Was kann ich für den Brandschutz im Hausflur tun?

Als Genossenschaft schätzen wir uns glücklich, insgesamt ein sehr gutes Miteinander zu pflegen. Aber es gibt auch Punkte, da reicht ein gutes Miteinander nicht aus. Beim Brandschutz zum Beispiel. Wenn es nämlich wirklich brennt ist guter Rat zu spät, aber schnelle Hilfe lebenswichtig. Deshalb gibt es beim vorbeugenden Brandschutz klare Vorgaben. Und kein Pardon. Weder von der zuständigen Behörde noch von der Hausverwaltung.

Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob Sie als Mieter*in in einem großen 10-Geschosser oder in einem kleineren Mehrfamilienhaus wohnen. Die Hausflure, die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind absolut nicht
zum Abstellen privater Gegenstände vorgesehen. Aus nachvollziehbaren Gründen: Zum einen handelt es sich bei den Fluren und Treppenhäusern um Rettungswege, die im Brand- oder Katastrophenfall frei zugänglich sein müssen. Zum anderen sind diese Bereiche freizuhalten von potenziell brennbaren Materialien.

Im Folgenden ein paar Beispiele:

Abfall, Altglas, Altpapier
Den Abfall für ein paar Minuten vor die Tür zu stellen und beim nächsten Gang mit zur Tonne zu nehmen, ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Ganze Sammlungen aus Altpapier und Altglas, und das über einen längeren Zeitraum, das geht aber auf gar keinen Fall. Hier heißt es: Entweder in der eigenen Wohnung aufbewahren oder
direkt entsorgen!

Leergut und Getränkekästen
Mehrwegflaschen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber nicht vor der Wohnung auf dem Flur. Weder als Einzelflaschen noch in Getränkekästen. Ob gefüllt oder geleert, Ihre Getränkeflaschen gehören Ihnen und damit in Ihre Wohnung. Bei Leergut empfehlen wir eine regelmäßige Rückgabe, damit große „Sammlungen“ gar nicht erst entstehen.

Schuhschränke und Garderoben
Auch wenn es ein schönes Zeichen gegenseitigen Vertrauens ist, wenn Mieter*innen ihre Schuhe und Jacken auf den Fluren aufbewahren: Der vorbeugende Brandschutz und die Hausordnung sagen ganz klar NEIN. Ob lose auf dem Boden oder in Schränken und Garderoben, wie sie Ihre Sachen auf-bewahren, ist Ihre Sache. Hauptsache in der Wohnung – und nicht davor!

Räder, Roller, Reifen
Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder und Roller, sind in den Fluren und
Treppenhäusern absolut tabu. Und trotzdem finden sich immer wieder Vehikel an Stellen, wo sie nicht hingehören. Fahrräder, gekettet an Handläufe, ganze Roller-Rudel auf Fluren, wildes Kinderwagen-Parken in Gemeinschaftsräumen. Alles mit Rädern (auch Rollatoren und Rollstühle) gehört in die eigene Wohnung oder in die
dafür ausgewiesenen Bereiche.

Einfache Regeln, mehr Sicherheit für alle
Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Hier heißt es wörtlich: „Zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt.“ In der Vergangenheit waren wir bei der Durchsetzung oftmals
großzügig. Da diese Regel aber direkte Auswirkungen auf die Sicherheit unserer
Mieter*innen und Gebäude hat, werden wir in Zukunft gesteigerten Wert auf ihre Einhaltung legen. Helfen Sie uns. Prüfen Sie selbst, ob Sie noch Gegenstände auf dem Flur, im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen platziert haben.

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