Für eine Person, die Bürgergeld bezieht, darf eine Wohnung laut Richtlinie maximal 50 m² groß sein, für jede weitere Person im Haushalt stehen zusätzlich weitere 10 m² zur Verfügung. Bei der DSW haben wir diverse Wohnungen in verschiedenen Größen im Angebot, die diese Voraussetzungen erfüllen.