkunft, die durch das Bürgergeld abgedeckt werden, sind i.d.R. die Miete, die Heizkosten sowie weitere Nebenkosten, die laut Mietvertrag anfallen. Die anfallenden Strom-Rechnungen müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Wohnen bei der Wohnungsgenossenschaft