Was bewirkt die Strom- und Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen. Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Der Gaspreis wird von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, Im März werden
die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet. Das Wichtigste vorab: Um von der Gaspreisbremse zu profitieren,
müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über Ihre Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr für das Jahr 2023 entlastet.

Die Strompreisbremse unterstützt ebenfalls private Haushalte und kleine Unternehmen für denselben Zeitraum. Die Strompreisbremse wird bei
40 ct/kWh brutto pro Jahr, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des
prognostizierten Verbrauchs. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt  die Strompreisbremse rückwirkend.
Auch hier müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden automatisch über die Abrechnung Ihres Stromversorgers entlastet.

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